na klar ist das ok :)
das sagte man damals so & danach waren wir Kinder artig :)
geht glimflich ab
bin auch dafür
immer du selbst bleiben, total authentisch, auch sexuell, einfach so sein, wie du bist, und dann ist gut wenn ihr euch beide gut fühlt dabei, darf halt nur nix Kriminelles sein und so, aber ich denk mal, da passt ihr schon auf... Each in all: weitermachen in Grenzen :))
partner suchen. geht echt schnell wenn du sexy aussiehst. mastubieren ist immer zweite wahl.
legal
Ich denke schon!
Dotter im Ei
http://wiki-commons.genealogy.net/images/thumb/5/5d/Fickm%C3%BChlen0972.JPG/400px-Fickm%C3%BChlen0972.JPG
Alles okay so lange dein Po bedeckt ist :)))
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Keine Ahnung, was zu Hause passiert und ob die Sache vor Gericht geht. Aber wenn eine Verhandlung stattfindet, bekommt sie wahrscheinlich nur Sozialstunden, weil sie ja vorher noch nie was angestellt hat.
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Mit 14 J.
Darf er nicht
Du meinst einen Bürgen für die Zahlung der Wohnungsmiete?
Das kommt ganz auf den Vermieter an. Er kann, aber er muss keine Bürgschaft verlangen.
Ich kenne drei ähnliche Fälle.
In zwei Fällen hat der Vermieter auf eine Bürgschaft gepocht.
Aber in einem Fall hat der Vermieter auf die Bürgschaft verzichtet.
Allerdings konnte der 19-jährige Mieter, der im 3. Ausbildungsjahr war, eine Bescheinigung seines Ausbildungsbetriebes vorlegen. Da stand drin, dass der 19-Jährige nach beendeter Ausbildung fest eingestellt wird.
Vielleicht kann dein Freund solch eine Bescheinigung auch vorlegen?
Aber in jedem Fall lohnt es sich, mit dem jeweiligen Vermieter zu sprechen. Kann doch sein, dass ihr Glück habt. Also nutzt die Chance!
Viel Glück :)
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Kann es sein, dass die Jugend immer mehr verblödet?
Nein.
Hab ich einen falschen Blick auf die Dinge?
Ja.
Sorry für Rechtschreibfehler, meine Tastatur ist etwas müde.
Andere Jugendliche kriegen das offenbar besser hin als du. Sie bedienen die Tastatur selbst. Die Technik ist immer nur so intelligent wie der, der sie bedient.
Ich will mit dieser Frage niemanden beleidigen. Das heißt soviel wie: Wenn sich jemand dadurch in irgendeiner Hinsicht beleidigt fühlt tut es mir schonmal im Vorraus leid.
Gleiches gilt für meine Antwort.
Soweit ich weiß: Ja. Jedenfalls bei Hartz-4.
Wenn du bei deinen Eltern wohnst, zählst du nämlich zur so genannten Bedarfsgemeinschaft, und alle Einkommen, die die einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft erzielen, werden bei der Berechnung der Hartz 4-Leistung berücksichtigt - also auch dein Einkommen.