Siehe hier: "Innerhalb des SGB XI wird als Pflegefachkraft diejenige Pflegekraft bezeichnet, welche eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz absolviert hat und in einer staatlichen Abschlussprüfung gezeigt hat, dass sie über entsprechende pflegerische Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügt."

HEPs sind weder nach dem Alten- oder dem Krankenpflegegesetz ausgebildet, noch haben sie eine staatliche Abschlussprüfung (Examen). HEPs genießen eine "staatliche Anerkennung". Also definitiv KEINE Behandlungspflegen.

Ich bin exam. Altenpfleger und habe über Jahre hinweg in multiprofessionellen Teams gearbeitet. Dazu sei gesagt, dass meiner Meinung nach multiprofessionalität damit beginnt, dass JEDE Berufsgruppe (Pädagogen, Therapeuten, Plegefachkräfte usw.) ihre Tätigkeits- u. Kompetenzbereiche kennt und diese dann wahrnimmt.

Oftmals ist dies nicht gegeben wie man sieht. HEP`s haben nunmal keine umfassende Kenntnisse im Rahmen der Behandlungspflegen. Jeder der gegenteiliges behauptet betreibt Augenwischerei auf Kosten der Klienten. Medikamentenlehre im Rahmen ihrer Ausbildung dient in der quintessenz dem angepassten Planen von Förderangeboten, nicht dem Spielen von Krankenschwester/Altenpfleger!

Es geht hier nicht um degradierung oder dergleichen! Jedoch hat jede Berufsgruppe ihre Aufgabenbereiche! Es gibt tatsächlich HEP`s die meinen ein Examen zu besitzen, allein dieser Fakt ist doch mehr als bemerkenswert.

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@ Harryguenni:

  1. HEP´s (Heilerziehungspfleger) sind nicht universell einsetzbar, denn lt. SGB XI dürfen Sie keine Behandlungspflegen durchführen und werden nicht als Pflegefachkräfte angesehen. HEP`s sind und bleiben primär Pädagogische Fachkräfte mit Grundkenntnissen im Bereich der Grundpflege. HEP ist also kein Gesundheitsfachberuf wie es Altenpfleger, Gesundheits- u. Krankenpfleger sind.

Siehe hier: "Innerhalb des SGB XI wird als Pflegefachkraft diejenige Pflegekraft bezeichnet, welche eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger, als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz oder als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger nach dem Altenpflegegesetz absolviert hat und in einer staatlichen Abschlussprüfung gezeigt hat, dass sie über entsprechende pflegerische Fachkenntnisse und Fertigkeiten verfügt."

HEPs sind weder nach dem Alten- oder dem Krankenpflegegesetz ausgebildet, noch haben sie eine staatliche Abschlussprüfung (Examen). HEPs genießen eine "staatliche Anerkennung". Also definitiv KEINE Behandlungspflegen.

Ich bin exam. Altenpfleger und habe über Jahre hinweg in multiprofessionellen Teams gearbeitet. Dazu sei gesagt, dass meiner Meinung nach multiprofessionalität damit beginnt, dass JEDE Berufsgruppe (Pädagogen, Therapeuten, Plegefachkräfte usw.) ihre Tätigkeits- u. Kompetenzbereiche kennt und diese dann wahrnimmt.

Oftmals ist dies nicht gegeben wie man sieht. HEP`s haben nunmal keine umfassende Kenntnisse im Rahmen der Behandlungspflegen. Jeder der gegenteiliges behauptet betreibt Augenwischerei auf Kosten der Klienten. Medikamentenlehre im Rahmen ihrer Ausbildung dient in der quintessenz dem angepassten Planen von Förderangeboten, nicht dem Spielen von Krankenschwester/Altenpfleger!

Es geht hier nicht um degradierung oder dergleichen! Jedoch hat jede Berufsgruppe ihre Aufgabenbereiche! Es gibt tatsächlich HEP`s die meinen ein Examen zu besitzen, allein dieser Fakt ist doch mehr als bemerkenswert.

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