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Kein Plan, ob das noch relevant ist,
ABER: rein theoretisch haben die Betroffenen schon ein Löschungsanspruch, da du selber nicht Gast warst, das aber nicht aus der Bewertung hervorgeht - es bestand also kein Kundenkontakt, was einen Löschanspruch begründet..... Was die Argumente sind, warum eine Bewertung gelöscht werden kann, kann vieles sein. Viele Anwälte, die sich auf dieses Thema spezialisieren, haben dazu Beiträge - auch wenn die sich meist eher an die Bewertungsempfänger richten. Check den hier mal zu: Google Bewertung löschen lassen. Da steht echt ganz gut drin, wann die Anspruch haben und wann nicht.
Wenn man die Bewertung so angepasst wurde, dass man erkennt, das nicht du selbst Kunde warst, kann das aber schon wieder anders aussehen.