Schnapp dir einen Kumpel, mach Bankdrücken bis zum geht nicht mehr, aber jedes mal, wenn du mit dem Gewicht nach unten gehst, lässt du dir so viel Zeit wie möglich

Also dein Freund hält vorsichtshalber das Gewicht und zusätzlich zur normalen Ausführung des Bankdrückens gehst du bei der Abwärtsbewegung so langsam wie möglich runter

Mach das bis du nicht mehr kannst und du bekommst den Muskelkater deines Lebens

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Ab nach Venlo zum „Nobodys Place“, musst 5€ zahlen dann darfst du rein und bekommst eine Nummer mit der du dann immer rein kannst ohne wieder 5€ zahlen zu müssen.

Nimm deinen Perso mit.

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Genie und Wahnsinn liegen nah bei einander.

Guck dir den Film Hannibal Rising an.

Seine Schwester wurde von Soldaten gegessen und auch ihm vorgesetzt.

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Kann dir lediglich der Besitz oder auch der Konsum nachgewiesen werden?

In welchem Bundesland wohnst Du?

In zb NRW gilt alles unter 10g (bei durchschnittlichem THC-Gehalt) noch als geringe Menge.

Ich hoffe du wohnst nicht in Bayern.

Wenn kein Gutachten zum THC-Gehalt angestellt wird, dann kann das auch sehr zu deinem Vorteil ausgelegt werden.

Bist du vorbestraft?

Im besten Fall wird die ganze Sache fallen gelassen.

Im schlechtesten Fall erwarten dich ca. 20-30 Tagessätze Strafe in Form einer Geldstrafe.

Der Führerschein ist nicht unbedingt gefährdet, hör erstmal mit dem Kiffen auf. Zumindest bis der ganze Mist vorbei ist, danach am besten nur noch maximal 48 Stunden vorm Auto fahren konsumieren.

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Müssen wir unseren Hund den ehem. Besitzern zurück geben?

Guten Tag, 

nachdem ich heute eine Auseinandersetzung mit dem ehem. Besitzer des Hundes meiner Freundin hatte, möchte ich zunächst die Vorgeschichte klären die sich aus der Auseinandersetzung heraus gestellt hat.

Der Hund wurde damals von den ehem. Besitzern erworben und lebte nach seinen Angaben 3 - 4 Jahre bei ihnen. Als sie dann auf der Suche nach einem Haus waren und die ehem. Besitzer auch ein Kind bekamen, waren sie mit dem Hund überfordert und gaben den Hund an den Schwiegervater. Dieser ist jedoch relativ alt und wusste auch nichts mit dem Hund anzufangen und schenkte ihn meiner Freundin. (der ehem. Besitzer wusste davon, sonst hätte er den Hund ja am gleichen Tag noch abgeholt?) Der Hund lebt nun seit eineinhalb Jahren bei meiner Freundin und wird sehr gut behandelt. Als der ehem. Besitzer dann angeblich von Nachbarn erfahren hat, dass wir den Hund schlecht behandeln und wir ihn angeblich weggeben möchten, ist er wütend zu meiner Freundin und wollte den Hund zurück ! Nach eineinhalb Jahren ! Das doofe ist, dass wir die Papiere wie auch den Impfausweis nie erhalten haben, weil die ehem. Besitzer diese anscheinend verloren hatten. Nach mehrmaliger Bitte die Papiere bitte auszuhändigen, haben wir diese nie erhalten und waren es bald Leid weiter nach zu fragen.

Meine Frage ist jetzt ob wir den Hund direkt abgeben müssen wenn der ehem. Besitzer es verlangt ? Immerhin wurde er uns geschenkt und wir können uns nicht vorstellen ihn nach eineinhalb Jahren weg zu geben! Er droht mit Polizei und damit die Papiere des Hundes zu haben (plötzlich haben sie die Papiere). Es gibt genug Zeugen die bestätigen können, dass der Hund in dem Besitz meiner Freundin war/ist. Wie sollen wir uns verhalten ? 

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Kurz: Nein kann er nicht, er soll ruhig die Polizei holen. Sucht Euch Fotos raus die bestätigen wie lange ihr den Hund schon habt, oder Rechnungen vom Tierarzt etc.

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Handschuhe beim Katzenklo säubern anziehen.

Ansonsten ist alles recht harmlos.

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Im Physikstudium habe ich 8 Klausuren in einem Semester geschafft, allerdings keine besonders überragend und auch nur mit ca. 10 Stunden lernen am Tag :/ (jeden Tag, Wochenende inklusive)

Es ist nicht unmöglich, aber auch nicht empfehlenswert..

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In einem perfekten System würde er wieder 2m hoch springen, aber denk an den Luftwiderstand, die Reibung am Boden und mögliche Verformungen an Ball und Boden die auch wieder Energie schlucken.

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