Hi,

die Quellenangabe wird bei visuellen Elementen direkt unter dem Bild/ der Grafik eingefügt. Und nein, nur die URL ist für eine korrekte Quellenangabe nicht ausreichend.

Wie du korrekt nach APA zitierst, wenn Angaben fehlen, findest du hier: https://www.scribbr.de/apa-standard/beispiel/zitieren-von-internet-quellen-ohne-autor-datum-oder-titel/

Was den Autor/Herausgeber anbelangt eignet sich oft der Name des Unternehmens/ der Website. Wirf mal einen Blick ins Impressum! Dort findest du, wer für den Inhalt der Seite verantwortlich ist.

Viel Erfolg bei der Prüfung!

LG Susan

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Hi,

wenn es sich um einen Bachelor mit 180 CP handelt und du den Studiengang Vollzeit studierst, dann sollten es in der Tat 30 CP pro Semester sein.

Waran es liegt, kann man ohne Einsicht in die Studiendokumente nicht beurteilen. Ein Abgleich deines Transcript of Records mit dem Studienverlaufsplan und/oder dem Modulhandbuch sollte aber recht schnell zu einer klaren Antwort führen.

Hast du die CP denn selber zusammengezählt, oder hast du dir ein Transcript of Records ausstellen lassen? Liegen alle Bewertungen deiner Prüfungen vor oder gibt es evtl. Dozierende, die Ergebnisse noch nicht ans Prüfungsamt übermittelt haben? Gibt es Module, die sich über mehrere Semester ziehen und deshalb evtl. noch nicht als abgeschlossen gelten? Gab es Module, die aus mehreren Veranstaltungen bestehen und du hast vergessen dich anzumelden/ die Prüfung abzulegen?

Das sind mal ein paar Punkte, die du prüfen solltest.

LG Susan

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Hi,

klar, du kannst ne Sprachprüfung ablegen. Je nachdem wofür du den Nachweis benötigst bieten sich unterschiedliche Anbieter an. Gerade bei Studienbewerbungen solltest du immer prüfen, welche Zertifikate gefordert sind. Hier eine Liste: https://www.europaeischer-referenzrahmen.de/englisch-sprachzertifikate.php

Lg Susan

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Hi,

jedes Kapitel aus dem du zitierst wird im Literaturverzeichnis separat aufgeführt.

Lg Susan

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Hi,

das zitierte Universitätsgesetz enthält das kleine, aber entscheidende Wörtchen "nachweisen" (UG § 64a, Abs. 3).

Nachweise können z.B. sein:

  • Absolvierte Schuljahre vor einem Schulabbruch an einer höheren Schule (Oberstufe; zumindest erfolgreich abgelegte 11. Schulstufe) bzw. Abschluss einer Schulform ohne Matura (z.B. Handelsschule oder Fachschule)
  • Einschlägige Berufsausbildung (Lehre)
  • Nachweis einschlägiger Fortbildungen, z.B. im Rahmen von Erwachsenenbildungseinrichtungen
  • Erfolgreiche berufliche Betätigung im zum angestrebten Studium gehörenden Berufsfeld
  • Besuch von Universitätslehrgängen

Quelle: https://www.uibk.ac.at/studium/anmeldung-zulassung/studienberechtigungspruefung/index.html.de

LG Susan

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Hi,

zunächst einmal... auch mit einem nicht so rosigen Abischnitt kann man häufig direkt studieren. Es gibt in Deutschland über 15.000 zulassungsfreie Studiengänge, die Quote der Studiengänge mit NC liegt gerade einmal bei 41 Prozent.

Du solltest also erst mal für dich klären was du studieren willst und dann schauen, ob es deine Wunschstudiengänge auch zulassungsfrei gibt. Außerdem bedeutet das Vorhandensein eines Numerus Clausus auch nicht automatisch, dass nur 1er Abiturienten genommen werden. Ein Blick auf die Auswahlergenisse der Vorjahre in deinen Wunschstudiengängen kann dir einen groben Eindruck vermittelt wie hoch die Chancen sind, genommen zu werden.

Grundsätzlich steht es dir frei dich für das Wintersemester 2024/25 zu bewerben und den Studienplatz nicht anzunehmen. Das hat keinerlei Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen. Wenn du dir aber 100% sicher bist, dass du den Studienplatz nicht annehmen wirst, dann macht es keinen Sinn dich jetzt schon zu bewerben.

Was du mit folgender Frage meinst müsstet du erklären. Ich fürchte ich verstehe nicht was du mit meinst:

Jetzt ist die Frage ob ich mich bereits diesen Sommer bewerben kann und dann schonmal 2 Semester hinter mich bringen kann?

Viel Erfolg für die Bewerbungen!

LG Susan

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Hi,

leider sind einige Antworten hier grundlegend falsch. Fast jede Hochschule bietet die Möglichkeit einer verspäteten Rückmeldung. Informationen dazu sollten sich auf der Website finden lassen.

I.d.R. ist eine verspätete Rückmeldung (nicht Einschreibung) mit der zusätzlichen Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale (Säumnisgebühr) verbunden. Wie hoch diese ist und bis wann sie entrichtet werden muss, müsst ihr (bzw. wohl eher Sohnemann) von der Hochschule in Erfahrung bringen. Die Frist wird jedes Jahr von hunderten Studis verpasst, solange er jetzt nicht untätig bleibt, sollte sich das Problem lösen lassen.

Lg Susan

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Hi,

warum brauchst du denn einen Nachweis über eine Orchesterteilnahme für ein Sozialpraktikum? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.

Für ein schulisches Praktikum reicht i.d.R. ein Anschreiben und ein Lebenslauf. Manchmal gewünscht sind das aktuelle Zeugnis und (falls vorhanden) Praktikumszeugnisse bereits absolvierter Praktika.

LG Susan

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Hi,

ich würde es am Tag davor machen. Dann geht sie etwas gestärkt ins Bett. Direkt vor einer wichtigen Prüfung möchte man sich i.d.R. gedanklich sammeln. Da können gut gemeinte Nachrichten durchaus störend sein. Insb. da Textnachrichten das Gefühl erzeugen man müsse antworten.

Das ist natürlich eine Tyfrage. Manche ertragen die Anspannung vor einer Prüfung kaum und brauchen Ablenkung. Wenn du meinst, dass ihr eine Nachricht am Tag der Prüfung hilft, dann schick ihr vielleicht nur einen passenden Smiley. Dann weiß sie, dass du an sie denkst, wird aber nicht zu sehr abgelenkt.

LG Susan

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Hi,

das kannst du entweder in der Studien- und Prüfungsordnung deines Studiengangs oder der Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) der Hochschule nachlesen.

Die meisten Ordnungen setzen voraus, dass die Prüfer*innen mindesten über den akademischen Grad verfügen müssen, der durch die Prüfung erlangt wird. Es gibt, insbesondere an FHs, aber auch Ausnahmen bzw. die Möglichkeit einen Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen. Dieser muss dann aber gut begründet sein und der/die Prüferin muss ihre Qualifikation i.d.R. nachweisen.

Eine Hochschulübergreifende Regelung gibt es hierzu nicht. Du musst die für dich geltenden Ordnungen einsehen.

Viel Erfolg für die Abschlussarbeit!

LG Susan

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Hi,

wenn ich mir die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Plätze ansehe, dann vermute ich, dass es sich hierbei um die Quoten an Studienplätzen handelt, die im bayerischen Hochschulzulassungsgesetz geregelt sind. BY ist die gängige Abkürzung für Bayern.

LG Susan

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Hi,

passiert mir als Dozentin erstaunlich oft. Einer der wenigen Wege, um als Studierende bei mir "unten durch" zu sein. Studierende, die sich so verhalten brauchen dann zumindest nicht mehr auf besondere Unterstützung zu hoffen, wenn es im Studium mal nicht rund läuft und (welch Wunder) meist betrifft das ja genau diejenigen, die ihre Prüfungen regelmäßig schieben.

Ärgere ich mich? Nö, ist mir ziemlich egal. Dann hab ich an nem Prüfungstag endlich mal Zeit in Ruhe einen Kaffee zu trinken, meine Mails zu sichten und meine Prüfungsprotokolle nicht erst am Abend fertigzustellen. Ich wundere mich lediglich ab und an wie man mit Anfang/Mitte zwanzig noch so unreif sein kann.

Beste Grüße

Susan

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Hi,

für ein Teilzeitstudium aufgrund von Kindererziehung kannst du durchaus BAföG beantragen: https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-anspruch/

Ebenfalls nützlich: https://www.studis-online.de/Studieren/studieren-mit-kind.php

Viel Erfolg fürs Studium!

LG Susan

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Hi,

wenn ein Empfehlungsschreiben nicht explizit gefordert ist, dann brauchst du es auch nicht beilegen.

Die Auswahlverfahren an Universitäten sind für jeden Studiengang klar geregelt. Unterlagen, die nicht gefordert sind, werden bei der Auswahl dementsprechend nicht berücksichtigt bzw. gar nicht erst gelesen.

Viel Erfolg für die Bewerbungen!

LG Susan

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Hi,

du könntest über das Lieferkettengesetz schreiben.

Zum Einstieg:

  • https://www.bmz.de/de/themen/lieferkettengesetz
  • https://www.idos-research.de/jb-lieferketten-nachhaltig-gestalten/

Und hier ein paar wertvolle Tipps rund um die Themeneingrenzung und Entwicklung einer Fragestellung: https://www.schreiben.zentrumlesen.ch/stud_thema_eingrenzen.cfm

Viel Erfolg beim Schreiben!

LG Susan

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Hi,

solange du dich fristgerecht immatrikulierst hast den Studienplatz sicher. Herzlichen Glückwunsch! :)

LG Susan

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Hi,

da die Photovoltaikanalge noch nicht existiert halte ich den Begriff Evaluation in diesem Kontext nicht ganz passend. Für mich klingt das was du vorhast nach einer klassischen Machbarkeitsstudie. Dabei handelt es sich nicht wirklich um eine empirische Methode, sondern um ein Instrument aus dem Projektmanagement. Für eine Masterarbeit sollte dies aber kein Problem darstellen. Wobei jegliches Vorgehen natürlich mit den Betreuer*innen abgestimmt sein sollte. ;)

Lg Susan

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Hi,

ja du benötigst entsprechende Quellenangaben, denn das Wissen um die verschiedenen Kameraeinstellungen und ihre Wirkung stammt nicht von dir. Du hast es irgendwann gelernt. Auf eine Quellenangabe kann immer nur dann verzichtet werden, wenn es sich wirklich um Allgemeinwissen handelt.

Zur Frage wann die Quellenangabe erfolgen muss gilt allgemein: Jedes Wissen muss sich für die Leser*innen einwandfrei einer Quelle zuordnen lassen. Es kann daher durchaus reichen, wenn die Quellenangabe am Ende eines Abschnitts erfolgt. Eine Ausnahme bilden hier wörtliche Zitate, bei denen die Quellenangabe (inkl. Seite) immer direkt im Anschluss an das Zitat erfolgen muss.

Viel Erfolg beim Schreiben!

LG Susan

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Hi,

wenn es seitens deiner Lehrkraft keine spezifischen Vorgaben zum Inhalt und Aufbau gibt, kannst du die Reflexion z.B. so strukturieren: https://www.schreiben.net/artikel/reflexion-5334/

Viel Erfolg beim Schreiben!

Lg Susan

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Hi,

bei Dissertationen fliegen Plagiate oftmals noch Jahre nachdem das Promotionsverfahren abgeschlossen wurde auf. Da Bachelor- und Masterarbeiten i.d.R. nicht veröffentlicht werden ist es bei diesen Arbeiten eher unwahrscheinlich, dass Plagiate entdeckt werden, nachdem das Prüfungsverfahren abgeschlossen ist.

Bei Studienabschlussarbeiten erfolgt die Prüfung per Plagiatssoftware oft zentral, z.B. durch das Prüfungsamt. Dies geschieht i.d.R. direkt nachdem eine Arbeit eingereicht wurde. Als Dozentin bekomme ich zu jeder Abschlussarbeit einen entsprechenden Bericht. Ich weiß daher bereits bevor ich anfange zu korrigieren, ob es sich "lohnt" bei der Arbeit besonders aufmerksam zu sein.

Die Prüfung per Plagiatssoftware ist bei weitem aber nicht der einzige Moment, in dem ein Plagiat auffliegen kann. Mit jahrelanger Erfahrung im Korrekturlesen von Seminar- und Abschlussarbeiten wird man schnell hellhörig, wenn sich z.B. der Schreibstil innerhalb einer Arbeit ändert oder plötzlich weniger Quellenanageben gemacht werden. Man sollte auch nicht unterschätzen, dass Dozent:innen einschlägige Publikationen auch einfach kennen und entsprechend wissen, ob Argumente und Schlussfolgerungen übernommen wurden.

Wann ich als Dozentin ein Plagiat finde hängt schlicht weg davon ab, wann ich dazu komme die Arbeit zu korrigieren. Für Bachelorarbeiten habe ich z.B. 12 Wochen Zeit, um mein Gutachten zu schreiben. In diesem Zeitraum kann es jederzeit sein, dass das Plagiat auffliegt. Wenn Arbeiten verteidigt werden müssen kann es auch durchaus sein, dass die Disputation von den Prüfenden dazu genutzt wird einem Anfangsverdacht gezielt nachzugehen.

Grundsätzlich gilt: Finger weg von Plagiaten! Egal wie sehr man unter Zeitdruck steht oder glaubt die Arbeit nicht anderweitig retten zu können. Es ist definitiv besser eine schlechte Note in der Abschlussarbeit zu bekommen, als sein gesamtes Studium aufs spiel zu setzen.

LG Susan

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