Hey, liebe gute Frage.net community
ich habe vor ein Gewerbe anzumelden. (Nebengewerbe, Kleinunternehmerregelung als Einzelperson) Meine Haupttätigkeit soll online Handel sein.
Nun würde ich jedoch gerne zusätzlich gelegentlich fotografische Tätigkeiteiten machen und nun ist die Frage ob ich diese über das selbe Gewerbe machen kann, ob sich das auf die Art des Gewerbes bei der Anmeldung auswirkt oder ob ich dafür ein separates Gewerbe brauche.
Denn angegeben werden muss die fotografische Tätigkeit ja in der Gewerbeanmeldung.
vielen Dank im Voraus und danke für die Antworten