Darf Polizei in die Wohnung nach vermuteter Alkoholfahrt

Fast täglich sitzt im Cafe ein Mann der mit seinem Geschäftsauto unterwegs ist(Elektriker).Mindestens 2x in der Woche fährt er volltrunken nachhause.Die Betreiberin hat schon 2x die Polizei angerufen und darauf hingewiesen dass Hr.X wieder volltrunken wegfährt,nachdem sie beobachtet hatte wie er angetrunken fast jemand umgefahren hatte beim ausparken.Vorher hatte sie laut ihren Angaben schon häufig Probleme mit dem Mann da er verbal ausfallend wurde.Auch als sie ihn darauf hingewiesen hatte doch das Auto stehen zu lassen weil er betrunken ist reagierte er regelmässig unfreundlich.Da sie den Mann schon lange kennt hat sie lange nicht reagiert und ihn einfach gelassen. Die Polizei war dann zwar vor seinem Haus(er war schon drin und das Auto stand geparkt auf dem Parkplatz). Der Betreiberin wurde gesagt dass da nichts zu machen sei,weil er schon in der Wohnung wäre. Frage:Darf die Polizei nicht klingeln und einen Alkoholtest machen? Darf die Polizei Zeugenaussagen als Grund nehmen um bei jemand in die Wohnung zu kommen,und wenn ja warum macht sie das nicht in diesem Fall?Wobei da ja theoretisch jeder was behaupten könnte. Würde heissen ,ich kann jederzeit die Polizei anrufen wenn ich mitbekomme dass jemand betrunken fährt.Ist es eigentlich Pflicht was zu unternehmen wenn man mitbekommt dass jemand alkoholisiert fährt?Viele Fragen,ich weiss Aber die Rechtslage würde mich mal interessieren,da ich einen Nebenjob in der Gastronomie habe und leider mit solchen Dingen konfrontiert werde.Wie reagiert man wenn man merkt ,dass jemand volltrunken fahren wird?Und warum hat die Polizei angeblich keine Handhabe mehr sobald der Alkoholfahrer in seiner Wohnung ist? Weiss da jemand Bescheid?

Freizeit, Recht
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