Hallo.
Ich musste vor kurzem Bafög als Vorausleistung beantragen, weil ein Elternteil die Auskunft verweigert hat.
Nun wurde mir von diesem Elternteil vorgeworfen, ich wäre nicht rechtlich richtig vorgegangen, da ich es vorher besser über das Studium hätte informieren wissen. Der Bewerbungsprozess war bekannt und letztlich hatte ich gesagt, für welchen Studiengang und an welchem Ort ich angenommen wurde, als ich den Unterhalt/ Bafög geltend machen wollte.
Ich bin der Meinung, ich hatte auch auf einer Webseite gelesen, dass das Kind den Eltern gegenüber Auskunft über das Studium verpflichtet ist. Ich weiß aber nicht mehr, ob dort auch festgelegt wurde, wie detailliert und zu welchem Zeitpunkt das sein soll.
Hätte ich das Elternteil vor meiner Immatrikulation darüber unterrichten müssen? Und in welchem Umfang?
Für den Kontext: ich habe keine Informationen verweigert, sie wurden bei mir nicht erfragt.
Bitte mit einer Quelle hinterlegen. Ich habe gerade vergebens im Internet nach der Information gesucht und weiß nicht, wie ich es anders formulieren kann.
Vielen Dank im Voraus! Und bitte vermeidet jegliche persönliche Bewertung der Situation.