In Österreich (ich nehme an, dass das in D gleich ist): Wenn das Knd volljährig ist und nicht in Ausbildung (wie hier) sind die Eltern nicht zum Unterhalt verpfichtet, daher auch nicht zum Verfügung stellen einer Wohnung. Wenn der Sohn nicht auszieht ist das wie wenn ein Mieter nicht bezahlt und nicht auszieht und kann mit Räumungsklage dazu gezwungen werden.

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  1. es ist diebstahl
  2. arbeitsrechtlich ein entlassungsgrund
  3. davon unabhängig ist jedoch der lohn, die geleistete arbeit hat nichts mit dem diebstahl zu tun und muss entgeltet werden (max. abzug wert der muffins u. diebstahlsprämie)
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In einem humanistischen Gymnasium wird versucht, dir eine bestimmte Lebenseinstellung zu vermitteln - die Liebe und Respekt zu den anderen, das Achten der Würde des Einzelnen. Toleranz und Gewaltfreiheit soll hier nicht nur eine leere Phrase sein, sondern gelebt werden. Außerdem wird mehr wert gelegt auf Latein, Griechisch und Religion als in einem normalen Gymnasium.

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Eine Ingwerknolle schälen, in Scheiben schneiden und mit heißem Wasser aufgießen. Ziehen lassen, Honig beigeben und in langsamen Schlucken trinken.

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Per Anhalter durch die Galaxis.

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