Die Dose sieht so aus, scheint aber kein Gewinde zu sein ?

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So ein Teil müsste doch funktionieren, wenn ich das zwischenstecke ?

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Ja, der Receiver ist enthalten. Gibts da eventuell auch als Lösung so eine Kupplung in dieser Art , wie auf dem Foto unten ? Der Markt ist von uns 15 km entfernt, würde gern schneller eine Lösung finden.

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volle Anwaltsgebühren für falschen Vertragsentwurf und dadurch Rücktritt des Mandanten?

Beim Erstberatungstermin wurde sich mit dem Anwalt geeinigt, dass ein Kaufvertrag zwischen Vater und Sohn aufgesetzt wird, um das Grundstück in die Hände des Sohnes zu geben und einer späteren Pflichtteilsauszahlung an Geschwister später auszuschließen.Der Anwalt erklärte, dass dies eine sichere Variante sei , der Kaufpreis ohnehin sich Richtung Null bewege, da das Haus schon über 200 Jahre alt sei und für den Vater noch zukünftiges Wohnrecht anzurechnen sei.Beim zweiten Termin wurden Grundbuchauszüge nachgereicht. Später ging per Post ein Entwurf zu einem " Übergabevertrag " zu. Beim dritten Termin erklärten Vater und Sohn, dass sie keinen Übergabevertrag wollten, da zu diesem Termin der Anwalt auch meinte, dass er nicht ausschließen kann, dass später noch eine Pflichtteilszahlung nötig werden könnte. Daraufhin wurde entschieden, dass erst noch einmal mit den Geschwistern besprochen wird, eine Zahlung von einem bestimmten Betrag bei gleichzeitigem Erbverzicht zu vereinbaren und dies dann später vertraglich bei dem Anwalt fest zu machen, falls man zu einer Einigung käme.Später teilte der Sohn dem Anwalt telefonisch mit, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt meldet, da noch keine Einigung erziehlt ist. Der Anwalt meite darau, ihm stehe nun aber trotzdem die volle Gebühr zu ( hier 1400 € ).Ist das rechtens, wenn er einen falschen Vertrag aufsetzt ? Laut RA Streitwert 30000

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das war ein Schreibfehler, ich meinte 1000,- Euro

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volle Anwaltsgebühren für falschen Vertragsentwurf und dadurch Rücktritt des Mandanten?

Beim Erstberatungstermin wurde sich mit dem Anwalt geeinigt, dass ein Kaufvertrag zwischen Vater und Sohn aufgesetzt wird, um das Grundstück in die Hände des Sohnes zu geben und einer späteren Pflichtteilsauszahlung an Geschwister später auszuschließen.Der Anwalt erklärte, dass dies eine sichere Variante sei , der Kaufpreis ohnehin sich Richtung Null bewege, da das Haus schon über 200 Jahre alt sei und für den Vater noch zukünftiges Wohnrecht anzurechnen sei.Beim zweiten Termin wurden Grundbuchauszüge nachgereicht. Später ging per Post ein Entwurf zu einem " Übergabevertrag " zu. Beim dritten Termin erklärten Vater und Sohn, dass sie keinen Übergabevertrag wollten, da zu diesem Termin der Anwalt auch meinte, dass er nicht ausschließen kann, dass später noch eine Pflichtteilszahlung nötig werden könnte. Daraufhin wurde entschieden, dass erst noch einmal mit den Geschwistern besprochen wird, eine Zahlung von einem bestimmten Betrag bei gleichzeitigem Erbverzicht zu vereinbaren und dies dann später vertraglich bei dem Anwalt fest zu machen, falls man zu einer Einigung käme.Später teilte der Sohn dem Anwalt telefonisch mit, dass er sich zu einem späteren Zeitpunkt meldet, da noch keine Einigung erziehlt ist. Der Anwalt meite darau, ihm stehe nun aber trotzdem die volle Gebühr zu ( hier 1400 € ).Ist das rechtens, wenn er einen falschen Vertrag aufsetzt ? Laut RA Streitwert 30000

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Das meine ich ja auch, wir haben ihm ja den Auftrag zu einem Kaufvertrag gegeben, und nicht für einen Übergabevertrag. Das haben wir ihm bei dem dritten Termin auch gesagt, aber er meinte nur, das würde für uns dann zu teuer werden , konnte aber nichts konkretes sachen. Mit dem Sohn will er nun gar nicht mehr sprechen, er rief nun den Vater an, dass er ihm 100,- Euro ohne Rechnung geben soll ??? Kommt mir nicht gerade kompetent vor ?

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wir haben nur eine Reiserücktrittversicherung und eine Reisekrankenversicherung. Ich denke mal, das Hotel wird das auch an seine Haftpflichtversicherung melden, aber in Ägypten wird der Wert der Sachen nicht so hoch sein, so dass sie den eigentlichen Wert nicht ersetzen. jedenfalls wurde uns nur die eine Jacke ersetzt, die besonders grosse Flecken hatte und der andere Schaden nur bestätigt.

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