Ergänzend zum Eintrag von aimbot:

In der kath. Kirche dürfen Diakone, sowohl ständige Diakone als auch jene, die sich auf dem Wg zur Priesterweihe befinden, während der Messe das Evangleium vortragen und auch predigen. Ferner dürfen Sie taufen (darf im Notfall jeder Mensch), Paare trauen und beerdigen (sofern dies alles nicht im Rahmen einer Eucharistiefeier stattfindet). In der Antike war der Diakon (diakonos = Helfer) der Assistent des Bischofs und hatte somit eine durchaus wichtigere Rolle inne als der Presbyter (Priester). Im Laufe der Geschichte ist das Diakonenamt jedoch zu einer Durchgangsstufe auf dem Weg zum Priestertum verkümmert. Ständige Diakone (sowohl hauptberuflich als auch solche mit Zivileruf) gibt es erst wieder seit dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965). Wer als unverheirateter Mann zum Diakon geweiht wird (auch ohne das Ziel, später Priester zu werden), muss ebenso wie ein Priester zölibatär leben. Bei verheirateten Weihekandidaten muss die Ehefrau der Diakonenweihe zustimmen. Stirbt sie, so darf der nunmehr geweihte Diakon nicht wieder heiraten.

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Jeder kath. Christ soll zumindest einmal im Jahr die Eucharistie empfangen , und schwere Sünden (Mord, Abtreibung, schwerer Diebstahl...) müssen vor dem Empfang der Eucharistie gebeichtet werden. Daraus hat sich die (ambivalente) Faustregel entwickelt, dass man einmal pro Jahr, i.d.R. vor Ostern, beichten muss. Klar, dass dann die Beichte so beliebt wird wie der jährliche Besuch beim Zahnarzt... Praktische Emfpehlungen gibt es viele, sie reichen von "man MUSS überhaupt nicht" bis hin zu "einmal pro Woche".

Bei mir hat sich derzeit als Rhythmaus eingependelt: vor den Hochfesten Ostern und Weihnachten als fester Termin, und ansonsten wenn ich das Bedürfnis verspüre; so komme ich derzeit auf etwa 3-4 Mal im Jahr (was auch mein Beichtvater angemessen findet).

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Als (kath.) Kirchgänger und jemand, der die Beichte nicht nur theoretisch (das auch, habe Theologie studiert) sondern auch praktisch kennt, halte ich die Frage heutzutage für Erbsenzählerei. Es gibt kein Gesetz im Kirchenrecht, dass es dem Priester explizit erlaubt oder verbietet, nach der Einstellung des Beichtenden zur Masturbation zu fragen. ABER: Der Priester ist gehalten, wenn er denn überhaupt Fragen stellt, dies mit Umsicht und Diskretion zu tun. Dabei geht es nicht darum, den Beichtenden neugierieg auszuhorchen oder gar die eigene Sensationslust zu befriediend, sondern darum, den Hintergrund einer Sünde genauer zu beleuchten - sei es, damit der Priester das Gebeichtete besser einschätzen kann: Hinter dem Bekenntnis "Ich war nicht nett zu meinen Mitschülern" kann sich sowohl eine "normale" Auseinandersetzung als auchhandfestes Mobbing verbergen). Sei es, dass dem Beichtenden durch Frage-Nachdenken-Antwort klarer wir, was er warum gemacht oder unterlassen hat. Zugegeben: Das 6. Gebot inkl. Ehebruch, Selbtbefreidigung etc. stand lange Zeit zu sehr im Focus, dies wohl auch mit schädlichen Folgen für die Beichtenden. Bei der Beichte geht es jedoch nicht um das Abhaken eines Sündenkatalogs, sodass ein Priester i.d.R. auch nicht gezielt nachbohrt. - Dass das bewusste Verschweigen einer bewussten Sünde dazu führt, dass die Beichte insgesamt ungültig ist, steht auf einem anderen Blatt. PS: Ich komme bei meiner bisherigen Beichtpraxis auf rund ein halbes Dutzen Priester , von denen mich noch nie einer gefragt hat, wie ich zu Masturbation stehe.

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Laut kath. Kirchenrecht und Sakramentenverständis empfängt nur ein getaufter Katholik die Sakramente der kath. Kirche gültig und erlaubt. Dies liegt in der Natur des Sakraments begründet: Jedes Sakrament ist immer auch Bekenntnis zu Christus und zur sichtbaren kath. Kirche, auch wenn etwa die Beichte anonym und im Geheimen abgelegt wird (wobei der Priester hier eben die kirchl. "Öffentlichkeit" repräsentiert). Die persönliche Beichte vor einem Pfarrer gibt es auch in der ev. Kirche, wenngleich sie wohl erst langsam "wiederentdeckt" wird und nicht als Sakrament verstanden wird. Von daher sehe ich zwei gangbare Wege: Entweder ein Beichtgespräch mit einem ev. Pfarrer(in) vereinbaren - oder, auch wenn das rein kirchenrechtlich nicht ganz koscher ist, mit einem kath. Priester zunächst das Drumherum klären, d.h. den eigenen konfessionellen Hintergrund nicht verschweigen und darstellen, warum man gerne (katholisch) beichten möchte. Ein "Rechtsanspruch" ergibt sich daraus allerdings nicht.

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