Hallo an alle,
leider ist mir keine zutreffendere Frage eingefallen. Ich möchte gerne erstmal kurz den Sachverhalt erklären:
Mann und Frau sind Partner und wohnen in der gleichen Wohnung. Nach X Jahren trennt man sich und Frau besitzt kein eigenes Einkommen. Die Frau beantragt nun Hartz IV und sucht sich eine eigene Wohnung. In der Zwischenzeit unterstellt die ARGE der Frau, dass eine Bedarfsgemeinschafft besteht. Zu dem Sachverhalt kann man noch sagen, dass die jeweilige Person (obwohl es natürlich naheliegt) getrennt schlafen. Der Mann kauft natürlich trotzdem Lebensmittel für den EX-Partner, damit dieser nicht hungern muss. Natürlich alles auf temporärer Basis bis die Frau eine eigene Wohnung gefunden hat.
Die Frage wäre nun, ob tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft besteht? Soweit ich das in Google mal wieder lesen konnte, ist das nicht der Fall, aber ich würde es gerne anhand wirklicher Tatsachen fest machen.
Für jegliche Antworten bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Guest55