Im ersten Moment macht Kaufen natürlich glücklich. Wenn man sich etwas neues kauft oder bestellt, freut man sich ja immer darauf. Allerdings sollte man sein Glück nicht nur in materiellen Dingen suchen sondern auch andere Sachen wertschätzen z.B. seine Familie, Freunde, Natur etc.
Erstmal sollte man von Angesicht zu Angesicht die Sache klären. Wenn sich keine Besserung einstellt, dann kann man natürlich über weiter Schritte wie z.B. eine Anzeige nachdenken.
Ich denke nicht, dass eine Versicherung den Schaden übernimmt, da du fahrlässig gehandelt hast. Keine Versicherung möchte einen Schaden bezahlen, nur weil du z.B. dein Notebook irgendwo vergessen hast.
An für sich eine sinnvolle Idee, denn viele Leute kennen sich damit gar nicht aus. Allerdings solltest du dich vielleicht nicht auf den reinen Zusammenbau konzentrieren, sondern vielleicht auch bei der Auswahl helfen und dann den PC oder Notebook einrichten. Dafür könntest du dann eine kleine Gebühr nehmen.
Du müsstest ja nicht deinen gesamten PC zurücksetzen, sondern könntest auch einfach dein Windows quasi "neu" installieren. Deine Daten und Programme sollten dann alle vorhanden bleiben.
Bedeutet, dass die Ermittlungen zu keinem Ergebnis gekommen sind und deswegen eingestellt wurde. Zum Beispiel wird bei einem Blitzerfoto, auf dem der Fahrer nicht erkennbar ist, eine Ermittlung eingeleitet, wer das Fahrzeug geführt hat. Führt diese Ermittlung zu keinem Ergebnis, wird sie eingestellt.
Ich hab mich jetzt nicht in das Thema eingelesen aber meines Wissens nach gilt dies nur, wenn du vorher schon Stufe 2 oder höher warst. Bei einer Höhergruppierung bekommst du dann die Stufe, in der du mindestens soviel wie vorher verdienst aber mindestens Stufe 2. Wenn du vorher in Stufe 1 gewesen bist, bleibst du denke ich auch in Stufe 1. Schau dazu am bestens mal genau im TVöD VKA nach.
Fraglich wäre jetzt, wie lange du schon dabei bist und wann du Stufe 2 erreichen würdest. Eventuell würde es sich für dich lohnen, die Höhergruppierung zu verschieben, bis du die zweite Stufe erreicht hast. Dann müsste dir dein Arbeitgeber auch in der neuen Entgeltgruppe die Stufe 2 geben.