Hä? Es wurde jahrelang Wiedergutmachung und Aussöhnung betrieben. Offenbar lebst du in einer anderen Welt. Geh mal ins Museum oder so

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Wenn du nicht gleich in vernünftiges Equipment (gutes Mic, gute Kamera, leistungsfähiger PC etc) investieren willst, dann kannst du genau so gut vom Laptop aus streamen oder mit Billigeuipment vom Desktop. Der Rechner sollte von der Leistung her ausreichen, aber ein günstiges Mic oder Headset anzuschaffen, das kostet nicht viel und kann man auch für andere Dinge benutzen. Wichtig ist natürlich auch die Bandbreite, wenn du langsames Internet hast (langsamer Upload) oder WLAN das ständig abbricht, dann wird das nichts.

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Hi, also ich bin kein Arzt aber was ich weiß ist folgendes: Wenn der Knoten (unter der Haut) verschiebbar ist, dann ist es in der Regel kein Krebs, denn den kann man nicht verschieben, weil er meist ins Gewebe eingewachsen ist. Das was du beschreibst wird wahrscheinlich ein normaler Knoten unter der Haut sein, eine Zyste (Abszess oder Fistel) oder ein gutartiges Lipom (Fettgeschwulst). Das ist sehr weit verbreitet. Ich habe selbst mittlerweile drei, mein Bruder der hat das allerdings noch viel extremer der hat Dutzende von Knoten überall am Körper, am Arm, am Bein, an der Brust und am Rücken, das stört eben, sollte aber völlig harmlos sein. Glaube nicht dass das Gewicht dabei eine Rolle spielt. Also ungewöhnlich ist das nicht und kommt aber mit zunehmendem Alter. Im Zweifelsfall oder wenn du dir große Sorgen machst, dann kannst du zum Haus- oder Hautarzt gehen, die können das relativ schnell feststellen.

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Würde am Anfang erst eine lernen. Wenn man das halbwegs gut kann ggf. noch eine zweite, wenn man dann etwas Erfahrung hat, dann kann man relativ leicht jede andere Programmiersprache in kurzer Zeit lernen. Die Methodik bzw. das Prinzip zu beherrschen ist das Entscheidende und nicht, möglichst viele Programmiersprachen zu können. Jemand der Fahrrad fahren kann, der kann auch ein Rennrad oder ein Moutainbike fahren, nur die Technik ist etwas unterschiedlich, so ähnlich ist das beim Programmieren auch.

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der router funktioniert ja auch als firewall (nat). wenn man allerdings in das netzwerk eingedrungen ist bzw. den router übernommen hat, dann kann man ziemlich leicht feststellen, welche geräte mit dem router kommunizieren. man benötigt nicht zwingend die ip-adresse um was zu hacken, das ist nur auf netzwerkebene. wenn du auf anwendungsebene z.B. per e-mail einen anhang bekommst mit einem trojaner, dann benötigt der angreifer die ip nicht es reicht die mailadresse. bzw. baut dann der trojaner später eine verbindung mit einem anderen server auf und teilt dann die verbindungsdaten wie ip erst mit, damit eine direkte kommunikation stattfinden kann.

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Es gibt Programme, mit denen man pdfs in einzelne Seiten/Dateien splitten kann. Ansonsten probiers mal mit dem pdfcreator oder pdfforge, vielleicht geht das damit. Ansonsten vielleicht ein script schreiben, es sollte eigentlich einige pdf libraries geben die sollten das teilweise laden des pdfs auch drauf haben.

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Normalerweise wird das Jugendamt, solange keine unmittelbare Gefahr oder sowas besteht, nicht sofort einschreiten und da so radikale Maßnahmen durchführen. Das hängt aber natürlich oftmals vom jeweiligen Amt ab. Aus der Entfernung kann man das natürlich schwer sagen, wenn du denkst, dass sich dadurch die Situation verbessert, dann machs lieber, aber wenn es sich anders klären lässt oder sich die Zustände zumindest nicht massiv verschlechtern dann misch dich lieber nicht ein. Im Zweifelsfall kannst du ja einfach mal mit jemandem Jugendamt darüber reden und fragen was sie die Situation einschätzen, ohne gleich die Namen etc zu nennen.

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Vor Gericht legt man normalerweise eine Versicherung an Eides statt ab. Man kann auf Gott schwören "so wahr mit Gott helfe" (ist auf keinen speziellen Gott festgelegt), in der Vereidigungsformel, aber das muss man nicht und wird auch normalerweise nicht gemacht. Man kann diese Erklärung in der Regel auch einfach schriftlich abgeben

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Hm normalerweise nicht, es gibt aber natürlich immer das Risiko, dass Daten geklaut und missbraucht werden, das ist allerdings strafbar.

Dass man aber den Personalausweis schickt z.B. bei Alterskontrolle oder Identifikationsverfahren ist nicht so unüblich. Manchmal reicht es aber auch schon, wenn man irgend was anderes schickt, z.B. Führerschein oder einen anderen Altersnachweis.

Wenn du dem Käufer nicht vertraust, dann solltest du ihm auch nicht die Sachen schicken. Aber wenn er gesetzlich verpflichtet ist das zu verlangen beim Einkauf, dann kann er auch nichts machen. Ist ja bei Zigaretten und Alkohol im Supermarkt auch so, dass im Zweifelsfall der Ausweis hergezeigt werden muss.

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Ja kann man, aber wenn man vorher im Internet bucht bekommt man meistens Rabatt (je nach Ticket).

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Haben meine Eltern damals auch nicht erlaubt aus genau diesem Grund. Meine beiden älteren Brüder habens allerdings auch nicht bekommen.

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Guck mal in den Gerätemanager ob da noch ein zweiter Bildschirm (Monitor) installiert ist. Falls ja, dann diesen deinstallieren, das könnte das Problem evtl. beheben. Unter Umständen kann man das Problem auch in den Anzeigeeinstellungen in Windows beheben. Wenn du eine NIVIDIA Karte hast, dann kannst du Einstellungen für 2 Bildschirme zusätzlich in der NVIDIA Systemsteuerung vornehmen, dann dort für nur eine Anzeige konfigurieren (analog bei anderen Grafikkartenherstellern).


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Also zunächst gibt es mal das Handbuch für Fachinformatiker frei verfügbar

http://openbook.rheinwerk-verlag.de/it\_handbuch/

Das ist aber glaube das von vorigem Jahr (hat sich nicht viel geändert) und ist nicht nur für Systemintegration, aber auch. Wie die Schwerpunkte gelegt sind, kannst du der genaueren Berufsbeschreibung eingentlich relativ gut entnehmen, steht teilweise auch im Buch.

Für dich wären da halt natürlich erstmal die Netzwerkgrundlagen von Interesse und Betriebssystemgrundlagen brauchst du so oder so. Da ist schon mal einiges, z.B. das OSI-Referenzmodell, dass man denke ich schon unbedingt kennen sollte. Natürlich ist das kein Praxislernbuch, aber es ist ein Leitfaden. Wenn du dich z.B. mit Windows Servern beschäftigen willst und deren Vernetzung, ist das natürlich ein eigenes Thema.

http://openbook.rheinwerk-verlag.de/windows\_server\_2012r2/

Wobei natürlich bei weitem nicht alles Bestandteil der Ausbildung ist, es hilft dann aber später für den Beruf. Da wäre halt primär von interesse nach den theoretischen Netzwerkkentnissen, wie man das dann in der Praxis in Windows (oder Linux) umsetzt.

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Das ist eine vielschichtige Frage. Es gibt nämlich einige unterschiedliche Arten der Zensur. Man kann einzelne Inhalte zensieren oder ganze Netzwerke. Sperrung alleine muss nicht unbedingt einer Zensur gleichgesetzt werden, wenn eine Quelle gesperrt wurde, weil von dort ddos-angriffe ausgingen, dann ist das nicht unbedingt Zensur.

In China gibt es z.B. eine Zensur-Firewall, deren ganze Funktion aber nur zu großen Teilen der Öffentlichkeit bekannt ist. Eine ähnliche Einrichtung gibt es auch in Deutschland, die allerdings etwas anders funktioniert. Man kann z.B. selektiv herausfiltern oder anhand von Sperrlisten Webseiten sperren. Es ist auch möglich Man-In-The-Middle-Attacken für den Netzwerkteilnehmer unsichtbar auszuführen, z.B. durch die Manipulation von Inhalten durch Nachrichtendienste, was aber angeblich nur zur Verbrechensbekämpfung gemacht wird. Dass es jedoch auch Bestrebungen gab, politische Zensur in anderen Ländern zumindest aktiv zu unterstützen oder zu billgen, kann man z.B. in den Snowden-Dokumenten oder anderen Unterlangen auf Wikileaks sehen.

Es gibt auch noch andere Formen, welche die sog. Chilling Effects (Abschreckungseffekt, Selbstzensur) auslösen. Da wäre zum Beispiel die Vorratsdatenspeicherung oder das Anzapfen der Unterseeglasfaserkabel durch die NSA zu nennen, es wird zwar zunächst (angeblich) nur alles aufgezeichnet, aber trotzdem ändern die Nutzer ihr Verhalten, weil sie es wissen und beschränken sich manchmal auch unbewusst selbst.

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Ja das kann er durchaus, in der Regel deckt das aber eine Haftpflicht oder andere Versicherung ab, die der Arbeitgeber verpflichtet ist für den Mitarbeiter abzuschließen (gibt auch Sonderregelungen bei Arbeitsunfällen, entsprechende Branchenregelungen etc.), wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass absichtlich was zerstört wurde, oder grob fahrlässig gehandelt wurde, dann kann er unter Umständen den Arbeitnehmer mit in die Verantwortung ziehen und dann auch Schadensersatz verlangen.

Wenn du allerdings was nicht rechtzeitig schaffen konntest und das unabsichtlich gemacht hast, eigentlich nicht, hängt aber bestimmt vom Fall ab. Wenn es sich um absichtliche Arbeitsverweigerung handelt unter Umständen schon. Ich vermute einfach mal, dass es ohne entsprechende Beweise schwierig sein dürfte mit so einer Argumentation durchzukommen.


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