Abmahnung - Schalke Tickets bei ebay Kleinanzeigen angeboten aber nicht verkauft?

Ich habe für ein Schalke - Spiel Tickets bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Das Spiel habe ich zwar besucht, zwei weitere Tickets, die wir erst einmal auf Verdacht gekauft haben, wurden allerdings doch nicht mehr benötigt und deshalb sollten diese verkauft werden. Dabei gebe ich auch offen zu, einen höheren Preis versucht habe zu erzielen. Dies schien mir aufgrund anderer Angebote im Netz zum einen ohne Probleme möglich, zum anderen war mir absolut nicht klar, dass dies untersagt ist. Sonst hätte ich das bestimmt nicht öffentlich bei ebay Kleinanzeigen reingestellt, wo ja auch meine Kontaktdaten alle öffentlich zu sehen sind.

Ich bekam dann eine Nachricht vom Ordnungsamt Gelsenkirchen, mit der Aufklärung der rechtlichen Lage. Habe geantwortet, dass mir das so nicht bewusst war und habe das Angebot SOFORT gelöscht und über ebay oder ebay Kleinanzeigen auch nicht verkauft !

Wie gehe ich nun mit der Abmahnung und der darin geforderten Strafe von 250 € um? Außerdem soll ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Habe gelesen, man solle beides einfach ignorieren. Dann werde ich aber auch nie wieder Karten für Schalke bestellen können. Das zu bezahlen, sehe ich aber auch nicht ein.

Habe nur Forenbeiträge aus den letzten Jahren dazu gefunden, daher diese Neueröffnung. Vielen Dank für eure Ratschläge :-)

Abmahnung, Kleinanzeigen, Abzocker, Rechtschreibung, Ticket, Verkauf
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