Im Mietvertrag steht nur das die Wohnung vollrenoviert übernommen wurde und die üblichen Klauseln mit den Schönheitsreparaturen.
( Aus dem Mietvertag: Die Schönheitsreparaturen sind im Allgemeinen nach folgenden Fristen durchzuführen, Küche , Bad nach 3 Jahren , Wohnzimmer nach 5 Jahren etc. ).
Nach 2,5 Jahren ist der Auszug.
In den Wänden aller Zimmer sind zahlreiche Bohrlöcher , die Wände einiger Zimmer zeigen teilweise Verschmutzungen und Verfärbungen.
Muß der Mieter die Bohrlöcher bei Auszug entfernen und die Wände streichen ?