Im § 312 a StGB (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen) sind abschließend die Begriffe pp. benannt, welche durch Gesetz geschützt sind. Da "Pädagoge" nicht aufgeführt ist, darf sich grundsätzlich jeder -ohne Strafverfolgung zu befürchten- so bezeichnen.

Gruß

Pepini

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