Da hat der Berufsberater völlig Recht, die Bewerbungsphasen fangen erst nach den letzten Zwischenzeugnissen an.
Willst Du meine ehrliche Meinung wissen?
Falls das nicht mehr klappt, hier ein Auszug aus dem INSTITUT FÜR SANKTIONENRECHTUND KRIMINOLOGIE der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel:
Das Gesetz geht in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht davon aus, daß auch eine Minderjährige die Letztverantwortung bezüglich eines Schwangerschaftsabbruchs hat (so auch die ansonsten sehr konservative Sicht in Belling/Eberl, Familie und Recht 1995, 287 ff, 290). Die Minderjährige soll davor geschützt werden, in ihrer Entscheidung für oder gegen das Kind von Dritten, auch ihren Eltern beeinflußt zu werden (BVerfGE 88, 203, 285) Dies bedeutet, daß die Gesetzgebung jede Gewissensentscheidung der beratenen Schwangeren achtet, ihr also insofern das alleinige Selbstbestimmungsrecht zubilligt. Die Tatsache, daß bereits eine 15-jährige Schwangere nach § 36 SGB I einen Rechtsanspruch auf Sozialleistungen hat, und daß nach § 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen in besonderen Fällen die Kosten für den Eingriff vom Land übernommen werden, auch wenn kein (im Sinne des Zivilrechts) wirksamer, d.h. von den gesetzlichen Vertretern genehmigter Behandlungsvertrag zwischen Arzt/Ärztin und der Minderjährigen vorliegt, zeigt, daß das Schutzkonzept den eigenständigen Anspruch der Minderjährigen, eine persönliche Entscheidung zu treffen, effektiv, mit Blick auf unterschiedlichste Konstellationen abgesichert hat. Es ist zwar wünschenswert, daß die Personensorgeberechtigten bei der Beratung und vor dem Abbruch durch den Arzt/Ärztin beteiligt werden, aber ihre Beteiligung macht nur Sinn, wenn die Schwangere auch damit einverstanden ist. Die Beteiligung der Personensorgeberechtigten ist deshalb auch nicht in jedem Falle zwingend und zwar insbesondere dann nicht, wenn diese zu erkennen geben, daß sie nicht bereit sind, die eigenständige Entscheidung der minderjährigen Schwangeren zu respektieren. Dann verstoßen sie nämlich gegen ihre Pflicht nach § 1626 Abs. 2 BGB, die Schwangere zu beraten und zu unterstützen, sie aber nicht zu bevormunden
Gehe sofort zu einem Gynäkologen, da kann man sicher was im Vorfeld tun! Er wird Dir sicher noch die Pille danach geben können. Solltest Du keinen diensthabenden Gyn in Deiner Nähe haben, gehe ins nächste Krankenhaus in die Gyn - Ambulanz. Bitte vermeide, in ein Krankenhaus zu gehen, welches einen religiösen Träger hat, dort werden sie Dir nicht unbedingt weiterhelfen wollen...
Du solltest in Deinem Alter tunlichst keine Diät machen. Es ist gesünder und viel besser, seine Ernährung auf gesunde ausgewogene Mischkost umzustellen und dies dauerhaft beibehalten. Beraten wirst Du von Deiner Krankenkasse, sie haben in der regel eine Ernährungsberatung und können Dir genau erzählen, wie die gesunde ausgewogene Ernäöhrung für einen 14 Jahre alten jungen Mann auszusehen hat. Du tust Deinem Körper auch noch einen riesigen weiteren Gefallen, wenn Du Dich regelmässig sportlich betätigst und oft an der frischen Luft bist. Hierzu bietet sich ein Mannschaftssport wie Fussball oder Feldhockey an. Das macht Spass und Du hast viel für Deine Gesundheit und Dein Gewicht getan. Viel Erfolg! :))
Am besten fängst Du von vorn an... welche Zugangsvoraussetzungen, was für eine Ausbildung/Studium, wie lange dauert die Aubildung/Studium, wie kam er zum Radiosender, was waren dort die Vorausstzungen, macht der Beruf Spass, was war das beste und was das schlechteste Erlebnis, usw. Viel Erfolg bei der Fragestunde! :))
Natürlich kann das stimmen. Bei einem Bänderriss, der mit einer Orthese gestützt wird, muss man auch nicht zwangläufig humpeln müssen. Ich glaube kaum, dass sich ein Mensch sechs Wochen mindestens acht Stunden am Tag (so lange dauert euer Arbeitstag doch sicher an) mit einer unbequemen Orthese dahin setzt und simuliert., Ausserdem ist eine Orthese eine kostspielige Sache, die sicher niemand kauft, nur um zu simulieren :))