Vereinfacht, aber hoffentlich verständlich erklärt: Die EU hat zur Gewährleistung eines fairen und sicheren, freien Warenverkehrs "Spielregeln" und Anforderungen an Produkte aller Art erlassen. Diese Richtlinien oder auch Verordnungen (Unterschied an der Stelle nicht wichtig), auch Harmonisierungsrechtsvorachriften genannt, erheben sogenannte Schutzziele, welche die Produkte erfüllen müssen. Ein Mindestmaß an geforderter Produktsicherheit, welches Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Waren erfüllen müssen. Manche dieser Richtlinien/Verordnungen verlangen nach dem Nachweis der Erfüllung dieser Schutzziele die Kennzeichnung mit dem CE Zeichen. Das Zeichen und die dazugehörige Konformitätserklärung dienen dann als "Produkt-Reisepass" in der EU. Es gilt gleichwertig mindestens in allen EU Mitgliedstaaten.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.