Wie lange lebt ihr schon zusammen?
Generell kann davon ausgegangen werden, dass Personen, die mind. 1 Jahr zusammen wohnen, zusammen wirtschaften und für einander einstehen - ergo Bedarfsgemeinschaft.
Wie lange lebt ihr schon zusammen?
Generell kann davon ausgegangen werden, dass Personen, die mind. 1 Jahr zusammen wohnen, zusammen wirtschaften und für einander einstehen - ergo Bedarfsgemeinschaft.
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DVO - Kämpferherz: https://www.youtube.com/watch?v=BgIPP_Z8674
Bestes Lied zum pumpen!
Prozesskostenbeihilfe --> du bist von den Kosten befreit.
Solange euer Sohn bei euch wohnt, kann er keinen alleinigen Antrag auf ALG II stellen, da er als U25-jähriger noch mit euch eine sog. "Bedarfsgemeinschaft" bildet und euer Einkommen und Vermögen hier berücksichtigt werden muss.
Warum lässt du nicht einen Bekannten mit deiner Vollmacht ausstatten, der die Angelegenheit für dich regelt? Oder einen Betreuer?
Das hat nichts mit Drachenfeuer zu tun. Er sagt:
"Ishkhaqwi ai durugnul."
Das bedeutet so viel wie "Ich spucke auf dein Grab". Genau dasselbe sagt übrigens auch Gimli zu Haldir in der SEE von "Die Gefährten".
Vorweg: eine Schenkung kann noch jahrelang rückgängig gemacht werden (unter gewissen Voraussetzungen). Eventuell wir das deinem Bekannten blühen.
Ich frage mich allerdings, warum er mit einem Wert von 15.000 EUR noch Anspruch auf Leistungen hat? Nutzt er diese Fläche als Landwirt? Für ein Gewerbe?
Triff dich mit ihr (eben ein andermal). Sag ihr was du für sie empfindest - selbst, wenn sie weiterhin mit ihrem Freund zusammen bleiben will, hat dich das weitergebracht! Dann hast du dich überwunden und was gegen Schüchternheit getan.
Ja, vielleicht fühlt es sich dann grausam an. Aber Bro, du kannst nur gewinnen! Zumindest an Erfahrung!
Hi,
selbigen Fall hatte ich letzte Woche noch in der Praxis. Sobald nachgewiesen wird, dass trotzdem noch gemeinsames Wirtschaften vorliegt (Einkaufen, Rechnungen, Kühlschrank etc.), ist i.d.R. eine Bedarfsgemeinschaft anzuerkennen. Bedingung dafür ist allerdings, dass das Paar seit mindestens einem Jahr zusammenwohnt.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne.
Das Jobcenter wird i.d.R. Hausbesuche vornehmen, wenn geprüft werden soll:
Du bist nicht verpflichtet, dem Jobcenter Einlass zu gewähren. Wenn du das nicht möchtest, kommt niemand rein. Einen Durchsuchungsbeschluss wird das Jobcenter niemals haben. Solltest du aber keinen reinlassen, kann es natürlich sein, dass das Jobcenter sich seinen Teil denkt und entsprechend rechtliche Konsequenzen einleitet.
Bei einem nicht-versicherungspflichtigen Job bekommst du keine Sanktion, wenn du kündigst.
Den Anteil, den du bereits über deinen monatlichen Leistungsanspruch getilgt hast, erhälst du natürlich zurück. Den Rest wird der Vermieter zurück an das Jobcenter zahlen.
Die Kosten hast du selber zu tragen.
Selbiges Thema bei der Beantragung von Kontoauszügen, einem neuen Personalausweis, usw. usw.
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber die Jobcenter übernehmen schon verdammt viele Leistungen (und das i.d.R. ohne eine Rückzahlungspflicht deinerseits). Da sollte das zahlen von 5,00 EUR kein Problem sein.
Seid ihr gleichzeitig Vermieter?
Bitte sag mir, dass du trollst...
Das, was über den Freibetrag hinausgeht, wird i.d.R. nur von seinem anteiligen Bedarf abgezogen. Anders verhält es sich z.B. bei Kindergeld, was in Kombination mit anderen Einkommensarten auf eure Bedarfe übertragen werden kann.
Simple Antwort: was ist dir wichtiger?
Ansprechen, Small talk üben, sie zum Lachen bringen, Date ausmachen.
So Bro, erstmal packst du kurz in deine Hose und schaust, ob dort noch diese zwei runden, weichen Dinger drin sind.
Vorhanden? Gut, dann weiter. Hör auf, über ihre Freundin hinweg an sie heranzukommen, du bist der MANN - wenn du etwas willst, holst du es dir. Ruf sie an (lass ellenlange Schreiberei) und mach ein Treffen aus. Wenn du sie wirklich willst, dann musst du auch was riskieren fuer sie!