"anzufordern" heißt aber nicht, dass die Plagiatssoftware bei der Prüfung vollen Zugriff auf den Text hat. Die Plagiatssoftware hat nur auf den Textausschnitt Zugriff, den du auch siehst. Du kannst auch den Text "anzufordern", indem du ihn kaufst ;)

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Aus diesem Grund sollte man sich für eine Ghostwriter-Agentur entscheiden, die das professionell macht und einen Ruf hat. Gerne kannst Du dich gerne auch an uns (BAS Business And Science GmbH) wenden.

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Nein, Ghostwriting ist nicht illegal, allerdings solltest Du die Vorlage für deine eigene Arbeit nutzen und sie nicht direkt abgeben.

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Das ist eine Frage, die oft auftaucht und aus diesem Grund haben wir sie bereits auf unserem Blog hier ausgiebig beantwortet.

Hier die Kurzfassung:

Wenn es keine zitierwürdige Alternative gibt, dann ist es erlaubt. Wenn die Abschlussarbeit von einem Verlag veröffentlicht wurde, bestehen prinzipiell keine Einwände. Bei Dissertation fällt die Entscheidung generell viel einfacher als bei einer Bachelorarbeit. Vom Zitieren einer Hausarbeit oder Seminararbeit sollte man aber Abstand nehmen (wegen fehlender Autorität, Tiefe und Relevanz).

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