Wenn du schon in einer geförderten Wohnung (also 'Sozialwohnung') wohnst, kannst du auch drinnen bleiben. Jede Kommune hat eigene Regelungen, ob sie, wenn überhaupt, Fehlbelegungsabgaben einfordert-oder nicht. Schaue auch in deinen Mietvertrag. Dort steht meistens drin, wie lange überhaupt diese Förderung noch anhält. Wenn Wohnungen als Sozialwohnungen ausgewiesen werden, dann meistens für 20 Jahre, zumindest solange, wie der Eigentümer des Wohnkomplexes noch seinen damaligen Wohnungsbau-Kredit (also die 'Förderung') abträgt und danach sind diese Wohnungen im 'freien Markt'. Das führt dann automatisch zu höheren Mietkosten, so dass dann auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr eingefordert werden wird.

Viel Erfolg im Studium, bzw. mit deinem Abschluss!

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Kann das Jobcenter meine Mietkaution zurück fordern?

Hallo zusammen.

Ich komme mal gleich zu meiner Frage.

Und zwar habe ich Post vom Inkassoservice der Bundesagentur für Arbeit bekommen. In diesem Schriftstück werde ich dazu aufgefordert meine Mietkaution zurück zu zahlen.

Diese wurde mir im Jahr 2009 als ich in meine jetzige Wohnung gezogen bin, vom Jobcenter als Darlehen zugesprochen, mit der Forderung, es bei Umzug oder Ende der Hilfebedürftigkeit zurück zu zahlen. An den 2. Punkt konnte ich mich mit dato nicht mehr erinnern.

Nun werde ich dazu aufgefordert diese Kaution umgehen zurück zu zahlen, da ich vom 1.2.2018 bis 31.8.2018, also kurzzeitig, nicht mehr Hilfebedürftig war.

Seit dem 1.9.2018 bin ich allerdings durch gesundheitliche Probleme wieder Hartz4 Empfängerin. Und auch als ich kurzzeitig arbeiten war, habe ich gerade so 1145 Euro verdient. War also immer noch unter der Freigrenze. Abgesehen davon, wurde von mir in der Zeit, in der ich tatsächlich arbeiten war, keine Forderung gestellt die Kaution zurück zu zahlen. 😵😤

Ach ja, was ich noch dazu erwähnen muss, mein Darlehensvertrag hatte damals noch nicht den zusatz der Ratenzahlung, wo man monatlich von seinem Regelsatz etwas abgezogen bekommt um das das Darlehen abzuzahlen.

Also zu meiner Frage....

Kann mir da jemand sagen, ob das rechtens ist?

Also ich werde mich auf jeden Fall beraten lassen, aber ihr wisst ja, in Zeiten von Corona und so. 🙄😑

Ich bin für jeden Tipp und jede Antwort dankbar. 🍀

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Du kannst anhand deiner jetzigen finanziellen Situation eine Ratenzahlung vereinbaren. Das Darlehen ist ja nun mal gezahlt worden und darum musst du es auch irgendwann zurückzahlen. Mache es jetzt mit den Raten oder wenn die Kasse mitmacht, lasse es zurückstellen, bis du wieder in Arbeit sein solltest.

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Kein Leben ist sinnlos! in einem Wohnheim für behinderte Menschen beobachtete ich eine ältere Frau, welche schwerstbehindert, Das Gesicht wie im Wachkoma , der Körper regungslos und klein wie der eines kleinen Kindes von deren hochbetagten Mutter hin und her bewegt / gelagert wurde. Da dachte ich auch erst, nicht tot nicht lebendig. Als jedoch die Musik einer Kapelle einsetzte war sowas wie ein Summen von ihr zu vernehmen und es schien ihr zu gefallen.
jetzt Jahre später, nachdem meine Mutter schwer dement keinerlei Anteil an unserem Leben aus eigenem Antrieb haben kann, erkenne ich doch sehr oft ihre Freude über den Duft von Kaffee, Zucken bei fetziger Rockmusik der 60er Jahre und vielen anderen Eindrücken mehr. Fazit: der Körper mag vielleicht nicht mithalten können, der Verstand auch nicht immer- aber das Gehirn immer! Wir wissen nicht wie die Innenwelten aussehen, was erlebt wird und wie erlebt wird. Der Sinn ist die Schöpfung an sich und nicht unser kleinkariertes kapitalistisch orientiertes Denken im Sinne von sinnvoll= nützlich! Für andere versteht sich!
als alter, betagter Mensch mag man ja auch nicht mehr unbedingt an den Spielen kleiner Kinder wie einkriegen, Sackhüpfen mitspielen, oder nächtelang in Diskotheken rumhängen Oder oder oder. Jeder schaut nach seinem körperlichen und geistigen Vermögen, was ihm/ihr gut gefällt und machbar ist. Das nehmen andere oftmals nicht wahr und schließen daraus dass wohl ‚Nichts‘ von dem behinderten Menschen kommt.

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die Stadt/Kommune, bei der du zuletzt gemeldet warst ist dein zuständiges Wohnungsamt. Dort beantragst du den wohnberechtigungsschein plus Dringlichkeit. Dort wo du jetzt untergebracht bist, gehst du zum Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) des Gesundheitsamtes und lässt dich dort beraten. Diese arbeiten zusammen mit anderen Hilfeträgern nach Sozialgesetzbuch SGB II und III, IX und XII. ( so ziemlich alle Ämter) Es gibt sogenannte ‚Segment-Wohnungen‘, die nicht öffentlich ausgeschrieben sind und vorgehalten werden für z.B. psychisch Kranke, Großfamilien und behinderte Menschen mit besonderen Bedarfen. Du hast auch jetzt schon, vor einer Reha, die Möglichkeit deine Erkrankung / Behinderung feststellen zu lassen bei Amtsärzten Des Gesundheitsamtes. Daraus folgt auch die Möglichkeit des betreuten Wohnens, so dass du erstmal deine Freundin entlasten kannst, bis du eine eigene Wohnung anmieten kannst.

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Eine konkrete Berufsbezeichnung scheint es hierfür noch nicht zu geben. Trotzdem werden diese Freizeit Geräte ja hergestellt.

Je nach dem, ob du diese selbständig konzipieren möchtest Oder ‚nur‘ fertige Geräte verkaufen willst, sollte sich dein Blick auf die Kunststofftechnik (also dem Material aus dem die Boards bestehen) oder den Handel, (Oder beides!) richten. Bei Ersteren kannst das Materialverhalten erlernen und die jeweiligen Hersteller und Zulieferer kennen, bei Zweitem den Vertrieb kennen lernen.
Nischen Spezialisten sind immer gefragt!

viel Glück und gutes Gelingen!

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Nein! Zur Diagnostik gehört zwar der Blick in die Augen, ob und wie jemand situativ orientiert ist, Aber um EINE bestimmte psychische Erkrankung zu diagnostizieren, bedarf es mehrerer Untersuchungen, Testate und ggfs. Labor Ergebnisse. Alles andere ist methodisch unsauber und unzulässig, ja gefährlich, da stigmatisierend.

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Nein, vom Regelsatz (derzeit knapp 430€) wird nicht die Miete gezahlt!

Ob allerdings das Jobcenter/Arge/Sozialamt die volle Miete eines Bedürftigen übernimmt, hängt (je nach Bundesland) davon ab, wie groß die Wohnung ist (manche Bundesländer sagen 40qm, andere 50qm und wieder andere -egal qm. Dann natürlich von den Kosten. dass sind ebenfalls Bundesland abhängige Werte. Einige liegen bei 350 Gesamtmiete(!), andere bei ca. 500€. Dann kommt natürlich hinzu, ob jemand schon lange drin wohnt und die Miete dadurch deutlich geringer ist als im Umfeld und eine Neuanmietung evtl teurer käme. Bei Neuanmietung bei laufendem Hilfebeziug redet das Amt mit, in Form von Genehmigung, die vorher einzuholen ist, also vor einer Unterschrift auf neuem Mietvertrag und vor einem Umzug.

Was jedoch u:U. von dem Regelsatz gezahlt werden muss ist die Differenz, wenn das Amt nicht die volle Miete übernimmt, weil irgendein Kriterium nicht passt. Dann gilt es schon zu überlegen, ob man dass sich antun kann.

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Ferndiagnosen sind nicht erlaubt! Da musst du schon zum Arzt gehen! Melde dich dort an!

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Nein, du hast auf Grund dieses Vorkommnisses keine Demenz und bist auch ansonsten völlig ok!

Der Grund, dass du dich nicht an den Anruf erinnern kannst ist ganz einfach der: Um sich an etwas erinnern zu können, muss das Gehirn zum einen Zeit haben und auch im 'Auftragsmodus' -jetzt erinnern sein. ist es aber nicht, wenn du aus dem Schlaf heraus kurz aufwachst und dann sofort wieder einschläfst. Dann ist das Gehirn mit anderen Aufgaben beschäftigt, nämlich dich schlafen lassen, damit es bereits andere erinnerte Erlebnisse sortiert ablegen kann. Das passiert auch bei Leuten im Wachmodus, die mit mehreren Sachen beschäftigt sind, da weiss man auch oft nicht, was man gerade gemacht hatte, weil die Erinnerung noch nicht gefestigt abgelegt werden konnte. Mir ging das eben auf einer Bustour mit 26 Städte-Stops in 7 Tagen. Da wusste ich auch oft nicht mehr, in welcher Stadt bin ich denn nun. Die Erinnerung kommt in diesem Fall erst mit dem Anschauen der Fotos und Austausch mit den Mitreisenden.

Mach dir also keine Sorgen.

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Die anderen haben das schon richtig benannt. Zusätzlich für dich, falls du das auch vergessen hast: Für den Sohn deiner Schwägerin bist du der Onkel.

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Ich will mein Baby nicht mehr!?

Mein Mann und ich haben uns bewusst für ein Kind entschieden.

Auch wenn ich noch nicht ganz fertig bin mit dem Studium und er nochmal neu beginnt zu studieren neben seinem Job haben wir gesagt wir schaffen das auch mit unseren beiden Hunden.

Wir waren super glücklich als wir erfuhren: ich bin schwanger. Wir haben sobald es möglich war den einen Chromosomentest gemacht um ausschließen zu können das unser Kind eine Behinderung hat. Dieser war unauffällig.

Als wir nun zur Feindiagnostik im 6.Monat gingen stellte man einen starken beidseitigen Klumpfuß fest. Eine Verdrehung von min. 90° des Fußes.

Es wurde eine Fruchtwasserpunktion und weiter Untersuchungen gemacht um eine weitere Behinderung erneut auszuschließen.

Weitere Tests waren unauffällig mit dem Hinweis: man kann nicht alles vorher feststellen, sondern vieles erst wenn das Kind da ist.

Ich komme damit nicht klar! Ich will dieses Kind nicht mehr! Ich hatte bereits eine lange Beziehung mit einem Partner der wegen einem herzproblem 1mal monatlich zur Untersuchung musste und das hatte mich schon fertig gemacht.

Jetzt müsste ich mehrfach wöchentlich zu irgendwelchen ärzten. Immer wenn das Kind mich tritt habe ich das Verlangen ihn los zu werden.

Es geht soweit das ich bereits an Selbstmord denke... Ich weiß das es "gut behandelbar ist" und man "nur" die ersten 6 Jahre viel Stress hat. Aber ich will das alles gar nicht!

Meinem Mann habe ich das auch gesagt aber er möchte dieses Kind unbedingt bekommen.

Ich habe das Gefühl keiner versteht mich, alle sagen immer nur: andere haben es schlimmer... aber ich kann und will das einfach nicht, auch wenn andere meinen das es ja machbar wäre... es wird nie wie ein normales Kind sein und ich fange schon jetzt an es zu hassen!

Ich weiß nicht was ich tun soll!

Eine Abtreibung ist nicht möglich, da kein Arzt "nur wegen einem Klumpfuß" das machen möchte und es geht auch nicht weil mein Mann das nicht will...

Ich bin total verzweifelt!

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Ich sehe bei dir eine gewisse Grundhaltung, die dich bereits mindestens einmal (beim früheren Partner), und nun mit der bevorstehenden Geburt erneut an deine Grenzen kommen lässt. Diese Grenze heißt Verantwortung und Mitgefühl für ANDERE Menschen auf unbestimmte Dauer zu übernehmen. Warum du diese Grenze hast, könnte nur in Therapie herausgefiltert werden, wenn Dir das überhaupt wichtig wäre. Es ist dein Recht so zu sein, wie du bist- nur hat jedes So-sein-wie-man-eben-ist auch Konsequenzen. Diesen Konsequenzen musst du dich stellen. Eine Entscheidung hast du ja schon getroffen- du willst das Baby nicht mehr. Das bedeutet, dass du nun deinem Mann das sagen musst und dich dann ggfs von ihm trennen musst, wenn er das Kind behalten möchte. Du bist dann eben eine Frau, die wegen ihrer Grundhaltung nicht Mutter sein kann, für gar kein Kind. Das sage ich jetzt aus meiner Berufserfahrung. Auch gesunde Kinder solcher Mütter werden oftmals psychisch krank, da deren Müttern diese Eigenschaft der tief gehenden Empathie einfach fehlte und somit die Entwicklung der Kinder nicht gut ablaufen konnte. Das ist kein Vorwurf , sondern nur eine Feststellung. Dem Baby wird überhaupt nicht geholfen sein, wenn du nur aus ‚Anstand‘‘ oder ‚Das gehört sich so‘ gegen deine inneren Empfindungen ‚behältst ‚. Es braucht Menschen, die es lieben, so wie es ist und bestmöglich fördern. Deine innere Ablehnung würde es spüren und nur schwer damit klarkommen. Möglicherweise war auch deine Entwicklung einst von solch unterschwelliger Ablehnung begleitet, was Dir diese Haltung nun vorgibt. Mein Rat ist daher, dich umgehend bei einer Schwangeren Beratung mit einer Psychologin darüber zu unterhalten. Es geht um dich, um deinen Mann und um das Baby . Allen dreien muss geholfen werden und die bestmögliche Lösung für euch gefunden werden. Wie auch immer-eine Entscheidung muss fallen und jede Entscheidung muss dann auch getragen werden. Auf Lebenszeit.

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Deine Eltern und möglicherweise deine Geschwister haben offenbar nicht verstanden, was eine Schwerhörigkeit bedeutet. Es gibt in jedem Bundesland die Landes Vereine für schwerhörige Menschen , mit Sitzen in größeren Städten.

in Berlin wäre das z.b. Die Beratungsstelle HörBiz. Dort gibt es kostenlose Beratung rund ums Hören und auch für Angehörige wäre das oft gut. Wenn du im Internet surfst magst da ja mal anrufen/ hinschreiben und erfährst dann bestimmt die nächste Stelle für dich.

Desweiteren gibt es als REHA in Rendsburg ebenfalls eine Möglichkeit, sich intensiv mit seiner Schwerhörigkeit auseinanderzusetzen. Einen Rat kann ich dir geben: es ist nicht der behinderte Mensch der sich an die sogenannten "Normalen" anpassen muss, sondern jeder Mensch muss auf andere Rücksicht nehmen und in einer Familie besteht schon die Verpflichtung die Belange der anderen Mitglieder wenigstens zu kennen und darauf einzugehen.

Klar gibt es viele Hilfsmittel, die übrigens meistens von den Kassen bezahlt werden, die das Alltagsleben erleichtern können. Allerdings hilft nicht bei jedem jedes Hilfsmittel gleich gut. Das ist immer verschieden.

Dein Beispiel, dass du nicht in deinem Zimmer sein sollst, um die Klingel zu hören, ist schon ziemlich frech. Du musst schließlich dein eigenes Leben führen können. Für dich wäre eine Lichtsignalklingel also ganz gut. Deine Angehörigen sollen sich dann gefälligst einen Schlüssel mitnehmen, dass müssen sie schließlich auch, wenn du später nicht mehr dort wohnst. Und die gut 10€ für einen eigenen Schlüssel dürften ja nun nicht die Welt kosten.

Ich wünsche dir eine gute Beratung zu deiner Situation und etwas mehr Durchsetzungsvermögen deiner Familie gegenüber. So wie du es beschrieben hast, geht man doch mit niemandem um.

Alles Gute weiterhin

Thelma

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Die Arbeitsagenturen stehen dem Steuerzahler, bzw. dem Wähler mit einer Bringeschuld entgegen. Soviel wie möglich die Statistik schönen, bzw. frei halten von Arbeitslosen. Das wird am Besten mit Maßnahmen erreicht, denn dann werden keine arbeitslos gemeldeten Personen als arbeitslos geführt. Toll nicht?

nun sind die Verantwortlichen auf die Idee gekommen, soviel wie möglich 'Maßnahmen' anzubieten. Diese werden von den Agenturen, bzw. Kommunen oder der BA eingekauft von Leuten, die über die Inhalte und die Evaluationsmöglichkeiten derselben Maßnahmen keine Ahnung haben, bzw. nicht die Zeit und die Mittel das durchzusetzen. Die Sachbearbeiter sind nun von deren Vorgesetzten angehalten soundsoviele Arbeitssuchende in vorgefertigte 'Maßnahmen' zu verweisen, damit gefälligst die Statistik der jeweiligen Teams auch stimmt. Dem einzelnen Sachbearbeiter ist es somit nicht möglich, nach eigenem Ermessen die tatsächlich passenden Förderungsmittel durchgehend anzuwenden. Das ist wie Lotto, einzelne bekommen das wirklich Passende, andere eben die Massenware Bildungsmassnahme, die sie aber individuell nicht weiterbringen wird.

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Wie simonG30 schon schrieb, Anspruch auf Wohngeld werdet ihr derzeit nicht haben. Bis zum Ende der Erstausbildung sind jeweils eure Eltern für den Unterhalt zuständig. Verdienen diese hierfür zuwenig, dann gäbe es jeweils BaföG. Solltet ihr nicht mehr im Haushalt der jeweiligen Eltern leben, dann käme noch das Kindergeld hinzu (und würde vom BaföG Satz wieder abgezogen werden).

das Recht auf eine eigene Wohnung gibt es nicht in Deutschland, nur auf Unterkunft. Sonst wäre die Obdachlosigkeit nicht so ein Problem. Von Jungerwachsenen vermutet ( erwartet) der Gesetzgeber , dass diese bis 25 ( siehe SGBII Ausführungen) gefälligst zu Hause bei den Eltern bleiben, bzw. in Studentenwohnheimen oder Ausbildungswohnheimen ihre Unterkunft finden. Das es viel zuwenig davon gibt, dass viele kein Bafög bekommen und auch keinen Unterhalt von den Eltern bekommen, sprich die Realität eine ganz andere ist, interessiert den Gesetzgeber nicht weiter, die Lobby ist hierfür nicht da.

eine Wohnung könnt ihr euch natürlich suchen, ihr müsst diese eben von dem bezahlen, was ihr zusammenkratzen könnt und dazu den Lebensunterhalt nebst Semesterbeiträgen. Bei der gegenwärtigen Mietsituation in vielen Städten, wird das dann vermutlich nichts Großes werden können.

wünsche euch gutes Gelingen für die Ausbildung und euer Zusammenleben.

gg ThelmaLouise

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Hallo itsbabyg, Es ist schön, dass du zukünftig beruflich anderen Menschen helfen möchtest. Da du noch ganz am Anfang deiner beruflichen Karriere stehst und nun mehrere Bewerbungen für einen Arbeits-, Ausbildungsplatz schreiben musst, solltest du wissen, dass egal wann du dich jemals für etwas bewirbst- diese Bewerbungen immer individuell, niemals als Reihenbewerbungen mit Textblöcken gestaltet werden sollten. Klar stellst du deine Motivationen in solch einer Bewerbung dann auch dar. Das Langziel ( Arbeit mit marginalisierten, migrierten, behinderten, sehr kleinen , was auch immer Menschen) muss noch nicht so ausführlich deklariert werden, du willst das ja erst studieren und deinen zukünftigen Schwerpunkt grob umreißen. 

Zwei Sachen sind mir jedoch bei deinem kurzen Posting aufgefallen, welche ich für eine Bewerbung bedenklich halte:

Es sollte in einer Bewerbung absolut kein Rechtschreibfehler im Text auftauchen und solltest du dich, wie heute oftmals üblich, online bewerben, dann nutze eine e-Mail Adresse mit deinem Klarnamen und nichts mit "Baby, rosa, Girl ," oder anderen Verniedlichungen. Das Private, insbesondere zeitgeistige und jugendkulturelle Vorlieben sind im Berufsleben weitgehend tabu und sollten aus einer Bewerbung nebst Absenderadresse nicht erkenntlich sein. Ausgenommen sind hier nur die für den Arbeitsbereich relevanten Interessen. 

Ich wünsche dir viel Erfolg!

Gute Gruesse

 ThelmaLouise

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