Hm....gemietetes Haus...... da kenne ich mich nicht so aus. Ich denke das BGB ist auch darauf anwendbar.

Jedoch....Du hast einen NEUEN!!! Eigentümer. Da gilt m.M.n. erst einmal die gesetzliche Sperrfrist bei Eigenbedarfskündigung von 3 Jahren. ³577 BGB

Zudem hat jedes Bundesland auch noch darüber hinaus gehende Sperrfristen. Berlin zum Beispiel hat eine sperrfrist bei Eigenbedarfskündigungen von 10 Jahren.

Auch sind bei Eigenbedarfskündigungen ganz streng einzuhalten Vorgaben zu beachten. Vergisst man als Eigentümer auch nur eine davon im Kündigungsschreiben anzugeben, ist die Kündigung unwirksam. Ein "Nachreichen" fehlender Vorgaben ist nicht zulässig. Es muss quasi erneut gekündigt werden mit entsprechend einzuhaltenden Fristen.

Beispielhafter Link http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

Vielleicht musst Du gar nicht nach 9 Monaten ausziehen...........

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Da die Trocknungsgeräte etc. 24 Stuinden laufen müssen um halbwegs die wohnung trocken zu bekommen, ist diese M.M.n unbewohnbar aus diesem Grund.

Dann stellt sich die Frage, wie sehr ist die Decke in Mitleidenschaft gezogen worden = aus welchen (Dämm-) Materialien besteht diese etc.pp.

Und ja, kenne diese Problematik....es hat 2 Jahre gedauert bis der Schaden vollständig repariert war.

Informiere Hausratversicherung, ggf. die Gebäudeversicherung (muss man mitteilen, zahlst ja Betriebskosten = Versicherungsbeiträge.

Miteminderung ist selbstverständlich.

Falls unbewohnbar muss der Vermieter für alle Kosten aufkommen wenn Du z.B. umziehen musst/willst weil Deine Wohnung nicht bewohnbar ist.

Stell dich auf Rumzicken der Gebaüdeversicherung ein. da hilft nur sich sachkundig zu machen dann geht es auch ohne Anwalt und vor allem ständig und penetrant am Ball zu bleiben.

Dran denken....wer schreibt, der bleibt. Und immer!!!! feste Datumstermine zur Erledigung setzen. Auch dem Vermieter.

Spannend finde ich jedoch....was hat denn der Mieter!!!!!über Dir an der Heizung zu suchen???????? Das zu reparieren ist doch Vermieter Sache. Der kann doch nicht so easy going mal eben Wasser auffüllen??????????????

Ich denke das wird ein Versicherungsscharmützel werden. Haftpflicht des Mieters über dir???

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Handelt es sich um eine vermietet ETW (wo Du Mieter bist seit Jahren) oder handelt es sich um eine Wohnung einer GEsellschaft die als "vermietete ETW" an einen neuen Eigentümer verkauft wurde und dieser nun eine Eigenbedarfskündigung ausspricht?

Wurden die Kündigungsfristen nach § 573c BGB eingehalten? Dabei kommt es u.a. auf die Dauer an, die ihr schon dort wohnt.

Allein dass er den Wohnraum für seine Tochter benötigt ist nicht ausreichend. Ihr hättet gar nicht danach fragen müssen, denn der Vermieter MUSS das von sich aus mitteilen und noch diverse andere Dinge bei einer Kündigung wegen eigenbedarf genauestens beachten. Ansonsten ist eine Kündigung die nicht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt unwirksam. http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

Ein Nachreichen von Erfordernissen ist nicht möglich soweit ich informiert bin.

Hat er also was vergessen muss er also erneut kündigen mit entsprechenden Fristen.

Ganz heikles Thema. Viel lesen und wenn anwaltliche Hilfe benötigt wird, definitiv nur einen Fachanwalt für Mietrecht nehmen. Es gibt Unmengen an Infos für den Mieter!!!

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Bei dem Budget täte ich was ganz anderes als hier vorgeschlagen machen. Je machdem wie groß das Fahrzeug sein soll/muss.

Für ca. € 2000-4000 einen W201 190D 2.5 oder 2.5 Turbo Diesel, wenn wenig PS auch reichen einen 190D mit 75 PS. Ab Mopf (1988), eher Anfang der 90 oder einen der Letzten aus 1993. Sehr robuste Fahrzeuge mit guter Rostvorsorge und problemlosen Motoren. Klein und doch groß, wendig, verbrauchsgünstig, einfach in der Wartung, ersatzteilversorgung problemlos, guter/sehr guter Support in/durch entsprechend spezialisierte Foren.

Alternativ einen W124ab Baujahr 1990. 250 D (bis 06/1993) oder E250D (ab 07/1993)

Wenn Du es Dir leisten kannst einen 300er Diesel.

Den Rest des Budgets würd ich verwenden um dann einen technisch Neuwagen zu haben.

Liebe Grüße

niu12157 - Ralph -

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Verteilerkappe

Alles erneuern und NUR TEILE VON BOSCH!!! verbauen. Alles andere wie Bremi/Beru taugt nichts. So wie das Teil insgesamt aussieht ist ein Tausch vor "Jahrzehnten" notwendig gewesen.

Auch den Verteilerfinger erneuern!! http://www.te-taxiteile.com/search?sSearch=Verteilerkappe

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Grund sich KEINEN zu kaufen und dann mit dem Preis argumentieren ist doch vollkommen am Thema vorbei.

Wenn es am bezahlen hapert hat man nicht genug Geld dafür....aber auch nicht für andere Premiumhersteller.

Gründe finde ich in diesem Zusammenhang der Fragestellung

Design gefällt mir nicht, shooting brake ist kein Kombi im Sinne von großer Zuladung und Geräumigkeit sondern ein Lifstyle Fahrzeug...seht her was ich habe, = er erfüllt nicht die Voraussetzungen die ein Kombi erfüllen sollte Nicht reparieren konnen sonder nur noch austauschen von Teilen Keine Diagnose mehr möglich in kleinen Werkstätten, da die erforderlichen Geräte/Software zum Fehler auslesen oft nicht vorhanden sind = gezwungen zu MB zu gehen Haltbarkeit auf 8-10 Jahre ausgelegt

Da wären Argumente einen heutigen!!!!! MB nicht zu kaufen für mich. Bis 1996 (W124) sah das alles anders aus.

Deshalb fahre ich ja solch einen Wagen....406.000 KM zur Zeit

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Sehr informativ und gut bebilderte Oldtimeraufbereitung

http://www.autopflege-wolters.de/%C3%BCber-mich/

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Da immer nur 1 Link möglich ist

(hier ist glaube ich Anmelden erforderlich?) aber lohnenswert http://www.w124-freunde.com/index.php?page=Thread&threadID=25034&highlight=klappe+die+Zweite

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Wie User kazutoyo schon schrieb, wirst Du mit Handpolituren keinesfalls an Ergebnisse mit Maschine heran kommen. Meine Empfehlung= einmal professionell aufbereiten lassen.Jedoch vorab erstmal den Betrieb aufsuchen und Beispiele anschauen!!

Dann den erzielten Zustand mit den im Handel erhältlichen Mittel versuchen so lange wie möglich zu erhalten. Ganz gute Erfahrungen insbesondere im Hinblick auf Verarbeitung (z.B. keine Rückstände auf Kunsttoffteilen, nicht auspolieren sondern wegwischen, Standzeiten) habe ich mit Dr.Wack Produkten = A1 Speedwax gemacht.

Profesionelle Produkte die ich auch in Betracht ziehen täte wären von Menzerna die Polituren PF2500 und SF 4000. Als Wachs täte ich Dir Meguiars Mirror Glaze #16 Professional Paste Wax empfehlen Gleich als Tip für speziell bei Wachs. Weniger ist mehr!!! Für ein Fahrzeug benötigt man maximal 5 Gramm!!!!

Gerne kannst Du mal folgende Seiten besuchen. Sehr informativ und auch im Bezug auf Oldtimer anhand von Bildern gezeigt (vorher/nachher)

http://www.fahrzeugpflegeforum.de/offizielle-fahrzeugpflegeforum-de-awards/offizielle-fahrzeugpflegeforum-de-awards/11985-fahrzeugpflegeforum-de-award-2013-die-ergebnisse/

Hoffe es hilft Dir bei Deiner Entscheidung etwas weiter.

Liebe Grüße an Dich

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Einfach alleine fahren lassen. Sie kann das, hat es bewiesen.

Schenke ihr ein Fahrsicherheitstraining und lasse sie alleine dorthin fahren.

Mein Dad hatte mir am Tag der bestandenen Fahrprüfung den Autoschlüssel und die Papiere hiungelegt und gesagt:

Um 22.30 Uhr bist Du wieder mit dem Wagen zu Hause. Zumindest bring das Lenkrad mit. ABER Du fährst heute ausschließlich alleine in dem Wagen. Keine Kumpels oder Kumpelinen dabei und machst ganz alleine das, was Du in der Fahrschule gelernt hast.

Als ich dann mein eigenes Auto hatte (3 Wochen später) fuhr mein Dad bei mir mit und machte genau das was Du mit Deiner Tochter machst. Rumnerven!!!! Verunsichern. Ende vom Lied. Ich habe meinen Dad an einer U-Bahnstation aus MEINEM eigenen Auto rausgeschmissen.

Danach ging alles klasse. Auch wenn er mitgefahren ist. Und ja, das ganze geht trotz neuem Führerschein auch unfallfrei!!

Meine wahre Geschichte ereignete sich im Jahr 1979.

Kurz, lass sie machen. Und wenn Du mal mitfährst, sage wenn überhaupt erst was, wenn ihr am Ziel angekommen seit. Verkneife Dir "Luftanhalten/Kopfschütteln, Hände vor die AUgen halten. Lobe sie am Ende für ihre Fahrerei und melde ggf.KONSTRUKTIVE!!! Kritik an. Was DU!!!!! anders gemacht hättest in der und der Situation.

Nie ...Du MUSST das so und so machen.

Liebe Grüße

niu12157

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Hört sich für mich nach einem defekten HEIZUNGSVENTIL an. Wird wohl auch Duoventil bzw. Monoventil genannt soweit ich erinnere.

Duoventil wenn man Fahrer/Beifahrerseite getrennt regeln kann, Monoventil wenn man beide Seiten gleichzeitig regeln kann.

Ich leite das aus MB ab!!! Die Beschreibung = einige Sekunden warm, dann kalt deute dauraufhin, das die "kleine Wasserpumpe" die für das Heizungsventil zuständig ist i.V. mit der Membrane im Heizungsventil defekt ist.

Nur weis ich nicht genau, ob das Heizungsventil im Opel so aufgebaut ist bzw. funktioniert wie im MB.

Thermostat hast Du ja getauscht schreibst Du. Ist das Heizsystem auch richtig/vollständig entlüftet???? Normalerweise entlüftet es selbst, jedoch kann das einige Zeit dauern. Nicht entlüftet kann!!! auch das von Dir beschriebene Nichtheizen verursachen.

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Hm...Erstinstallationsskosten können wohl nicht umgelegt werden.

Jedoch wie schon gefragt von anderen Usern hier:

Wolltest Du SAT empfang?? Wolltest Du Jallousien?? ETW = EIgentümergemeinschaft...was haben die denn diesbzgl. beschlossen??

Zu wenig Infos.

Bist Du Mieter einer Eigentumswohnung? Was steht im Mietvertrag bzgl. Rundfunk/Fernsehen?? Was steht bzgl. Jalousien im Mietvertrag? usw. usw.

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Hm....in den früheren Taxis W124 z.B. gab es für Taxibetrieb sogar gedrosselte Motore......

Unabhängig davon sind hohe Laufleistungen sicher kein Hexenwerk. Es liegt sehr viel an der Fahrweise, der regelmäigen Pflege etc.

Mein Benz Baujahr 1995 E220 T (Benziner) hat auch schon 400.000 KM auf dem Tacho. Erster Motor (ungeöffnet), erstes Automatikgetrieb (schaltet tadellos) erstes Differenzial (absolut trocken obwohl gefüllt und keinerlei Geräusche)

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Wenn das mal kein Fake ist.....

Vorschlag: Lesen bildet = Bedienungs bzw. Betriebsanleitung mal lesen. Klar, hast keine...mal googlen oder eine Besorgen.

Ich wette der hat eine Temp. Anzeige und was eine Schneeflocke auf einem Schalter im Auto zu bedeuten hat....vielleicht Heizung??????????????????????????

Wofür steht wohl Scnee??? bestimmt nicht für warm.

Man oh man.............

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Beheizen von Mietwohnungen aufgrund Schimmelpilzgefahr

Hallo,

eine ähnliche Frage wurde hier im Forum bereits gestellt, diese beantwortet jedoch nicht mein Anliegen.

Wir wohnen in einer Mietwohnung, in der es immer wieder zu Schimmelbildung kommt. Das eine Wohnung ausreichend beheizt und entlüftet werden muss weiß ich schon :D

Der Schimmel entsteht hauptsächlich im Fensterleibungsbereich/ an Außenwänden. Meiner Meinung nach liegt es an einer Wärmebrücke, welche evtl. durch die Dämmwerte der Fenster und der evtl. schlecht gedämmten Wände entsteht. Auch die Außentür ist alles andere als luftdicht.

Nach einem Telefonat mit unserem Vermieter teilt er mir mit, dass es offensichtlich daran liegt, dass die Wohnung nicht ausreichend beheizt wird. Die Luftfeuchte kondensiert an der kalten Fensterscheibe... Das Prinzip ist mir auch klar... Dürfte aber eig nicht passieren da wir ausreichend lüften...

Jetzt meine Frage/Fragen um dort gleich den Wind aus dem Segel zu nehmen:

  • In wie fern muss ich, gerade wenn man nicht im Haus ist ( von ca. 07:00 bis 18:00 Uhr ), die Wohnung heizen? Falls ich als Mieter für eine Grundwärme sorgen muss (was ich so aus dem Forum entnommen habe, damit keine Schäden entstehen) muss eine Luftdichtigkeit und bestimmte Dämmeigenschaft der Gebäudehülle vom Vermieter aus gewährleistet sein? Es kann doch nicht sein, dass ich als Mieter aufgrund einer schlecht isolierten Wohnung, Heizkosten ohne Ende bezahlen muss, nur um etwaige Schimmelbildung zu verhindern...

Mfg

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Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen mit datumsmäßiger Frist zur Beseitigung des Mangels. Zudem darauf hinweisen wenn zum Datum nix passiert, Du die Miete bis zur Beseitigung entsprechend mindern wirst.

Gibt es "Streit" wer für Schimmelbildung verantwortlich ist Stichworte Mieter oder baulicher Mangel) ist der Vermieter!!! verpflichtet dafür den Beweis anzutreten. Nicht Du musst den baulichen Mangel beweisen!!!

Lüfte und heize ganz normal und ordnungsgemäß wie immer.

Der Vermieter darf dir eine Raumtemperatur NICHT vorschreiben.

Er muss lediglich dafür Sorge tragen dass durch aufdrehen der Heizkörper eine Temp. von 22°C erreicht werden KANN. Volle Pulle aufdrehen oder eine bestimmte Temperatur darf er nicht verlangen. Schon gar nicht mit dem Bemerken, dass es dann nicht schimmeln täte.

Adäquat dazu, bei leerstehende Wohnungen muss der Vermieter zumindest dafür sorgen, dass die Heizkörper während der kalten Jahreszeit leicht angedreht sind, damit die Leitungen nicht einfrieren und einen Wasserschaden verursachen können (Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 24.11.2004, Az.: 25 C 1002/04, in ZMR 2005, S. 131).

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Ich wäre da erst einmal etwas "entspannter"

Die Arge muss ggf. erst einmal mind. 6 Monate auch eine aus ihrer Sicht zu hohe Miete übernehmen.

Will die Arge Dich zwingen zum Umzug, muss sie das Belegen, dass es günstiger wäre. (Wirtschaftlichkeitsberechnung) Dazu muss dann auch Umzugskosten, ggf. Renovierung etc. berücksichtigt werden. (Täte den hiesigen Rahmen sprengen das alles zu erläutern)

Zudem muss es auch entsprechend günstige Wohnungen geben etc.

Von daher mal genau in anderen Foren (z.B. tacheless e.V.) gucken.

Wenn Du ausziehen willst!! dann schließe ich mich ersteinmal Vorrednern an eine gemeinsame Lösung mit dem Vermieter anzustreben.

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Würden in meiner wohnung deratige Zustände herrschen stünde spätestens am Tage nach der Feststellung und Meldung beim Vermieter bei mir der Notdienst auf der Matte.

Wer garantiert mir denn, dass da z.B. während meiner Abwesenheit nichts passiert oder schlimmer noch ich durch einschalten eines Gerätes es vielleicht nicht mehr ausschalten kann weil ich tot bin.

Neue Leitungen kann er gerne verlegen lassen. Aber bis es dazu kommt hat er UNVERZÜGLICH bei dem von Dir besagten Zustand (Funken im Sicherungskasten etc) dafür Sorge zu tragen, das bis dahin alles einwandfrei und vor allen Dingen SICHER funktioniert.

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Die BESEITIGUNG des Schimmels hat nach Kenntnis durch den Vermieter sehr zeitnah zu erfolgen wegen evtl. bestehender Gesundheitsgefährung. Dies ist unabhängig von der Feststellung wodurch der Schimmel entstanden ist. Der Vermieter MUSS bei Kenntnis in jedem Fall erst einmal den Schimmel beseitigen.

Wie hier gesagt, schriftlich mit Fristsetzung den Vermieter auffordern den Mangel zu beseitigen und auch gleichzietig mit teilen, dass wenn gesetzter Termin nicht eingehalten wird, Du die Miete mindern wirst bis zur Beseitigung des Mangels.

D.H. da kommt jemand und wird mit Chemie erst einmal den sichtbaren Schimmel beseitigen.

Ursache heraus finden ist ein weitere Sache. Grundsätzlich sollte da ein Fachmann/frau von Seiten des Vermieters geschickt werden. Grundsätzlich ist ja bei derartigen Fällen "gängige Praxis", dass der Vermieter falsches Lüften etc. vorbringen wird. = Keine Mietminderung möglich!!! Beweispflicht liegt meines Wissens beim Vermieter. Beweisen !!!! nicht nur sagen sie haben falsch gelüftet.

Vermutest Du baulichen Mangel wäre es von Vorteil, wenn Du das vielleicht erkennen könntest und entsprechende Hinweise geben kannst. Z.B. Schimmel ausschließlich an Ecken oder Decken zu Außenwänden oder nur in ganz bestimmten Bereichen eines Zimmer. Ursachen können vielfältig sein. Defekte Abflussrohre (Regenrinnen, Dichtungen, fehlende/nicht verbautes Isoliermaterial = Kältebrücken, defekte Putzschicht usw.usw.

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Schade das der Themenstarter anscheinend keinen Faible für derartiges hat oder sich einer entwickelt wenn der Wagen zumindest mal gewaschen und gesäubert/Poliert vor ihm steht.

Wäre es meine Erbschaft.......ich denke ich täte ihn zumindest im Sommer sehr häufig fahren und über entsprechende Foren/Treffen für den Erhalt oder den Verkauf in fahrfähigem Zustand sorgen.

Wertmäßig wie gezeigt ca. € 1000. Man sieht ja nichts. Vor Ort gesehen und vielleicht gute substanz und wenigstens mal optisch aufbereitet....dann fängt es an interessant zu werden meine ich.

Liebe Grüße

niu12157

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