Das geht auch nach zwei Wochen noch bei der BG durch, du must die gleichen Fragen beantworten als wenn du den Unfall gleich gemeldet hättest und wenn alles plausibel ist, tritt die BG entsprechend in Leistung.

Wichtig, die Erstbehandlung sollte beim Durchgangsarzt oder in einen Unfallkrankenhaus unter Anzeige eines Arbeitsunfall erfolgen, alles weitere geht dann seinen gewohnten Gang. Deine Krankenkasse ist leistungspflichtig falls die BG sich quer stellen sollte.

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