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Die Elterngeldkürzung auf 65% trifft die, die vor der Geburt des Kindes ein Durchschnittseinkommen von netto mehr als 1240 Euro hatten. Wer vorher unter 1200 € hatte, bei dem bleibt es bei 67%. Wenn Du unter dieser Grenze gelegen hast, empfiehlt sich ein Widerspruch, ansonsten stehen die Chance schlecht, da die Änderung wirksam ist per Gesetz und man sich nicht auf Besitzstandswahrung für vorher geborene Kinder berufen kann, leider. Mich hat das auch getroffen.
Unbedingt Widerspruch einlegen! Und auch den Gerichtsweg nicht scheuen. Du kannst Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und Dich anwaltlich beraten lassen - oftmals ist dies ggü. der ARGE besser. Das Elterngeld darf nicht angerechnet werden.
Elterngeld steht Euch doch auf jeden Fall zu - auch wenn Ihr Einkommen habt! Warum also darauf verzichten? Ihr könnt den Mindestsatz von 300 Euro beantragen. Splitting geht natürlich auch, dass heißt, Ihr nehmt die Hälfte, also die 150 Euro und das Elterngeld wird dann für die doppelte Zeit gewährt.
Elster ist sehr gut!
Das Elterngeld fällt überhaupt nicht weg, Du kannst den Mindestsatz beantragen. Es wird jedoch bei ALG 2 Empfängern ab 2011 als Einkommen angerechnet.
Das kann unter Umständen eine Kehlkopfentzündung sein, Zwingerhusten wäre auch möglich - unbedingt und schnell zum TA - aber dort vorher Bescheid sagen - Zwingerhusten ist höchst ansteckend!
Diese Klausel ist schlichtweg unwirksam und damit gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Du hast also die ganz normalen drei Monate Kündigungsfrist. Ein Mietvertrag darf nur noch unter bestimmten Voraussetzungen als Zeitmietvertrag abgeschlossen werden: (§ 575 BGB)
Der Vermieter will nach Ablauf der Mietzeit
1) die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder zu seinem Haushalt gehörende Personen nutzen (Eigennutzung) - oder
2) die Räume in zulässiger Weise beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden - oder
3) die Räume an einen/eine zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten.
Das alles trifft bei Dir nicht zu. Demnach solltest Du schriftlich den Vertrag mit den drei Monaten Kündigungsfrist kündigen.
Sollte sich der Vermieter quer stellen, was ich mir durchaus vorstellen kann, dann geh entweder zum Mieterverein oder hol Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt.
Du kannst die Verlängerungsoption widerrufen, dann wird Dir der Differenzbetrag ausgezahlt - und ist damit anrechnungsfrei, wenn es Dir noch 2010 zugeht. Geh am Besten zur Elterngeldstelle hin, denn das Ganze eilt ja dann doch, muss ja noch bearbeitet werden.
Elterngeld wird ab 2011 auf das ALG 2 angerechnet - es fällt ja nicht weg. Im Gegensatz dazu wird das Landeserziehungsgeld nicht auf das ALG 2 angerechnet.
Nein. Landeserziehungsgeld wird nicht auf das ALG 2 angerechnet.
Du kannst und solltest schnellstens die Verlängerungsoption widerrufen, dann wird der Differenzbetrag nachgezahlt. Widerspruch ist nicht nötig, da Du ja den Bescheid nicht anfechtest. Momentan schreiben viele Elterngeldstellen diesbezüglich die Bezieher an, falls das bei Dir nicht geschehen ist solltest Du Dich umgehend dort melden - am Besten persönlich, denn dann kann Dein Antrag dort direkt aufgenommen werden.
Leider wiederholt sich dieselbe Frage immer wieder. Es wird auf jeden Fall auch 2011 noch Elterngeld geben, denn das wird ja nicht abgeschafft. Der Unterschied zu 2010 ist aber, dass es bei ALG 2 Empfängern ab 2011 als Einkommen angerechnet wird und sich das ALG 2 dann entsprechend verringert.
Du musst auf jeden Fall den Vermieter vorher um Genehmigung bitten. Aber er wird da sicherlich nicht nein sagen - er spart ja Geld. Da die bisherige Küche sein Eigentum ist muss er seine Zustimmung erteilen. mach es auf alle Fälle schriftlich.
Bundesheer kling aber eher nach Österreich???
Normalerweise registrierst Du Dein Bankkonto bei paypal und musste das dann auch verifizieren. Hast Du das schon gemacht?
Eigentlich wird empfohlen, frühestens ab dem fünften Lebensmonat zuzufüttern. Muttermilch ist eigentlich völlig ausreichend. Wäre gut zu wissen warum Deine Mutter das machen will. Früher wurde das ja so gehandhabt, aber heute empfiehlt man nicht vor dem fünften Lebensmonat zuzufüttern. Und selbst dann ist es kein Muss, sondern orientiert sich an dem Kind. Wird es nicht mehr richtig satt? Oder will man damit nur längere Nächte erreichen(was nicht funktioniert)?
Kommt auf die Schnelligkeit der Bundeskasse an, die den Zahlungsverkehr macht. Per Überweisung wäre es sicher wesentlich schneller gegangen, da ja Deine Bankverbindung dort vorliegt und die Zahlung dann nur noch eingegeben wird. Ruf morgen mal an bei der Elterngeldstelle und frage nach. Lass Dich nicht abwimmeln und erkundige Dich, ob es schon bei der Bundeskasse ist.
Zunächst erstmal: ja. Die Gesetzesänderung ist nämlich noch gar nicht durch und die ARGEN kürzen quasi schon mal rein vorsorglich, weil es ja so geplant ist. Allerdings gibt es dafür noch keine entsprechende Rechtsgrundlage. Du könntest also theoretisch Widerspruch einlegen. Es ist aber damit zu rechnen, dass bald auch die Gesetzesänderung durch ist - aber eben erst dann hat die ARGE die richtige Grundlage hierfür.
Zunächst einmal: Das Elterngeld fällt überhaupt nicht weg. Wenn das Gesetz allerdings geändert wird dann wird das Elterngeld ab Januar als Einkommen gerechnet und damit verringert sich das ALG 2 um den entsprechenden Betrag.