Mein Schulfreund (*1944) besitzt einen im Jahr 1984 in der DDR ausgestellten unbefristeten Schwerbeschädigten-Ausweis. Der ursprünglich befristete Ausweis wurde über Jahre hinweg verlängert, bis feststand, dass die Beschädigung anhaltend ist. Daraufhin wurde eine unbefristete Gültigkeit dokumentiert. Kürzlich wurde der Schwerbeschädigte darüber informiert, dass der unbefristete Schwerbeschädigten-Ausweis ungültig sei, da dieser in der DDR ausgestellt worden ist. Die Schwerbeschädigung müsse erneut festgestellt werden. Ich möchte wissen, ob dies rechtens ist und wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Entscheidung getroffen wird.