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Hi, bei der Gründung und Namensgebung ist es vor allem wichtig, dass es keine Bäckerei in deiner Region namens Schwampel gibt. Für den Markenschutz und die Verletzung fremder Marken oder Unternehmenskennzeichen kommt es allerdings nicht darauf an, ob es ein Familienname ist oder nicht. Das Markenrecht schützt den Namen, den man seinen Produkten gibt - auch oder gerade wenn dieser Name der Familienname ist. D.h. Schwampel Brot wäre schon schutzfähig oder andersherum gedacht könnte man eine bestehende gleiche Marke verletzen, wenn man im selben Markt unter gleichem Namen unterwegs ist. Schwampel entfaltet aber auch als Unternehmenskennzeichen markenähnlichen Schutz. Und für die Eintragung im Firmenregister könntest du auch noch mal im Handelsregister schauen, was es da gibt. Wenn du mehr zum Thema Marken wissen willst, dann helfen auch die FAQ auf diesen Anwaltsseiten, ich schau da auch immer mal wiedhttp://www.markego.demarkego.de Viel Erfolg!