Aus eigener Erfahrung ist dies am ehesten bei einer Sparkasse oder Volksbank möglich.

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Die Frage wäre, ob der Betrag, den du selbst überwiesen hast, wieder zurückgekommen ist oder nicht.

Wenn es keine Fehler in der bzw. den Überweisungen gab und die Beträge auch nicht zurückgebucht wurden, dann würde ich zum einen weiterhin versuchen die Bank telefonisch zu erreichen.

Zum anderen würde ich die Bank schriftlich unter Fristsetzung auffordern unter Nennung der Zahlungen die eingegangen sein müssten, hierzu Stellung zu nehmen.

Ggf. kann man bei der Bafin Beschwerde einlegen.

Grundsätzlich kann auch der Absender des Geldes einen Nachforschungsantrag bei seiner Bank stellen. Kostet in der Regel 15 Euro.

Dann teilt die Absenderbank mit, wo das Geld verblieben ist. Ist dies bei der DKB und wurde nur nicht gebucht, kann die Bank ggf. in Haftung genommen werden.

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Das einfachste wird sein, mal bei dem für dich zuständigen Amt anzurufen und Nachzufragen.

Zu meiner Zeit, ist aber schon etwas her, reichte es aus unter Angabe des Aktenzeiches, vollständiger Name und Anschrift sowie Geburtsdatum, die Änderung mitzuteilen.

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In der Regel wird die Lastschrift mangels Deckung von der Bank zurückgegeben.

Dem Vermietern werden in der Regel Rücklastschriftkosten belastet, die du zusätzlich zahlen musst.

Ansonsten passiert da seitens der Bank in der Regel nichts weiter.

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Forderungen, auch wenn diese vergessen wurden, fallen bis auf wenige Ausnahmen, unter die Insolvenz, wenn diese vor der Insolvenz angefallen sind.

Passieren kann da in der Regel nichts.

Dem Gläubiger würde ich eine Kopie des Inso Eröffnungsbeschlusses zukommen lassen.

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Solange keine Pfüb für das Konto bei der Bank vorliegt, kannst du über sämtliches Guthaben verfügen, auch wenn dieses über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Erst wenn das Konto gepfändet wurde, gilt der Freibetrag als Grenze.

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Die Forderung müsste im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Ich befürchte nur, das wird am Ende nichts bringen und du wirst mangels Masse die 20 Euro abschreiben können.

Wende dich an den Insolvenzverwalter und melde die Forderung an.

Ggf. werden ohnehin alle Kunden mit Guthaben vom Insoverwalter angeschrieben.

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Der Notar wird da in der Regel nichts machen können und selbst wenn er dich persönlich kennen würde, reicht soetwas in der Regel bei der Bank nicht für eine Kontoeröffnung aus.

Beantrage einen vorläufigen Ausweis, der kostet etwas ist aber meistens direkt oder zumindest am selben Tag noch verfügbar.

Auch gibt es die Möglichkeit eines Expressreisepasses der ist in der Regel nach 48 bei der Behörde und wird dir ausgehändigt.

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Wenn es die Möglichkeit gibt, einen Kontoauszug von der Bank zu bekommen, lässt sich das damit bestätigen.

Im normal Fall bricht aber der SB Automat die Überweisung ab, wenn die Deckung dafür nicht ausreichend ist und teilt das auch mit.

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Ich bin privat versichert und bekomme deshalb immer die Rechnungen vom Arzt.

Es gibt leider keine pauschale Aussage welche Kosten entstehen. Es ist immer davon abhängig welche Untersuchungen der Arzt veranlasst.

Der Facharzt ist nicht unbedingt teurer als der Hausarzt, beide rechnen nach der GOÄ ab.

Aber bitte beachten, mir ist schon sehr häufig aufgefallen, das die Ärzte bei privat Versicherten und Selbstzahlern, gerne die Untersuchungen etwas umfangreicher auslegen. Es kann also teuer werden.

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Das lässt sich seriös mit den wenigen Angaben hier nicht beantworten.

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Hast du genug Geld?

Dann lässt sich das Problem u. U. lösen.

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Ob das geht, ist mit den hier gemachten Angaben nicht seriös zu beantworten.

Wende dich an die zuständige Stelle. Dies ist in der Regel das an deinem Wohnort ansässige Standesamt.

Dort wird man dir sagen können unter welchen Umständen eine Namensänderung möglich ist und wie hoch ggf. die Kosten sind.

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Das kommt darauf an.

In der Regel wird nach Zahlung dies der Schufa gemeldet. Manche vergessen das gerne, daher müsste man das kontollieren.

Ist der Ausgleich gemeldet wird es in der Regel noch 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres als negativ (aber erledigt) gespeichert.

Es gibt u. U. die Möglichkeit Einträge auch vorzeitig löschen zu lassen. Ob das hier geht muss man prüfen.

Bei Interesse gerne per Freundschaftanfrage.

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Ich würde den PKW nur kaufen, wenn der Kaufvertrag vom Insolvenzverwalter Unterzeichnet wurde bzw. dieser seinen Segen für den Verkauf gegeben hat.

Geld nur wenn zum selben Zeitpunkt die Papiere und die Schlüssel übergeben werden.

Ich habe damals den Kaufvertrag eines PKW in der Kanzlei des Insolvenzverwalters unterzeichnet, diesem den Betrag in Bar hingelegt und er hat mir die Papiere und Schlüssel ausgehändigt. Anschliessend konnte ich den PKW beim ursprünglichen VK auf dessen Gelände abholen.

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Mit dem Verkauf wird das vermutlich nichts.

Mal von allen Voraussetzungen abgesehen, ist der Aufwand und die Kosten für eine Übernahme viel zu hoch.

Es gibt die Möglichkeit die UG u. U. auch vorzeitig Aufzulösen bzw. sich davon zu entledigen. Ist aber meistens mit Kosten verbunden.

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In diesem Fall dürfte die Tagesklinik vorgehen.

Es ist wichtig der Gerichtsvollzieherin möglichst eine Bestätigung zu dem Aufenthalt in der Klinik zukommen zu lassen und sich mit ihr schnellst möglich in Verbindung zu setzen.

Ich kann und will hier auch nicht vorgreifen, aber ich denke hier liegt ein wichtiger Grund vor, der berechtigt den Termin zu verschieben.

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Um hier überhaupt eine Einschätzung vornehmen zu können, bedarf es mehr Informationen.

Was hier steht ist einfach zu wenig um eine seriöse Einschätzung vornehmen zu können.

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Würde das Konto noch bestehen, müsste der Inhaber Kontoauszüge erhalten, dazu sind Banken verpflichtet.

Ob das Konto noch existiert lässt sich recht einfach herausfinden. Überweise auf das Konto einfach einen Euro.

Ist das Konto erloschen kommt der Geldbetrag mit einem entsprechenden Hinweis zurück.

Die Forderung der Bank könnte ggf. verjährt sein.

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