Hey, als ich 14 war habe ich einen jungen m damals 12 Jugendpornografie geschickt. Das war ein großer Fehler! Mir wurde 176 a StGB, 184 c StGB vorgeworfen worauf ich diese Last auch eingeräumt habe. Ich hätte mit der jugendgerichtshilfe. Deswegen war die Ahndung durch einen Richter entbehrlich. Das absehen der verfolgen wurde gemäß Paragraph 60 Abs. 1 Nr. 7 Bundeszentralregister in das Erziehungsregister eintreten. Die Eintragung gilt nicht als Vorstrafe. Meine Frage ist deshalb ob dies im erweiterten Führungszeugnis drinnen steht oder nicht.
Steht es auch im erweiterten Führungszeugnis?
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