Mein Rechtsempfinden sagt mir, dass eine Vereinbarung auf Rückzahlung der Ausbildungsvergütung in jedem Fall sittenwidrig ist. Unabhängig davon, ob Du noch einen 3. Versuch startest - was Du machen solltest - würde ich den Vertrag anwaltlich prüfen lassen. Dann hast Du wenigstens in dieser Hinsicht Klarheit und dieses Problem kann Dich bei der Prüfung nicht auch noch belasten. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

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Hallo, Deine Frage wurde ja inhaltlich ausführlich beantwortet. Mich würde allerdings noch interessieren, für welches Fach Du Dich als Student eingeschrieben hast. Diese Frage stellt sich mir auf Grund der Ortographie Deiner Fragestellung. Ich weiß, daß mich das eigentlich nichts angeht, wäre aber trotzdem für eine Beantwortung dankbar.

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Nach meinem Kenntnisstand ist eine Änderung im Grundbuch nur durch einen Notar möglich. Sie sollten beim Amtsgerich/Grundbuchamt, welches für Ihren Ort zustädig ist, anrufen und sich dort informieren

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Warum beschwerst Du Dich? Du hast eindeutig gegen die Ebay-Vorschriften verstoßen und kannst froh sein,wenn das nicht auffällt. Sonst könnte es sein, dass man Dich/Euch ganz rausschmeißt. Du hast etwas bezahlt und es nicht bekommen. Hier dürfte nun nur noch der offizielle Rechtsweg helfen. Also schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung und dann Mahnbescheid oder Anwalt.

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Hallo, da wir selbst 36 Jahre Katzen hatten und wir bei unserer letzten, einer Main.-Coon 15 Jahre, ähnliche Symptome hatten kann ich dazu etwas sagen. Es ist eindeutig, dass Eure Maus Schmerzen hat. Bei dem Krankheitsbild solltet Ihr Euch wirklich ernsthaft überlegen, ob Eurer Maus nicht noch weitere Schmerzen ersparen wollt. Wir sind damals schweren Herzens diesen Schritt gegangen. Auch wenn das weh tat, wußten wir doch, dann unserer Kleinen weitere Schmerzen erspart worden sind. Ich hoffe, dass Ihr den richtigen Schritt tut und nicht aus reinem Egoismus falsch entscheidet.

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Bei Langeweile ist es am sinnvollesten, wenn man versucht sich weiter zu bilden, Sport betreibt oder ein gutes Buch liest. Unsere Zeit ist zu kostbar, um irgendwelche Filme, sei es Action oder Horror, zu sehen. Dazu hat man Zeit, wenn man später einmal auf ein erfülltes Arbeitsleben zurück blicken kann.

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Man hat bei derartigen Käufen ein Widerrufsrecht, dessen Frist erst zu laufen beginnt, wenn man vom Verkäufer darüber belehrt worden ist. In der Regel befindet sich eine derartige Widerrufsbelehrung bei der Auftragsbestätigung. Wenn man sich auf dieses Widerufsrecht bezieht, kann man die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden und der Verkäufer muss den Kaufpreis erstatten. Also kein Problem, schreib einen Widerruf und schick das Gerät zurück.Vergiß nicht, Klarna über den Widerruf zu informieren. Dann dürfte es mit der Rückzahlung keine Probleme geben.

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Eigentlich sagt man im Volksmund: "Dummheit schützt vor Strafe nicht". Passend hierzu wäre evtl.:"Man soll den Tag nicht vor dem Abend loben"

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Sie sollten unverzüglich den Vermieter informieren. Schimmelsporen sind gesundheitsgefährdent und dürfen nicht einfach überstrichen oder überklebt werden. Hier ist zuerst einmal Ursachenforschung angesagt. Einfach ünertünchen führt zu Problemen, von welchen man sich keine Vorstellun g macht. So könnte der Vermieter später, wenn es dann aufgefallen ist, Schadenersatz-Ansprüche geltend machen. Sie hätten dann möglicherweise die Bausubstanz geschädigt. Also melden, in der Hoffnung, dass Sie selbst nichts getan oder unterlassen haben, was zu der Schimmelbildung geführt hat.

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Habe grosse probleme mit mein Mietern bitte um Hilfe

Hallo erst mal, ich habe ein problem mit meiner Mieterin die jetzt seid knapp zwei Monaten in unsseren Nebengebäute ( kleine Wohnung ) wohnen tut, erst mal zu den problemen bei Mietsvertragunterzeichnung wurde uns mit geteilt das Sie alleine in die Wohnung einziehen tut aber hier Freund wohnt ohne erlaubnis mit in der Wohnung von anfang an schon, abwohl wir hien schon mehrmals gesagt haben das nur Sie auf den Mietsvertrag und nur Sie dort wohnen darf, kommt er immer mit den satz, ich bin Gast darf so lange bleiben wie ich will.zweites problem sie haben sich noch immer nicht umgemeldet ,ebenso ist Hund wie Katzen auch nicht gemeldet, wobei wir damals nur den Hund und eine Katze erlaubt hatten und die Katze aber noch zwei babys hat ca jetzt 8 wochen alt,weg geben tut Sie,Sie aber nicht trotz mehrfachen bitten darum,dazu kommt noch das der Hund auf den ganzen Grundstück seine geschäfte machen tut und Sie,es nicht mal weg macht und meine Kinder sind 6 u´nd 9 jahre die spielen dann bei schönen wetter draussen und was da passiert könnt hier euch bestimmt vorstellen.jetzt zum dritten Problem sie stellen überall auf den Grundstück hier mühl ab egal was, was andere Tiere anziehen tut ( wohnen nähe Wald) genau das selbe bei mehrfachen bitten wird man nur ausgelacht oder bedroht von hienen ,es gibt nur diskosionen streit bis hin schon FAST handgreiflichkeiten, da hier Lebensgefährte sehr agresiev ist. Wir wissen nicht mehr was wir machen sollen die Kinder haben schon Angst vor denen mein Mann ist so weit runder mit den Nerven das er dauer Erkältet ist ( blass wie ne kalkwand ) und ich selber gehe auch ungern auf den Hof weil man nie weiss was er machen tut, dazu kommt noch das problem das wir ein Zeitsmietsvertrag haben für ein Jahr und sie somit eigendlich laut § nur raus bekommen würden wenn sie zwei monatsmieten aufeinandr nicht zahlen würden ,wobei die Miete immer Pünktlich bisher kam, weiss jemand von euch ein Rat oder Tipp was man machen kann Poliezei kann nicht Helfen, da kommt nur solange nichts passiert können wir nichts machen ein Anwalt kann ich mir nicht leisten.Wir sind einfach am Boden und wissen nicht mehr weiter, bitte um Hilfe.

LG und Danke schon mal im voraus auf euchere Antworten.

PS.Sorry wegen der vielen Schreibfehler habe ne rechtschreib und leseschwäche.

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Sie werden das Problem nicht allein lösen können deshalb folgender Vorschlag: Gehen Sie zu dem zuständigen Amtsgericht und lassen sich dort einen Beratungshilfeschein geben. Den bekommen Bürger, welche nur geringes Einkommen haben und sich keinen Anwalr leisten können. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie dann einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Anwalt Ihrer Wahl aufsuchen. Dieser wird Ihnen dann kostenlos ( oder höchstens EURO 10,-- ) den richtigen Weg aufzeigen. Nehmen Sie zum Amtsgericht aber Unterlagen mit aus denen hervorgeht, welche monatlichen Einkünfte Sie haben. Viel Glück

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Nach meiner Auffassung sind evtl. Nebenkostenforderungen bis einschließlich 2011 verjährt. Die Abrechnung für 2012 muss der Vermieter bis Ende dieses Jahres vorgelegt haben. Sie sollten sich, um ganz sicher zu gehen, mit dem Mieterbund in Verbindung setzen.

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Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen und ihn gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass Sie ansonsten einen Handwerker beauftragen werden, welcher dann auf Kosten des Vermieters die Mängel behebt. Gleichzeitig sollten Sie den Vermieter darauf hinweisen, dass Sie einen Mietminderungsanspruch haben und demzufolge ab sofort die Miete nur noch "unter Vorbehalt" zahlen werden. Bevor Sie aber tatsächlich einen Handwerker beauftragen sollten Sie sich entweder beim Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen, damit Sie auch formal rechtlich die richtigen Schritte gehen.

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Fällig ist der Betrag dann, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind, unabhängig davon, ob sofort eine Rechnung erstellt wird oder nicht. Die Arbeiten müssen als fertig abgenommen sein Nach meinem Rechtsempfinden beginnt auch dann die Verjährungsfrist zu laufen. Diese Frist beträgt, wie bekannt, 3 Jahre für Forderungen aus u.a. Werkverträgen. Über die Vereinbarung, dass Sie die Forderung in Raten zahlen können, sollten Sie etwas schriftliches in Händen haben, zumindest aber sollten Sie Zeugen für diese Vereinbarung haben. Ansonsten könnte der Architekt eine derartige Absprache bestreiten. Hinsichtich der Verjährung sollten Sie sich die nachstehende Seite einmal ansehen. http://www.gruenderlexikon.de/serie/wann-verjaehren-welche-forderungen Vielleicht hilft Ihnen das weiter.

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Bevor Sie hier aktiv werden, sollten Sie den Bezirksschornsteinfeger befragen, ob überhaupt ein Kamineinbau genehmigt wird. Wenn von dieser Seite keine Bedenken bestehen, dann lassen Sie sich von dem Vermieter bestätigen, dass er den Einbau in dem von Ihnen gemieteten Haus genehmigt und Sie bei einem evtl. Auszug nicht verpflichtet sind, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Erst wenn Sie die Unterschrift von dem Vermieter haben, dann sollten Sie der Sache näher treten und sich über die Kosten informieren. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Fachmann beraten und gehen Sie nicht in einen Baumarkt und kaufen sofort einen Kamin.

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Kaputte Fenster, Vermieter reagiert nicht

Im Juli bin ich umgezogen,habe den Vermieter da schon auf die kaputten Fenster aufmerksam gemacht und auf ständige Nachfragen kommen bis jetzt keine vernünftigen Antworten,Die Heizung wärmt nicht nur die Räume,sondern auch nach draußen.Das Wohnzimmerfenster schließt nicht mehr richtig-man kann es quasi im geschlossenen Zustand aufziehen-man hört 24 Std.den Krach von Auto´s,LKW´s und Motorrädern...wäre ja bei heilen Fenstern kein Problem.Das Küchenfenster ist zwischen den Scheiben nass.Es sind aber nicht nur die Fenster.Jedesmal wenn der Vermieter in den Urlaub fährt(zwischen Juli und heute schon 2x), wird die Heizung ausgestellt-das heißt dann jedesmal:keine Heizung und kein Warmwasser.Dann wurde mir vor Einzug gesagt,dass eine Fußbodenheizung im Wohnzimmer eingebaut wurde-die funktioniert aber nicht.Im oberen Raum funktioniert die Heizung garnicht und die Kälte zieht somit auch von oben durch.Durch diese Kälte und den Durchzug bin ich jetzt auch schön erkältet.Mein Vermieter ist ungefähr 75 Jahre alt,hat hier auf seinem Grundstück früher eine Autowerkstatt betrieben-repariert hier nebenbei auch weiterhin Autos mit anderen Leuten...müsste er da nicht einem Mieter vorher darauf aufmerksam machen, dass man neben eine Werkstatt zieht und an 7 Tagen in der Woche dadurch Lärm und Gestank ertragen muss?Und weiß jemand, was man wegen der Fenster machen kann? Ich zahle 410 Euro WM für 2 Zimmer an einer Bundesstraße.Ich bin echt am verzweifeln und bin für jeden Ratschlag dankbar :) Vielen Dank schonmal

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Die Probleme sind so gravierend, dass Sie ohne anwaltliche Hilfe nicht weiter kommen. Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind, sollten Sie sich beim Amtsgericht einen s.g. Beratungshilfeschein holen. Damit können Sie dann einen Fachanwalt Ihrer Wahl aufsuchen und sich beraten lassen. Mit dem Schein kostet Sie der Anwalt zuerst einmal nichts. Wenn Sie aber bereits im Mieterverein sind, sollten Sie sofort dort vorstellig werden. Bei den geschildertten Problemen besteht bestimmt die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Wie und in welcher Höhe, das sollten Sie den Fachleuten überlassen.

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Wasserschaden, Mieter Problem usw...Bitte um Hilfe!

Hallo Liebe GF-User!

Ich habe folgendes Problem. Im April hatte ich einen ungewollten Wasserschaden woran ich keine Schuld trage und bisher nix weiter passierte als den Schaden trocken zu legen. Und wie ich es mitbekommen habe, hatte der Vermieter keine Versicherung gegen Wasserschäden.

Mein Vermieter zeigte sich zu beginn sehr kulant und sagte das wir nur die halbe Miete für die nächsten 2 Monate zahlen müssten (Mai und Juni). Er meinte damals das der Schaden in dieser Zeit wieder renoviert wird.

Leider ist bisher noch nix passiert...Also habe ich bis heute auch nur weiterhin die halbe Miete gezahlt, da ich es nicht eingesehen habe die volle Miete zu zahlen.

Ende August bekam ich dann einen Brief von meinem Vermieter in dem Stand das ich ab September wieder volle Miete zahlen soll, obwohl noch nix gemacht wurde?!

Ich habe Ihm trotzdem nur die halbe gezahlt und Ihm eine Antwort darauf geschrieben, das ich einverstanden bin die volle Miete zu zahlen, sobald die Wohnung wieder vollständig renoviert wurde, da ich es nicht einsehe die Wohnung noch mal auf meine Kosten zu renovieren.

Heute habe ich Ihn dann mal angerufen um Ihn einen Vorschlag zu machen.

Ich wollte Ihm anbieten für die nächsten 3 Monate keine Miete zu zahlen und dafür die Wohnung auf meine Kosten renovieren zu lassen + die Stromrechnung zu zahlen die durch die Maschinen zum Trocknen entstanden sind.

Darauf hin meinte er ob ich auf Streit aus bin, weil er meinen Brief schon unverschämt fand. Nur das möchte ich ganz und gar nicht!

Ich finde die Wohnung an sich wunderbar, mich stören halt nur die Schäden.

Das ist so ziemlich die Sachlage bei mir.

Meine Frage nun was kann ich machen? Leider habe ich auch keine Rechtsschutz Versicherung, würde es noch etwas bringen jetzt eine abzuschließen? Falls es wirklich hart auf hart kommen sollte was ich nicht hoffe...ich möchte auch nicht ausziehen da ich die Wohnung wie bereits erwähnt wirklich klasse finde.

Ich bin in solch Situationen noch ziemlich unerfahren und hoffe auf gute nette Antworten die mir weiterhelfen würden.

Ich bedanke mich bereits im voraus.

Vielen Dank Baldor

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Sie sollten unverzüglich Kontakt mit dem Mieterverein aufnehmen. Dort bekommen Sie auch anwaltlichen Rat und man nimmt sich der Sache sofort an. Durch einen Beitritt zum Mieterverein wären Sie auch - wenn ich richtig informiert bin - über diesen rechtsschutzversichert. Wenn Sie auch formal im Recht sind, so sehe ich ein Problem bei dem ungerechtfertigten Mieteinbehalt. Wenn nämlich der insgesamt einbehaltene Betrag der Höhe nach 2 Monatsmieten übersteigt, hätte der Vermieter das Recht zu einer fristlosen Kündigung. Es sei denn Sie können nachweisen, dass Sie die einbehaltenen Beträge auf einem gesonderten Konto angespart haben. Bei der besonderen Problematik sollten Sie sich, um Fehler zu vermeiden, umgehend mit dem Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht in Verbindung setzen

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Sie kannten diese Haustür, als Sie die Wohnung gemietet haben. Ich sehe keine Möglichkeit, den Vermieter zu zwingen, eine moderne Türe einzubauen. Vielleicht ist ein höfliches Gespräch angebracht um den Vermieter von der Notwendigkeit zu überzeugen.

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Es wäre nur dann Betrug, wenn Sie gewusst hätten, dass Sie ein defektes Gerät als "in Ordnung" verkauft hätten. Da der Käufer das Gerät vor Übergabe des Geldes geprüft hat, sollten Sie sich keine Sorgen machen. Wenn er Sie anzeigen will, - so meine ich - soll er das tun. Die Polizei wird schmunzeln und nichts unternehmen. Ich glaube, der Käufer blufft nur, weil es ihm leid tut, dass er Ihnen das Handy abgekauft hat. Kaufreue nennt man das im Volksmund.

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Ich habe mal etwas "gegooglet" und gebe nur wieder, was der Deutsche Mieterbund zu diesem Thema sagt: "Während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, muss der Vermieter die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann, teilte der Deutsche Mieterbundes (DMB) mit. Allerdings muss der Vermieter nicht „rund um die Uhr“ diese Mindesttemperaturen garantieren. Nachts, also zwischen 23.00 bzw. 24.00 und 6.00 Uhr, reichen nach der Nachtabsenkung auch 18 Grad Celsius aus." Da sich die Kosten ja nach dem Verbrauch pro Heizkörper richten bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die Heizkörper in Ihrer Wohnung "arbeiten" lassen. Im Interesse des Hausfriedens sollte man sich zusammen setzen und eine gemeinsame Lösung finden, welche jeden zufrieden stellt.

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Wenn das Geld per Lastschrift von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie diese Buchung rückgängig machen. Dazu hat man meines Wissens 6 Wochen Zeit. Setzen Sie sich mit Ihrer Bank in Verbindung. Hoffentlich haben Sie, als Sie sich die Seite SaveTV angesehen haben, nicht irgendwelche persönlichen Angaben, wie Adresse oder Bankverbindung angegeben. Dann könnte die Angelegenheit problematisch werden.

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