Hallo, ich hab 2008 mit meinem Mobilfunkanbieter einen Streitfall gehabt wegen einer zu hohen Rechnung. Habe einen Anwalt eingeschaltet. Habe einen richterlichen Mahnbescheid bekommen und am 17.12.2008 dagegen Widerspruch eingelegt. Am 26.05.2009 habe ich das letzte mal was von dieser Sache gehört, bekam einen Brief vom Gericht das ich Widerspruch erhoben hab und die Voraussetzungen für die Abgabe des Verfahrens nun vorliegt. Seit dem hab ich nichts mehr vom Gericht oder dem Mobilfunkbetreiber gehört. Was hat das zu bedeuten? Dauert das immer so lange? Kann das auch irgendwann verjähren?
Widerspruch gegen Mahnbescheid 2 Jahre her, kann das verjähren?
Rechnung,
Amtsgericht,
Mahnbescheid
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