Ganz einfach "früher oder später kriegen sie Dich" egal ob Strom verbraucht wird oder nicht, für die Zeit, in der Du die Wohnung gemietet hattest, must Du den Strom bezahlen. Wenn Du dich innerhalb von 6 Wochen nach Beginn des Mietverhältnis nicht selbst darum gekümmert hast, gilt für dich der Grundversorgerungstarif. Der Zählerstand vor Einzug liegt dem Grundversorger vor, bzw steht im Übergabeprotokoll, für den Zählerstand am Ende des Mietverhältnis ebenfalls. Selbst wenn überhaupt nichts verbraucht wurde, bist Du die Grundgebühr schuldig.

Einen Ausweg oder eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Zahlen und freundlich sein. Ist ja mit Sicherheit keine riesen Summe.

Gleiches gilt übrigens auch für Gas (falls vorhanden), Frischwasser und Abwasser.

Lediglich die GEZ musst du nicht bezahlen wenn die Wohnung nicht genutzt wurde

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