Ergänzend zum Eintrag von aimbot:
In der kath. Kirche dürfen Diakone, sowohl ständige Diakone als auch jene, die sich auf dem Wg zur Priesterweihe befinden, während der Messe das Evangleium vortragen und auch predigen. Ferner dürfen Sie taufen (darf im Notfall jeder Mensch), Paare trauen und beerdigen (sofern dies alles nicht im Rahmen einer Eucharistiefeier stattfindet). In der Antike war der Diakon (diakonos = Helfer) der Assistent des Bischofs und hatte somit eine durchaus wichtigere Rolle inne als der Presbyter (Priester). Im Laufe der Geschichte ist das Diakonenamt jedoch zu einer Durchgangsstufe auf dem Weg zum Priestertum verkümmert. Ständige Diakone (sowohl hauptberuflich als auch solche mit Zivileruf) gibt es erst wieder seit dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-1965). Wer als unverheirateter Mann zum Diakon geweiht wird (auch ohne das Ziel, später Priester zu werden), muss ebenso wie ein Priester zölibatär leben. Bei verheirateten Weihekandidaten muss die Ehefrau der Diakonenweihe zustimmen. Stirbt sie, so darf der nunmehr geweihte Diakon nicht wieder heiraten.