Ja wäre ganz nett
Nicht zwingend, aber der Richter macht sich natürlich einen Eindruck über den Beklagten (so wie z.B. ein Chef es über einen Bewerber tut) also wäre es vorteilhaft, ein gewisses Verhalten an den Tag zu legen und sich dementsprechend zu kleiden... Ich arbeite bei einem Anwalt und habe schon an einigen Verhandlungen teilgenommen und glaub mir, da merkt man schon einen Unterschied in der Umgangsweise, wenn sich ein beschuldigter korrekt verhält und gut gekleidet ist als wenn er kommt und den Eindruck erweckt als wäre ihm ohnehin alles egal. An der Strafe bzw. dem Urteil wird es allerdings nicht viel ändern...