Bei Sixt kann man sich Autos mieten/leihen. Gewisse Fahrzeuge darf man erst ab einem Alter von beispielsweise 25 Jahren mieten. Da ich aber laut Gesetz mit 18 gleichwertig zu setzen bin, wie mit jedem anderen Autofahrer, dürfte es doch gar keine Altersbegrenzung geben, solange ich die Normen (Führerschein etc.) dafür einhalte?
Wenn jetzt aber mit „junge Fahrer sind statistisch gesehen wesentlich waghalsiger, unüberlegter und bauen mehr Unfälle im Str.verkehr.“ argumentiert wird, dann müsste man Fahrer über 60 genauso behandeln. Da diese ähnliche/schlimmere Statistiken aufweisen. Somit ist dieses Mindestalter doch laut §1 AGG reine Diskriminierung des Alters??? Wäre es möglich, damit bis zum BGH (und Erfolg) durchzugehen?