Wenn die Stiefmutter stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen – haben Stiefkinder dann einen gesetzlichen Erbanspruch oder gehen sie komplett leer aus und der Staat "erbt" alles? Wichtig: Sie ist WItwe, keine eigenen Kinder, hat aber noch eine Schwester.
Stiefmutter stirbt testamentlos – erben dann Stiefkinder?
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