grundsätzlich beim landratsamt/führerscheinstelle oder nem guten verkehrsrechtsanwalt.
nun ja, fahren ohne fs ist gleichbedeutend mit fahrlässiger strassenverkehrsgefährdung, im wiederholten fall grobe strassenverkehrsgefährdung, also ein kräftiger tatbestand. da du wiederholungstäter bist wirst du nicht, auf keinen fall, nie im leben um eine mpu herumkommen. entscheiden tut das einzig und allein das zuständige landratsamt, bzw. die führerscheinstelle, sonst niemand, kein richter oder ähnliches. das ist auch unabhängig von deinen punkten in flensburg. die fsstelle wird deine polizeiliche akte anfordern und zwar die, die du nicht bekommst, den grossen bundeszentralregisterauszug und den verkehrszentralregisterauszug. that´s it und was soll ich sagen, woher ich das so genau weiss.......... viel glück, du wirst es brauchen...... und nen dicken geldbeutel.......