Ich habe aus krankheitsbedingeten Gründen meinen Job gekündigt. Da mir noch Resturlaub zustrand, habe ich darum gebeten mir diesen auszuzahlen. Ich erhalte im Moment vorübergehend Arbeitslosengeld. Nun möchte die Agentur für Arbeit das komplette Urlaubsgeld einziehen. Dürfen sie das? Das Geld stammt aus der Zeit vor der Inanspruchnahme von Arbeitsosengeld. Und wenn ja, steht mir nicht wenigstens ein Anteil zu oder müsste sich die Zeit der Zahlung durch die Agentur ( 12 Mon.) nicht dann auch verlängern?