Nein

Im Thüringer Nachbarrecht §2, Abs. 1 steht: Die §§ 3 bis 52 dieses Gesetzes gelten nur, soweit die Beteiligten nichts anderes vereinbaren.

Das heißt, alle Vorschriften gelten nur, wenn die Nachbarn nichts anderes vereinbaren. Man sollte also als erstes vernünftig miteinander reden. Als langjähriger Schiedsmann habe ich immer versucht, Einigung darüber zu bringen, dass der Baumbesitzer dem Nachbarn gestattet, überhängendes Obst (wenigstens teilweise) zu ernten.

Meistens sind es langjährige Konflikte anderer Natur, die dazu führen, dass man sich über solche Kleinigkeiten streitet.

Im Streitfall gilt: "Überhang" gehört dem Baumbesitzer, "Überfall" darf aufgelesen und verwertet werden.

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Also : Ich hatte jahrelang eine Königin der Nacht, die hatte auch so seitliche Fäden. Im Wintergarten ist sie mal an der Wand entlang gewachsen, da sind die Fäden an der Wand festgewachsen, wie eine Kletterpflanze. Vielleicht ist es bei deinem San Pedro ähnlich. Blüten kann ich mir nicht vorstellen.

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Alles bisher gesagte ist richtig. Falls er nicht veredelt ist, treibt der bereits sichtbare Trieb weiter aus und kann wieder ein Busch oder Bäumchen werden. Das Anwurzeln des abgebrochenen Stammes kannst du versuchen, wird vermutlich nix. Auf 20-25cm verkürzen und 2/3 davon in die Erde. Viel Glück!

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WAYKOW gebe ich Recht, möchte aber meine Erfahrung einbringen: Kartoffeln sind dankbar für frischen Stalldung, Erdbeeren lieber ein Jahr später, weil sie frischen Mist nicht vertragen. Meine Fruchtfolge also Kartoffel, danach 2 oder 3 Jahre Erdbeeren. Wenn ich Frühkartoffeln nehme, ernte ich sie im Juli und kann gleich Erdbeeren pflanzen, sodass sie bereits im ersten Jahr gut tragen.

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