Wir habe nach 14 Jahren unseren Garten in einem Kleingartenverein gekündigt. Laut eines Wertgutachtens sollen wir nun mehrere Nadelbäume fällen und deren Wurzeln entfernen, obwohl die Bäume aber alle schon zu unserem Pachtbeginn im Garten standen. Einer der Bäume dürfte sogar älter als 50 Jahre alt sein. Wenn das damals schon klar gewesen wäre, hätten wir den Garten evt gar nicht gepachtet. Außerdem gab es damals bei der Übernahme kein Wertgutachten. Ist das Rechtens? Was bedeutet es konkret, wenn im Vertrag steht, es muss zurückgebaut werden?