Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass eine Vereinbarung auf Rückzahlung der Ausbildungsvergütung in jedem Fall sittenwidrig ist. Unabhängig davon, ob Du noch einen 3. Versuch startest - was Du machen solltest - würde ich den Vertrag anwaltlich prüfen lassen. Dann hast Du wenigstens in dieser Hinsicht Klarheit und dieses Problem kann Dich bei der Prüfung nicht auch noch belasten. Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Hallo, Deine Frage wurde ja inhaltlich ausführlich beantwortet. Mich würde allerdings noch interessieren, für welches Fach Du Dich als Student eingeschrieben hast. Diese Frage stellt sich mir auf Grund der Ortographie Deiner Fragestellung. Ich weiß, daß mich das eigentlich nichts angeht, wäre aber trotzdem für eine Beantwortung dankbar.
Nach meinem Kenntnisstand ist eine Änderung im Grundbuch nur durch einen Notar möglich. Sie sollten beim Amtsgerich/Grundbuchamt, welches für Ihren Ort zustädig ist, anrufen und sich dort informieren
Warum beschwerst Du Dich? Du hast eindeutig gegen die Ebay-Vorschriften verstoßen und kannst froh sein,wenn das nicht auffällt. Sonst könnte es sein, dass man Dich/Euch ganz rausschmeißt. Du hast etwas bezahlt und es nicht bekommen. Hier dürfte nun nur noch der offizielle Rechtsweg helfen. Also schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung und dann Mahnbescheid oder Anwalt.
Hallo, da wir selbst 36 Jahre Katzen hatten und wir bei unserer letzten, einer Main.-Coon 15 Jahre, ähnliche Symptome hatten kann ich dazu etwas sagen. Es ist eindeutig, dass Eure Maus Schmerzen hat. Bei dem Krankheitsbild solltet Ihr Euch wirklich ernsthaft überlegen, ob Eurer Maus nicht noch weitere Schmerzen ersparen wollt. Wir sind damals schweren Herzens diesen Schritt gegangen. Auch wenn das weh tat, wußten wir doch, dann unserer Kleinen weitere Schmerzen erspart worden sind. Ich hoffe, dass Ihr den richtigen Schritt tut und nicht aus reinem Egoismus falsch entscheidet.
Bei Langeweile ist es am sinnvollesten, wenn man versucht sich weiter zu bilden, Sport betreibt oder ein gutes Buch liest. Unsere Zeit ist zu kostbar, um irgendwelche Filme, sei es Action oder Horror, zu sehen. Dazu hat man Zeit, wenn man später einmal auf ein erfülltes Arbeitsleben zurück blicken kann.
Man hat bei derartigen Käufen ein Widerrufsrecht, dessen Frist erst zu laufen beginnt, wenn man vom Verkäufer darüber belehrt worden ist. In der Regel befindet sich eine derartige Widerrufsbelehrung bei der Auftragsbestätigung. Wenn man sich auf dieses Widerufsrecht bezieht, kann man die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden und der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten. Also kein Problem, schreib einen Widerruf und schick das Gerät zurück.Vergiß nicht, Klarna über den Widerruf zu informieren. Dann dürfte es mit der Rückzahlung keine Probleme geben.
Eigentlich sagt man im Volksmund: "Dummheit schützt vor Strafe nicht". Passend hierzu wäre evtl.:"Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben"
Sie sollten unverzüglich den Vermieter informieren. Schimmelsporen sind gesundheitsgefährdent und dürfen nicht einfach überstrichen oder überklebt werden. Hier ist zuerst einmal Ursachenforschung angesagt. Einfach ünertünchen führt zu Problemen, von welchen man sich keine Vorstellun g macht. So könnte der Vermieter später, wenn es dann aufgefallen ist, Schadenersatz-Ansprüche geltend machen. Sie hätten dann möglicherweise die Bausubstanz geschädigt. Also melden, in der Hoffnung, dass Sie selbst nichts getan oder unterlassen haben, was zu der Schimmelbildung geführt hat.
Sie werden das Problem nicht allein lösen können deshalb folgender Vorschlag: Gehen Sie zu dem zuständigen Amtsgericht und lassen sich dort einen Beratungshilfeschein geben. Den bekommen Bürger, welche nur geringes Einkommen haben und sich keinen Anwalr leisten können. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie dann einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen. Dieser wird Ihnen dann kostenlos ( oder höchstens EURO 10,-- ) den richtigen Weg aufzeigen. Nehmen Sie zum Amtsgericht aber Unterlagen mit aus denen hervorgeht, welche monatlichen Einkünfte Sie haben. Viel Glück
Nach meiner Auffassung sind evtl. Nebenkostenforderungen bis einschließlich 2011 verjährt. Die Abrechnung für 2012 muss der Vermieter bis Ende dieses Jahres vorgelegt haben. Sie sollten sich, um ganz sicher zu gehen, mit dem Mieterbund in Verbindung setzen.
Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen und ihn gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass Sie ansonsten einen Handwerker beauftragen werden, welcher dann auf Kosten des Vermieters die Mängel behebt. Gleichzeitig sollten Sie den Vermieter darauf hinweisen, dass Sie einen Mietminderungsanspruch haben und demzufolge ab sofort die Miete nur noch "unter Vorbehalt" zahlen werden. Bevor Sie aber tatsächlich einen Handwerker beauftragen sollten Sie sich entweder beim Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen, damit Sie auch formal rechtlich die richtigen Schritte gehen.
Fällig ist der Betrag dann, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, unabhängig davon, ob sofort eine Rechnung erstellt wird oder nicht. Die Arbeiten müssen als fertig abgenommen sein Nach meinem Rechtsempfinden beginnt auch dann die Verjährungsfrist zu laufen. Diese Frist beträgt, wie bekannt, 3 Jahre für Forderungen aus u.a. Werkverträgen. Über die Vereinbarung, dass Sie die Forderung in Raten zahlen können, sollten Sie etwas schriftliches in Händen haben, zumindest aber sollten Sie Zeugen für diese Vereinbarung haben. Ansonsten könnte der Architekt eine derartige Absprache bestreiten. Hinsichtich der Verjährung sollten Sie sich die nachstehende Seite einmal ansehen. http://www.gruenderlexikon.de/serie/wann-verjaehren-welche-forderungen Vielleicht hilft Ihnen das weiter.
Bevor Sie hier aktiv werden, sollten Sie den Bezirksschornsteinfeger befragen, ob überhaupt ein Kamineinbau genehmigt wird. Wenn von dieser Seite keine Bedenken bestehen, dann lassen Sie sich von dem Vermieter bestätigen, dass er den Einbau in dem von Ihnen gemieteten Haus genehmigt und Sie bei einem evtl. Auszug nicht verpflichtet sind, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Erst wenn Sie die Unterschrift von dem Vermieter haben, dann sollten Sie der Sache näher treten und sich über die Kosten informieren. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachmann beraten und gehen Sie nicht in einen Baumarkt und kaufen sofort einen Kamin.
Die Probleme sind so gravierend, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht weiter kommen. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie sich beim Amtsgericht einen s.g. Beratungshilfeschein holen. Damit können Sie dann einen Fachanwalt Ihrer Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Mit dem Schein kostet Sie der Anwalt zuerst einmal nichts. Wenn Sie aber bereits im Mieterverein sind, sollten Sie sofort dort vorstellig werden. Bei den geschildertten Problemen besteht bestimmt die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Wie und in welcher Höhe, das sollten Sie den Fachleuten überlassen.
Sie sollten unverzüglich Kontakt mit dem Mieterverein aufnehmen. Dort bekommen Sie auch anwaltlichen Rat und man nimmt sich der Sache sofort an. Durch einen Beitritt zum Mieterverein wären Sie auch - wenn ich richtig informiert bin - über diesen rechtsschutzversichert. Wenn Sie auch formal im Recht sind, so sehe ich ein Problem bei dem ungerechtfertigten Mieteinbehalt. Wenn nämlich der insgesamt einbehaltene Betrag der Höhe nach 2 Monatsmieten übersteigt, hätte der Vermieter das Recht zu einer fristlosen Kündigung. Es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie die einbehaltenen Beträge auf einem gesonderten Konto angespart haben. Bei der besonderen Problematik sollten Sie sich, um Fehler zu vermeiden, umgehend mit dem Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung setzen
Sie kannten diese Haustür, als Sie die Wohnung gemietet haben. Ich sehe keine Möglichkeit, den Vermieter zu zwingen, eine moderne Türe einzubauen. Vielleicht ist ein höfliches Gespräch angebracht um den Vermieter von der Notwendigkeit zu überzeugen.
Es wäre nur dann Betrug, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie ein defektes Gerät als "in Ordnung" verkauft hätten. Da der Käufer das Gerät vor Übergabe des Geldes geprüft hat, sollten Sie sich keine Sorgen machen. Wenn er Sie anzeigen will, - so meine ich - soll er das tun. Die Polizei wird schmunzeln und nichts unternehmen. Ich glaube, der Käufer blufft nur, weil es ihm leid tut, dass er Ihnen das Handy abgekauft hat. Kaufreue nennt man das im Volksmund.
Ich habe mal etwas "gegooglet" und gebe nur wieder, was der Deutsche Mieterbund zu diesem Thema sagt: "Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit. Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus." Da sich die Kosten ja nach dem Verbrauch pro Heizkörper richten bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die Heizkörper in Ihrer Wohnung "arbeiten" lassen. Im Interesse des Hausfriedens sollte man sich zusammen setzen und eine gemeinsame Lösung finden, welche jeden zufrieden stellt.
Wenn das Geld per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie diese Buchung rückgängig machen. Dazu hat man meines Wissens 6 Wochen Zeit. Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Hoffentlich haben Sie, als Sie sich die Seite SaveTV angesehen haben, nicht irgendwelche persönlichen Angaben, wie Adresse oder Bankverbindung angegeben. Dann könnte die Angelegenheit problematisch werden.