Wie lange lebt ihr schon zusammen?

Generell kann davon ausgegangen werden, dass Personen, die mind. 1 Jahr zusammen wohnen, zusammen wirtschaften und für einander einstehen - ergo Bedarfsgemeinschaft.

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DVO - Kämpferherz: https://www.youtube.com/watch?v=BgIPP_Z8674

Bestes Lied zum pumpen!

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Solange euer Sohn bei euch wohnt, kann er keinen alleinigen Antrag auf ALG II stellen, da er als U25-jähriger noch mit euch eine sog. "Bedarfsgemeinschaft" bildet und euer Einkommen und Vermögen hier berücksichtigt werden muss.

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Warum lässt du nicht einen Bekannten mit deiner Vollmacht ausstatten, der die Angelegenheit für dich regelt? Oder einen Betreuer?

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Vorweg: eine Schenkung kann noch jahrelang rückgängig gemacht werden (unter gewissen Voraussetzungen). Eventuell wir das deinem Bekannten blühen.

Ich frage mich allerdings, warum er mit einem Wert von 15.000 EUR noch Anspruch auf Leistungen hat? Nutzt er diese Fläche als Landwirt? Für ein Gewerbe?

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Triff dich mit ihr (eben ein andermal). Sag ihr was du für sie empfindest - selbst, wenn sie weiterhin mit ihrem Freund zusammen bleiben will, hat dich das weitergebracht! Dann hast du dich überwunden und was gegen Schüchternheit getan.

Ja, vielleicht fühlt es sich dann grausam an. Aber Bro, du kannst nur gewinnen! Zumindest an Erfahrung!

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Hi,

selbigen Fall hatte ich letzte Woche noch in der Praxis. Sobald nachgewiesen wird, dass trotzdem noch gemeinsames Wirtschaften vorliegt (Einkaufen, Rechnungen, Kühlschrank etc.), ist i.d.R. eine Bedarfsgemeinschaft anzuerkennen. Bedingung dafür ist allerdings, dass das Paar seit mindestens einem Jahr zusammenwohnt.

Bei weiteren Fragen melde dich gerne.

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Das Jobcenter wird i.d.R. Hausbesuche vornehmen, wenn geprüft werden soll:

  • ob mehr als nur eine Wohngemeinschaft vorliegt
  • ob sich ein Leistungsempfänger tatsächlich dort aufhält
  • ob Darlehen gewährt werden (z.B. Ersatzbeschaffungen, Erstausstattungen etc.)

Du bist nicht verpflichtet, dem Jobcenter Einlass zu gewähren. Wenn du das nicht möchtest, kommt niemand rein. Einen Durchsuchungsbeschluss wird das Jobcenter niemals haben. Solltest du aber keinen reinlassen, kann es natürlich sein, dass das Jobcenter sich seinen Teil denkt und entsprechend rechtliche Konsequenzen einleitet.

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Den Anteil, den du bereits über deinen monatlichen Leistungsanspruch getilgt hast, erhälst du natürlich zurück. Den Rest wird der Vermieter zurück an das Jobcenter zahlen.

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ALG II - Anlage Bankbestätigung zum Antrag mit Gebühren verbunden

Ich grüße euch alle zusammen, heute habe ich ein Anliegen und damit eine verbundene Frage....

Zum Antrag gehört eine Anlage, welche sich "Bank-/Engagement-Bescheinigung" nennt; diese Anlage ist von der Bank auszufüllen, woraus hervorgeht, welche Form von Konten der Antragsteller hat und wie hoch die aktuellen Einlagen sind. Für mich verständlich und macht Sinn, dass das Amt den Überblick über die Finanzen des Antragstellers hat. Die Bank möchte lt. den Geschäftsbedingungen für das Ausfüllen über 5,00 Euro Gebühren haben - ich muss dazu sagen, dass hier lediglich 3 - 4 Zeilen mit geringem Aufwand aufzuführen sind. Okay, ... die Bank will auch leben.... Nur den Punkt, dass der Antragsteller, der eh schon in eine prikäre Lage rutscht, nicht d´rum herum kommt, diese Kosten von keiner Stelle wiederbekommt und wiederum ohne Abgabe dieses ausgefüllten Formulares keine Antragsbearbeitung findet, empfinde ich als Lücke im System. Ich trug diese Situation beim Amt vor, ob diese Kosten in Form von Rechnungsweiterleitung übernommen werden... der Sachbearbeiterin kannte diese Situation noch nicht und verneinte mein Anliegen ... ob aus Unwissenheit oder tatsächlichher Gegebenheit steht für mich im Raum. Hat Jemand damit schon ein mal Erfahrung gemacht und bekommt der Antragsteller die Kosten von irgendeiner Stelle wieder? Für den Antragsteller sind 5 Euro sehr sehr viel Geld und für mich auch... Ich rechne immer in Lebensmitteln: Von 5 Euro kann man mit frischen Nahrungsmitteln ein super gutes Essen für zwei Personen kochen...

Könnt ihr mir an dieser Stelle einen Tipp/Hinweis geben?

Lieben Gruß...

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Die Kosten hast du selber zu tragen.

Selbiges Thema bei der Beantragung von Kontoauszügen, einem neuen Personalausweis, usw. usw.

Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber die Jobcenter übernehmen schon verdammt viele Leistungen (und das i.d.R. ohne eine Rückzahlungspflicht deinerseits). Da sollte das zahlen von 5,00 EUR kein Problem sein.

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Seid ihr gleichzeitig Vermieter?

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Das, was über den Freibetrag hinausgeht, wird i.d.R. nur von seinem anteiligen Bedarf abgezogen. Anders verhält es sich z.B. bei Kindergeld, was in Kombination mit anderen Einkommensarten auf eure Bedarfe übertragen werden kann.

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Simple Antwort: was ist dir wichtiger?

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Ansprechen, Small talk üben, sie zum Lachen bringen, Date ausmachen.

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Wie soll ich meinen Schwarm nach einem Date fragen?

Hallo Gemeinde!

Ich muss mich einfach mal bei neutralen Menschen öffnen, denn ich stehe echt vor einer Mauer. Es geht halt darum: Ich hege schon lange Gefühle für ein Mädchen. Ich bin bereit, sie mal um ein Date zu bitten und denke auch, dass das klappen kann. Wir haben uns gestern mit ihrer besten Freundin getroffen und ich glaube, dass da wirklich mehr geht, wenn ich mich nicht immer dezent zurückhalten würde. Das Problem ist nur: Sie ist extrem zurückhaltend gegenüber dem anderen Geschlecht. Schlichtweg hält sie sich einfach von Jungs fern, die einzigen, die etwas Kontakt zu ihr haben, sind mein bester Kumpel und ich. Dabei ist sie außerhalb der Schule garnicht so abgeneigt, sah ich gestern. Hingegen ist meine Wenigkeit sehr aufgeschlossen und manchmal auch etwas überheblich. Manche Leute mögen mich deshalb nicht, aber gut, das muss ja jeder selbst wissen ob er einen mag oder nicht. Solche Menschen gibts halt immer. Die Menschen, die mir wichtig sind, mögen mich jedenfalls alle. Ich gelte aber eigentlich nicht als Amor, ich hatte zwar schon Freundinnen, aber das war nichts ernstes.

Ich war schon ziemlich enttäuscht nach dem Treffen gestern, weil ich dachte, dass ich da noch mehr machen könnte. Das war mal die Möglichkeit, sie mal zu bitten. Nun stehe ich also wieder vor dem gleichen Problem, sie versteckt sich im Freundeskreis immer hinter ihren Freundinnen und nimmt an Konversationen mit Jungs sehr, sehr zurückhaltend teil. Es gibt auch eigentlich keine Möglichkeit, sie mal so zu erwischen. Gut, WhatsApp. Sie ist dort anders. Sie ist eher weniger an ihrem Handy und wenn man sie anschriebt, kommt meistens nur "Ok" und "Ja" als Antwort, obgleich man eigentlich viel mit ihr lachen kann. Ich möchte ja auch nicht aufdringlich sein. Was soll ich nun tun? Ich denke, ich komme nicht mehr in Genuss einer solchen Chance wie gestern. Zu ihrer besten Freundin habe ich eigentlich einen guten Draht, wir schreiben eigentlich jeden Tag, vielleicht mal mit 1-3 Tagen Unterbrechung. Nur weiß ich nicht, was die sagen würde. Ich habe meine Gefühle immer unter Verschluss gehalten, so gut es eben ging. Eine andere gute Freundin von ihr hat aber seit nem Monat einen Freund und sie ist ziemlich eifersüchtig, weil diese Freundin nun eher wenig Zeit für sie hat. Wenn nun auch ihre beste Freundin einen bekäme, naja, ihr wisst was ich damit sagen will. Anders komme ich aber wohl nicht an eine ruhige Situation mit ihr, denn keiner möchte seine Liebe zwischen Tür und Angel gestehen. Habt ihr vielleicht ne Idee? Soll ich mit ihrer besten Freundin sprechen? Oder direkt mal auf sie zugehen, sch auf die Freundinnen? (Dazu muss gesagt werden, alle ihre Freundinnen mögen mich eigentlich, zumindest habe ich noch nichts anderweitiges gehört) Oder schlagt ihr was anderes vor?

Danke, dass ihr euch den Text hier vorgenommen habt und ich freue mich auf Antworten! :)

LG

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So Bro, erstmal packst du kurz in deine Hose und schaust, ob dort noch diese zwei runden, weichen Dinger drin sind.

Vorhanden? Gut, dann weiter. Hör auf, über ihre Freundin hinweg an sie heranzukommen, du bist der MANN - wenn du etwas willst, holst du es dir. Ruf sie an (lass ellenlange Schreiberei) und mach ein Treffen aus. Wenn du sie wirklich willst, dann musst du auch was riskieren fuer sie!

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