Hallo Drunkkk,

du müsstest dich mit deinem Anliegen an die Vermessungsämter der Länder wenden (GDI-"Bundesland") bzw. des Bundes. Dort gibt es zu deinem gewünschten Sachverhalt ggf. sog. WMS-Layer für die Einbindung in Geoinformationssysteme.

Grüße

sportslover18

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Hallo liont123,

kannst du bei der Standortabweichung eine Regelmäßigkeit erkennen? Sprich ein "Offset"?

Oder wird deine Position wahllos falsch angezeigt?

Grüße

sportslover18

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Bewerbung als Praktikant im Bereich Wirtschaft und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Muster,
auf der Suche nach einem lehrreichen und anspruchsvollen Arbeitsumfeld bin ich auf Ihr Unternehmen aufmerksam geworden. Da ich sehr gern weitere berufliche Erfahrungen sammeln möchte, beabsichtigte ich , mich mit diesem Schreiben in Ihrem Betrieb für ein einjähriges Praktikum, welches ich vo n August 2018 bis Juli 2018 ausüben möchte, zu bewerben.
Zurzeit besuche ich die zehnte Realschulklasse der "Erich-Kästner " Hauptschule in Wolfenbüttel. Ich habe mich für das Jahr 2018 an der Fachoberschule "Carl-Gotthard-Langhans Schule" für Wirtschaft und Verwaltung angemeldet. Für den Besuch der elften Klasse wird ein Jahrespraktikum in dieser Fachrichtung benötigt. Sowohl das Arbeiten im Team als auch das selbstständige Arbeiten macht mir großen Spaß. Meine Zielstrebigkeit und Zuverlässigkeit zähle ich zu meinen Stärken.
Es würde mich sehr freuen, wenn ich mein Praktikum bei Ihnen absolvieren könnte. Für ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung und freue mich über einen positiven Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen.

Ansonsten gut :)

Die Leerzeichen an einigen Stellen wurden leider automatisch eingefügt und ich bekomme sie nicht weg. Einfach ignorieren.

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Hallo NexoG,

Polizisten sind Beamte und erhalten damit im Ruhestand keine Rente, sondern weiterhin eine Besoldung in Pension. Während ihrer Laufbahn erwerben sie sog. Pensionsansprüche. Die Höhe der Pension richtet sich dabei maßgeblich nach dem letzten Amt vor dem Ruhestand und der damit verbundenen Besoldungsklasse. Hierfür ist ein bestimmter Prozentsatz festgelegt, der ungefähr bei 60 % der letzten regulären Pension liegt.

Beamte zahlen auch nicht in eine Rentenversicherung ein. Die Besoldung ist vollumfänglich sozialversicherungsfrei, es wird lediglich ein Beitrag für die private Krankenversicherung fällig.

Besoldungstabelle NRW 2018: http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2018&matrix=1

Grüße

sportslover18

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Hallo Teodd,

ich kann deinen Unmut über die Situation mehr als verstehen - das Verfahren ist längst antiquiert und bremst den Fortschritt in Sachen mobiles Internet in Deutschland gehörig aus. Bis sich das zu ändert, wird es wohl aber noch dauern. Zumindest, bis es Tarife ohne Datenkontingent zu erschwinglichen Preisen gibt.

Das System zu hacken, dürfte wohl schwierig werden. Die Drosselung wird ja nicht vom Endgerät (Handy, Tablet, Laptop, Auto, ...), sondern vom Netzbetreiber gesteuert; sprich die Datenmenge wird gezählt und ab dem Überschreiten des definierten Kontingents eine Maßnahme getroffen (hierzulande i. d. R. die allseits beliebte "Drosselung").

Es gibt bisher einen Tarif für Verbraucher, der tatsächlich eine "echte" Flat beinhaltet:

https://www.telekom.de/unterwegs/tarife-und-optionen/premium-smartphone-tarife

Ich denke, dass hier in der nächsten Zeit (hoffentlich) weitere Konkurrenz folgen wird.

Grüße

sportslover18

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Hallo Tobiashoebel97,

es ist lediglich von Relevanz, ob sich das Fahrzeug in deinem Eigentum befindet, sprich, ob du den Kaufvertrag des KFZ unterschrieben hast und ein Eigentumsübergang gem. § 929 BGB stattfand. Wie aus deinen Schilderungen hervorgeht, ist dies nicht der Fall. Das Fahrzeug befindet sich zwar in deinem Besitz, allerdings nicht in deinem Eigentum. Damit ist es i. S. d. BAföG-Antrages irrelevant.

Grüße

sportslover18

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Hallo toothpastetaste,

grundlegend ist hier zunächst die »Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 446,0 MHz – 446,2 MHz für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten („PMR446“)« (https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2016_Vfg_42_PMR_446.pdf;jsessionid=0BBFE34D959CAA0D779FAD34D78E73D4?__blob=publicationFile&v=5) der BNetzA anzuführen.

Es ist dementsprechend nicht verboten, ein Funkgerät, das einen größeren Frequenzbereich abdeckt, bei entsprechender Programmierung unter Einhaltung der geforderten Parameter zu betreiben.

Dass du mit 2,5 Watt bei der BNetzA »auf dem Radar landest« ist zwar nicht ausgeschlossen, wenngleich auch recht unwahrscheinlich. Des Weiteren ist es natürlich vor allem eine Frage der Antenne, die du verwendest. Wenn du damit keine 10 km funkst, wird es niemanden stören.

Solange du schmalbandig exakt auf deiner Frequenz mit hoher Leistung funkst, beeinträchtigst du damit niemanden (sonst würden keine Radio-/TV-Sender existieren). Die Empfangsgeräte haben in der heutigen Zeit auch eine sehr hohe Trennschärfe.

Grüße

sportslover18

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Hallo lucev,

interessante Frage. Im § 950 Abs. 1 BGB heißt es ja:

"[...] sofern nicht der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes [...]"

A (gehen wir von einem Fleischer aus) wird für seine Leistung, das Verarbeiten von Fleischwaren, kein Entgelt verlangen, das auch nur in die Nähe des Wertes des Stoffes kommt (empirisch). Dementsprechend kann er i. S. d. § 950 Abs. 1 BGB kein Eigentum an der Sache erwerben.

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Hallo Paddygmx,

find ich klasse, dass du rechtlich dagegen vorgehst. Ohne die Strecke und ihre Besonderheiten bzw. Gefahrenpunkte zu kennen, würde ich sagen, dass man hier eine Einnahmequelle erkannt und "erschlossen" hat.

Wie meine Vorredner schon sagten: Es kann gesetzkonform sein. Wenn sich an der Baustelle und am mit ihr verbundenen Gefahrenpotenzial nichts geändert hat und urplötzlich eine andere Beschilderung vorhanden ist, kann man dies für mein Dafürhalten als ugs. "Abzocke" bezeichnen. Es gibt mittlerweile immer mehr Richter, die derartige Vorgehensweisen scharf verurteilen und dem geblitzten Kraftfahrer recht geben. Ich kann mich leider allerdings nur unter Vorbehalt dazu äußern; die Straße selbst und die Situation kenne ich wie gesagt nicht.

Versuch es und setze dich für dein Recht ein. Für mich hört es sich nach einer reinen Geldmaschine an.

PS: Zu schnell gewesen wärst du natürlich mit der von dir genannten Überschreitung bei der vorhergehenden Beschilderung noch immer, aber um dir das anzuhören, bist du ja nicht hier gelandet.

Grüße

sportslover18

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Hallo SebastianSCZ,

ich denke, dass hier der einfachste Weg ein kleines Loch durch die Ziegelwand und ein Ethernet-Kabel sein dürfte. Damit hättest du mit Sicherheit weniger Probleme und in diesem Fall ist die kabelgebundene Verbindung ohnehin anzuraten.

Alternativ könntest du dir natürlich statt des WLAN-Sticks einen Access Point mit entsprechender Richtantenne kaufen und den PC dort per Ethernet anschließen. Das wäre aber meines Erachtens nicht angemessen.

Grüße

sportslover18

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Hallo lenoxa1337,

bis du den Anhörungsbogen bekommst, kann sich Bußgeldstelle im Normalfall exakt drei Monate Zeit lassen. Danach wird davon ausgegangen, dass du dich an den ggf. vorliegenden Verstoß nicht mehr erinnern kannst. Diese Frist von drei Monaten kann sich allerdings durch sog. "behördeninterne Vorgänge" durchaus verlängern. Das ist erfahrungsgemäß allerdings eher selten der Fall (man will ja schließlich sein Geld).

Ansonsten bezweifle ich sehr stark die Verwertbarkeit der Messung, wenn der Blitzer aus deiner Sicht am linken Fahrbahnrand stand und auf der linken Spur Gegenverkehr vorhanden ist. Da kann man mit Sicherheit sehr leicht etwas Entlastendes finden.

Ansonsten würde ich in deinem konkreten Fall sagen: Bezahlen und die Sache ist vom Tisch. Weitere Folgen hast du ja nicht zu erwarten.

Grüße

sportslover18

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Hallo Security3824,

dazu müsstest du herausbekommen, ob die Dozenten an deiner Universität vertretungsweise das Hausrecht übertragen bekommen (was i. d. R. der Fall sein dürfte). Sofern sie dies ausüben, dürfen sie dich auch der einschlägigen Räumlichkeiten verweisen. Demgegenüber könnte man natürlich wieder dahingehend argumentieren, als dass dir hinsichtlich der Prüfungsvorbereitung ein Nachteil gegenüber Kommilitonen erwächst.

Es ist kein einfaches Thema, aber wegen der etwaigen rechtlichen Folgen würde ich es anstelle des Dozenten tunlichst vermeiden. Ebenso würde ich an deiner Stelle es tunlichst vermeiden, zu reden. Besonders dann, wenn ich merke, dass er allergisch darauf reagiert.

PS: Es kann auch sein bzw. ist es wahrscheinlich, dass die Universität hierzu Genaueres in einer Hausordnung festlegt.

Grüße

sportslover18

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Hallo tatze13,

wenn du die Aufgabenstellung so in der Schule erteilt bekommen hast, würde ich nach einer Konkretisierung verlangen. Das ist zu allgemein. Wofür soll denn die Beurteilung sein? Beurteilen lässt sich bekanntermaßen ja sehr viel (Personal, Planungsentwürfe, Konzepte, ...)

Grüße

sportslover18

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Hallo Chainsmokerrr,

die restlichen Geräte, die mit dem Router verbunden sind, haben aber Internetzugriff?

Das klingt fast ein bisschen nach einer Störung seitens deines Providers.

Grüße

sportslover18

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Hallo nurfamilie,

der Sinn dahinter ist bestimmt, dass du die Ablegereife der Prüfung erlangst. Dafür brauchst du augenscheinlich die Einverständniserklärung deiner Eltern. Die Prüfung kannst du mit 19 machen. Das »in aller Regel« kann man natürlich hinterfragen.

Grüße

sportslover18

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Hallo Ischecker90gf,

analog zum Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr existiert so etwas nicht. Im StGB sind die entsprechenden Haft-, Geld- bzw. Nebenstrafen manifestiert. Inwieweit diese ausgereizt werden, entscheiden in Deutschland die entsprechenden Gerichte.

sportslover18

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Hallo toberg2,

du wirst wohl nicht drumherum kommen, ein Netzteil mit entsprechender Elektronik zum Dimmen der LEDs zu kaufen und den Fußschalter/-dimmer auszubauen. Normalerweise dimmt man LEDs durch PWM (Pulsweitenmodulation). Das kann der Halogendimmer nicht und es nützt dir nichts, den Halogendimmer zu »dimmen«.

Grüße

sportslover18

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Hallo TechnikFreak187,

um deine Frage zu beantworten, wäre es hilfreich, das Bundesland der Schule zu wissen, in dem sich der Tag der offenen Tür ereignen soll. Dann kann man mit entsprechenden Gesetzen argumentieren.

Grüße

sportslover18

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