Ab 14 Jahren dürfen Personen aus staatlicher Sicht grundsätzlich selber freiwillige sexuelle Handlungen an / mit Personen über 14 Jahren ausführen. Hier gibt es keine Altersgrenze bezüglich der anderen Person, diese kann auch deutlich älter sein (Elternrechte bleiben natürlich bestehen).
Es sei denn, es sind Erwachsene in einer Garantenstellung, die Jugendliche (14-18 Jahre) erziehen, ausbilden, betreuen oder eine Zwangslage ausnutzen. Das sind z.B. Lehrer, Trainer oder Berufsausbilder. Das wäre im Einzelfall genau zu prüfen. Strafbar macht sich auch, wer Jugendliche für sexuelle Handlungen bezahlt (sei es durch Geld oder andere Dinge) oder Ihnen Pornographie in egal welcher Art und Weise überlässt.
Quelle: https://polizei.nrw/artikel/sex-ab-wann-und-mit-wem
Was haltet ihr rein moralisch davon, dass so etwas möglich ist? Die Altersgrenzen und die Voraussetzungen wurden rechtlich gesehen klar und deutlich dargelegt. Demzufolge ist es unter diesen Voraussetzungen (keine Garantenstellung und keine Bezahlung) auch nicht strafbar, dass ein Mädchen, was gerade 14 geworden ist, bspw. mit einem 60-jährigen GV haben kann.
Deswegen möchte ich mit Euch den Trade-Off zwischen Recht und Moral in diesem Zusammenhang diskutieren.