Du unterliegst dem allgemeinen Unwissen, was Meinung ist. Mal im Duden nachstehend auch verstehen.
Deine Meinung darfst du selbstverständlich nach Art.5 GG frei äußern, aber keine Falschmeldungen, Lügen, und z.B. Verstöße gegen §§ 130, 185 ff StGB...
So wie du es formulierst ist es eine Information darüber, dass der Politiker Volksverräter ist. Das stimmt erst, wenn vom Gericht das festgestellt wurde. So lange ist er schlimmstenfalls Verdächtiger oder Opfer einer Verleumdung.
Wenn du schreibst: "Ich meine (glaube, denke, vermute ..), dass XYZ Volksverräter ist, ist es deine Meinung. Das ist insofern korrekt, als du es ja tatsächlich meinst (nicht weißt)
Sage ich: "XYZ meint, dass ..." könnte es schon wieder strafbar sein, denn was weiß ich, was XYZ wirklich meint. Ich Meine, dass du meinst,dass .. ist schon wieder straffrei.
Kompliziert? Meinungsmacher (Medien) und Richter kennen das sehr genau. Manchmal merkt der "Kunde" nicht mal, dass er eine (falsche!) "Information" glaubt, die nur eine geschickt verpackte Lüge ist. Da muss man verdammt genau hinhören.