Hallo liebe Community!
Vorab, ich bin krankenversichert. Es geht lediglich um eine allgemeine Frage. ;-)
Im Internet liest man zu diesem Thema völlig unterschiedliche Aussagen...
"Es gibt jedoch einige wenige private Krankenversicherungen, die auf diese Beiträge verzichten, wenn die letzte Vorversicherung eine gesetzliche Krankenversicherung war."
"...das Versicherungsunternehmen hat einen Rechtsanspuch, kann aber “in Einzelfällen” darauf verzichten."
"Für kurze Zeit einen Tarif mit sehr hoher Selbstbeteiligung und niedrigem Beitrag, dann zahlt man für diesen Betrag die Strafgebühr."
und die seltsamste Aussage: "Die gesetzliche Kasse hat diese Möglichkeiten nicht. Unversicherte Personen, die nach dem 1.April 2007 ohne Versicherung sind, können bis maximal rückwirkend zu diesem Termin mit dem Höchstbeitrag (570€) und zusätzlichen Säumnis- und Strafgebühren zur Kasse gebeten werden. "
Bitte mal die Profil ran, vorzugsweise auch Menschen aus dem PKV-Vertrieb, wie diese Aussagen zu behandeln sind, bzw. was denn nun eine angemessene Lösung ist, für jemand der nicht versichert ist. (Vorversicherung GKV).
Vielen Dank!