Hey ,
Abschlussarbeit müsste wohl fertig sein, aber wenigstens für alle anderen:
es gibt in jeder "modernen" Uni-Bib eine Recherche-Website..
Meine Uni hat das hier: https://dhrv.boss.bsz-bw.de/

Mit den richtigen Stichworten findet man hier schnell etwas zum Thema CRM allgemein. Wenn es dann in die Produkte speziell geht, rate ich dir mal auf Xing zu schauen. Es gibt dienstleistungsfirmen in deiner Nähe, welche das Produkt einführen. Dort muss das Wissen ja vorhanden sein. Ich durfte damals die Dokumente der Firma selbst haben und nutzen. Ich musste lediglich eine Geheimhaltungserklärung in die Arbeit einfügen. Auch habe ich von Ihnen Links zu einem Microsoft Portal bekommen, wo sie sich selbst schulen können. Dir Dokumente von dort kannst du auch gut einbauen.
Ich hoffe es hilft zukünftigen :) Grüße

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Mich würde die Rechnung interessieren. Wenn auf der Rechnung was von Gleitsicht steht, ist es schlichtweg falsch.
Dann würde mich noch interessieren, ob es ein Angebot gab oder so was ?
Im Endeffekt ist eine Brille in meinen Augen eine Einzelanfertigung und somit vom Umtausch ausgeschlossen.
Eine Möglichkeit wäre die Anfechtung des Kaufvertrages um ihn Rückwirkend als nichtig zu erklären..
Ich würde behaupten hier sind nur die wenigsten Juristen unterwegs. Mich eingeschlossen. Ich hatte es nur mal als Nebenfach vor 4 Jahren im Studium..
Daher könnten meine Aussagen auch veraltet sein. Aber Anfechtung war Möglich bei arglistiger Täuschung. Das könnte hier der Fall gewesen sein, da durchgehend von einer Gleitsichtbrille geredet wurde. Andererseits könnte auch hier der Verstand deines Freundes ein Gegenargument darstellen, da man eine Gleitsichtbrille erkennen kann während man sie trägt. Das scheint mir daher unwahrscheinlich.
Für den Unwahrscheinlichen Fall dass dein Freund minderjährig war, könnte man hier aber mit dem Paragraphen 110 BGB (Taschengeld Paragraph) argumentieren, dass 700€ nicht unter das Taschengeld fallen und somit der KV automatisch nichtig ist ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten... Dann muss die Brille wieder zurück und das Geld kommt wieder zurück zu euch...

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Ich finde es dumm. Wenn man die Chance hat ein Tor zu schießen, sollte man lieber auf das Tor schießen statt auf einen Elfmeter zu hoffen.
Handspiel ist es nur wenn: 1. die Körperfläche vergrößert wird (JA) 2. es eine Bewegung zum Ball gibt bzw. die Hand nicht weggezogen wird (hier nicht gegeben, da anschießen ja den Sinn hat den Arm zu treffen ohne dass er wegziehen kann) 3. der Ball berührt wird und 4. (weiß ich grad nicht mehr) Aber da nicht alles zutrifft (wenn man weiß dass er angeschossen wurde) gibt es laut Regelwerk kein Strafstoß. Problem hierbei ist es das nachzuweisen. Grad im CL Finale sind die Beobachter des SR dabei und er wird benotet und jede falsche Entscheidung hat Einfluss auf die weiteren Spiele, die er leiten wird. Hier ist es leichter zu begründen, dass eine Bewegung zum Ball gab als zu begründen, warum der Spieler keine Chance gehabt haben soll den Arm wegzuziehen. Da auf diesem Niveau Reaktionee vorrausgesetzt werden können..
Als Stürmer würde ich trotzdem lieber den Ball aufs Tor schießen, da meist der Torwart im Spiel nicht so sauber steht und die Chance meist höher ist dass er rein geht...

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Geschmackloser geht es nicht. Absolut pietätlos

finde ich ein wenig seltsam, weil man dadurch einem Toten bzw. dem Lebenden dahinter einen Wert beimisst. Jeder Diamant hat einen finanziellen Gegenwert.. in meinen Augen ist ein Leben unbezahlbar.. Ich halte daher diese Art für fragwürdig...

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Wichtig ist glaub dass ihr einen groben plan habt auf dem Lager. Nur zu spielen könnte die Erwartungen der Teilnehmer nicht erfüllen. Vielleicht könnt ihr eine Wanderung oder einen Ausflug (Schwimmbad ?) einbauen.
Ansonsten wären glaub auch Großgruppenspiele ganz gut. Beispiele wären hier Mister X oder das Finanz/Drogenspiel...
Aber eine gesunde Mischung aus den verschiedenen Spielarten wäre super. Bedenke auch dass man nicht jedes Spiel in jeder Gruppenphase spielen sollte. So sind Kennenlernspiele am Ende der Gruppe nicht sinnvoll. Was auch beachtet werden sollte: Erlebnispädagogik wird meist als Spiel verkauft. Es ist aber eine Übung, die in einem geregelten Rahmen stattfinden sollte und nur von erfahrenen Leitern angeleitet werden, welche die Übung bereits selbst als Teilnehmer gemacht haben (im Optimalfall) damit sie den Schwierigkeitsgrad dynamisch während der Übung anpassen können und darauf achten können, dass keine Frustration eintritt.... Aber du merkst ich schweife aus und umrande die Themen trotzdem nur ganz grob.. Ich selbst leite Kurse die insgesamt ca 20 Tage dauern. Ich würde dir raten so einen Kurs zu besuchen. Meistens kostenlos für dich als Teilnehmer. bringt wirklich was :)
Grüße

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Ich bin nicht in NRW, ich bin aus BW, bei uns gibt es hierfür keine weitere Prüfung. Wenn du es als Prüfung ansiehst, dass du vor allen anderen Schiedsrichter-Kollegen dich vorstellen musst, ja. Das gibt es noch. Aber das macht vermutlich jede Schiedsrichtergruppe anders in NRW. Ich hoffe ich konnte dir helfen MFG Rare1402

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In den von dir beschriebenen Fällen würdest du nicht bestehen. Aber anders herum gesagt hast du in einem Solen Szenario 6 Minuten für 1 km, also sind das ca 167 m in der Minute.
Wenn man mal vergleicht:200 Meter ist eine halbe Bahn. also hättest du für eine halbe Bahn ein wenig mehr als 1 Minute Zeit.
Ich bin für meinen Teil sehr gut in Form und schaffe über 10 Runden ca 1 Runde in ca 1: 20.
Ganz grob gesagt müsstest du dann halb so schnell joggen wie ich um die Prüfung zu bestehen. 
Die Prüfung ist bei uns (BW) nur da um zu überprüfen ob die Person von A nach B kommt. Im Einsatz musst du andere Zeiten rennen können und viel länger durchhalten um nahe am Geschehen dran zu bleiben. 
Falls du dir also ernsthaft Gedanken machst ob du die 170 meter in 1 Minute schaffst, weiß ich nicht ob du andere Spiele als Hallenspiele oder bis zur E-Jugend hoch pfeifen willst. 

Ich hoffe ich konnte helfen, 
Mit freundlichen Grüßen, Rare1402 (Schiedsrichter in BW seit 3 Jahren)

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Es geht nur um eine schnelle Bezahlung. Denn bei 2% Skonto auf 30 Tage (normalfall) ergibt das einen Zinssatz von 2% * 12 Monate (ohne zinseszins) 
von 24 % 
Das rentiert sich auf jeden Fall früher zu zahlen. Und die meisten Firmen sparen sich dann die Kosten eines Geldeintreibers. Weil schnell genug gezahlt wird. Dadurch müssen auch keine großartigen Rücklagen für Einkäufe der Materialien angelegt werden, etc. Im Großen und ganzen super effektiv. Selbst wenn die Kunden später zahlen, ergibt das einen Zusatz von 2% auf den Umsatz des Projektes. Dieser Bonus wird zu 100% auf den DB angewandt. zählt also als Vermehrung des reingewinns. Denn Controller kalkulieren als würde der Skonto genutzt werden vom Kunden

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Die Frage woher der Junge Herr (davon gehe ich aus) das Geld bekommen hat ist unwichtig. Die Frage ist nur ob er es ausgeben darf. 

Die Tatsache dass er es nicht darf ist fragwürdig. Denn theoretisch ist kein Geschäft rechtsgültig, das nicht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten hat. Außnahme bildet hierbei §110 im BGB. Der bekannte Taschengeldparagraph. Dieser macht eine Ausnahme wenn dieser Umfang dem Taschengeld entspricht. Und hierbei muss man auch unterscheiden. Wenn der beschränkt geschäftsfähige 8 Jahre alt ist, würde ich 80€ als nicht angemessen erachten. Bei einem 15 jährigen hingegen schon eher. 

Als Geschäft würde ich das Produkt auf jeden Fall verkaufen, da es Umsatz ist und nur wenn die Eltern die Tasche zurückgeben wollen, muss man (als worst case) die Tasche wieder in das Regal stellen. Das ist kein schlimmer Fall. 

Ich hoffe ich konnte das noch ein wenig genauer spezifizieren und helfen :)
Gruß rare1402

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Also du hast die Möglichkeit den Vertrag mit Hilfe deiner Eltern als nichtig zu erklären. Denn U18 Jährige sind laut BGB §110 nicht erlaubt eigene Geschäfte zu tätigen, es sei denn sie sind in einer Höhe des Taschengeldes. Dabei ist aber auch die Ratenzahlung ausgeschlossen. Dafür müsstest du dann aber auch dein PayPal - Konto auflösen. 

Ich vermute das ist nicht dein Ziel...

Es sollte auch problemlos zu Kündigen sein. Man bekommt eine Bestätigung. Fake Adresse und Fakenamen sind in dieser Hinsicht nicht von Belang da es eine Möglichkeit gibt solche Verträge per Email aufzulösen. 

Grüße Rare1402

PS: du solltest so was trotzdem nicht machen. Auch das PayPal Konto freiwillig auflösen, denn es Könnte sein, dass du alles zurückgeben musst, das du über dieses Konto gekauft hast... Und dann kommt noch Schadesersatz auf dich zu.. rate ich von ab !! 

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indirekt. Du solltest eine Werte-Bild erstellen
Du sollst also für die verschiedenen Werte von A verschiedene Graphen zeichnen. Dann sollst du diese Graphen anschauen und Ihre Form beschreiben. Und die Grenzwerte herausfinden und evtl sogar unterscheiden. 

standard wären folgende Werte die du für a einsetzen solltest: 0, +-1 +-3 +-0,5 
(+- = wert  und negativer Wert) 

Hoffe ich konnte dir helfen, 
Gruß Rare1402

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Also direkte Regeln gibt es dafür nicht. 

Zu Empfehlen sind aber folgende Pfiffarten: 

1. kurzer Pfiff (bei klaren Aktionen, wenn jeder weiß dass es ein harmloses Foul war) 

2. mittellanger Pfiff (wenn es umstritten war ob es ein Foul war oder nicht) 

3. langer Pfiff (meist auch lauter bei knappen Aktionen, z.B. Tor oder kein Tor... und bei verwarnenden Sachen. Ich mache immer einen langen Pfiff wenn ich einem Spieler eine gelbe Karte gebe.) 

4. Halbzeit Pfiff (kurz, sehr lang) 

5. Ende (kurz,kurz,laaaaange) 

Falls du dich interessierst als Schiedsrichter richtig einzusteigen wirst du aber genügend erfahrene Schiedsrichter im Förderkader oder im Vorstand haben, die dir darüber genügend erzählen können. Das wird auch von jeder Schiedsrichtergruppe gern ein wenig anders gesehen. Du wirst das aber auch mit der Zeit selbst herausfinden :) 

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das Kommt drauf an. Jeder Verband klärt das anders. Ich bin im WFV und bekomme bei Aktiven 6€ die Stunde. Mit früher kommen, warmmachen, komme ich auf 15€ für 2,5 Stunden (das darf man Maximal berechnen) 

Bei Jugendturnieren sind es nur 4€ die Stunde. Da komme ich dann auf 10€. 

Dazu kommen noch Fahrtgelt, was man meist in Höhe von 30ct pro Kilometer berechnet. 

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auf jeden Fall kann man es als beides Ansehen ! Du bekommst ja keinen Lohn und kein Gehalt. Das zählt als Aufwandsentschädigung ! Daher kannst du es sehen wie du willst. Ich würde es aber an deiner Stelle eher als Ehrenamt zählen, weil Ehrenämter kommen in den Firmen immer gut an :) 

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Die Diagonale prägst du dir am Besten ein indem du sie ganz häufig läufst. 

Das mit dem Einrücken muss die Situation erfordern. Wenn beispielsweise der Ball im Angriff zur Rechten Eckfahne gespielt wird und du den Spieler kennst, und der häufig zum Dribbling ansetzt um danach einen Schuss anzusetzen, dann rate ich dir, dass du da auf jeden Fall hin musst !! Optimal ist dann wie du weißt ein Abstand von 7 Metern... so Grob.. 

Theoretisch (historisch) gesehen ist die Diagonale so gedacht damit man immer auf der Höhe der Abwehr sich postieren kann um so das Abseits auch ohne Assistenten zu sehen. Das habe ich aber nur 1 Mal gebraucht als ich in der A-Jugend Verbandsstaffel ein Spiel vom 1. gegen den Letzten geleitet habe. Da war klar, dass der letzte nur Hinten drin stehen wird und auf Abseits spielen will um so wenig Tore wie Möglich zu bekommen. Da war ich durchgehend auf der Höhe der Abwehr. Ansonsten musst du ja eh Abseits mit dem Auge erkennen ohne großartige Linien. 

Je nach Schiedsrichter-Bewertung zählt manchmal auch schon als einrücken, wenn man anstatt mittig durch den Mittelkreis zu laufen, auch 5 Meter daneben vorbei läuft (was das Spiel ja in der Tat manchmal verlangt)... Musst du mal mit Schiedsrichtern aus deiner Gruppe reden,

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wenn dann form stimmt auf jeden fall

Beim Kehrsatz muss man überlegen ob es ein Gegenbeispiel gibt. 

Findest du einen Wechselwinkel an parallelen Geraden, die nicht gleich groß sind ? - Nein, weil es ja in per Definition eine Eigenschaft des Wechselwinkels ist, dass die Wechselwinkel immer gleich groß sind. Wobei das nur der Fall ist, wenn du "normale" Winkel betrachtest. Natürlich kann ein Winkel verkleinert werden, indem man eine weitere Gerade einfügt. Aber das soll eher nur Nebensache sein, weil der Kehrsatz grundsätzlich stimmt.

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Da kann ich Leoll nur zustimmen, allerdings habe ich ein wenig mehr Wissen angesammelt und will ergänzen: 

1. Drittanbietersperre, wie gesagt direkt

3. Der Vertrag wurde von deiner Mutter geschlossen. Wer dann tatsächlich das Handy benutzt, ist dem Gesetzgeber und dem Anbieter egal. Änderungen am Vertrag kann deshalb auch nur sie beantragen. Da diese Sperre aber eine weitere Dienstleistung ist, die darauf nur aufbaut, genügt eine Genehmigung deiner Mutter. Das könnte theoretisch auch ein 7-Jähriger Freund machen.. 

2, Zu einem Vertragsschluss gehören 2 übereinstimmende Willenserklärung. (müsste glaub irgendwas um Paragraph 240-280 im BGB sein, probier mal bei 145ff nachzuschauen...) Diese 2 WE (willenserklärung) nennt man Offerte und Akteptation. Und eine Willenserklärung besteht aus 3 Unterpunkten: 1. Geschäftswille (Wille ein rechtsgeschäft abzuschließen, wird vom Empfänger beurteilt), 2. das Handlungsbewusstsein (wird vom Betroffenen beurteilt) 3.  Erklärungsbewusstsein (dass man willentlich die Hand hebt bei einer Auktion, wird vom Empfänger beurteilt)

Ich hoffe ich konnte dir helfen

Gruß rare1402

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Also du bewegst dich dabei auf ganz dünnem Eis. 

also zuerst: Der Verkauf von all den Gegenständen ist Legal !! aber nicht der Besitz bzw teilweise nur die Abgabe. 
Die Preise darfst du frei ansetzen wie du willst, denn wir sind in einer freien Marktwirtschaft. Es wäre möglich die Preise auf 10ct zu setzen, auch wenn es zugegebener maßen nicht klug wäre. genauso wäre das andere Extrem möglich und unklug. 

Zum Thema Gewerbepflicht: sobald du davon leben kannst, würde ich es dir raten, weil du dadurch einiges von der Steuer absetzen kannst und einige Vergünstigungen bekommst. Also nur ratsam. Sobald es allerdings öffentlich ist, was bei Facebook der Fall wäre, bist du verpflichtet eine Umsatzsteuer abzugeben und hast die Möglichkeit beim Einkauf die Vorsteuer abzusetzen. Soweit ich weiß können nur Unternehmen die Umsatzsteuer an den Staat abführen beim Steuerausgleich. 
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber in dieser Hinsciht scheint wikipedia.de eine sehr vertrauenswürdige Quelle zu sein, da so allgemeine Informationen dort allgemein und wahrheitsgemäß beantwortet werden. 

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Es ist möglich mehr als nur 1 Festplatte an dein Mainboard anzuschließen. Damit hättest du dann den selben Effekt erzielt. Du hättest die eine schnelle und (vermutlich) eine andere große Festplatte. 

Direkt verbinden ist nicht möglich, da das eine vemutlich mit Triple Level Cell's die Informationen Speichtert und die Hdd nur mit Bytes... Der Speichertyp istalso komplett unterschiedlich und damit auch die Zugriffszeit, auf die einzelnen Bytes die angesprochen werden. Es wäre nämlich auf dahingehend unratsam es zu versuchen, weil dann automatisch durch das Paritätsbit die langsame Abfrage stattfinden würde. Damit hättest du dann für deine SSD unnötig mehr bezahlt. 

Zusammenfassung; Am Mainboard und/oder per USB kann man sie beide am selben System anschließen und somit beide benutzen. 

Gruß rare1402

PS: google weiß das zur Not genauer als ich, falls du willst... Mein Studium ist auch schon ne Weile her... Ich garantiere also nicht für irgendwelche Dreher... Oder für Rechtschreibfehler



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