nein, aber du kannst zur Bank gehen und die Karte entsperren lassen. Wenn dann die neue Karte kommt, würde ich die aber zur Verhinderung eventueller Missbräuche zurückgeben. Die wird dann von der Bank wieder eingezogen und gesperrt/vernichtet.

...zur Antwort

Ein Bußgeld soll eigentlich dem Vergehen auf dem Fuß folgen. Nach 9 Monaten weiß man vielleicht gar nicht mehr, was man da falsch gemacht haben soll. Das Bußgeld ist in diesem Fall rechtsmissbräuchlich ergangen und ist zurückzunehmen. Ich würde beantragen, den Bescheid zurückzunehmen.

...zur Antwort

Die Rechtschutzversicherung ist mit rund 360 EUR im Jahr recht teuer... gibts auch für die Hälfte. Ggf. auch die Versicherungssummen mal überprüfen, ob du die so hoch brauchst, wie derzeit.

...zur Antwort

hängt davon ab, ob der Schuldner solvent ist. Wenn du weißt, dass er genug Geld hat und nur nicht zahlen will, kann das Gericht ihm die Kosten für Gerichtsvollzieher etc. aufbürden und das durchaus erfolgreich. Spätestens wenn teure Sachen vor Ort gepfändet werden, wird der Gläubiger sich das dann überlegen, da diese in der Zwangsversteigerung i.d.R. nicht soviel einbringen, wie sie im Freiverkauf wert sind.

...zur Antwort

wie der Vermieter den Fernsehempfang sicherstellt, ist seine Sache. Soweit die Kosten nicht ausufern, musst du das bezahlen. Lediglich Kosten wie bspw. Erdarbeiten für den Anschluss musst du nicht tragen, wohl aber die monatlichen Kabel-Kosten.

...zur Antwort

bedingt. Bei solchen Immobilien erhältst du in der Regel nicht alle Unterlagen zum Zustand des Objekts und hast auch keinen Ansprechpartner, falls irgendwo massive Mängel auftreten, für die du sonst den Verkäufer wegen arglistiger Täuschung haften müsste. Man kommt so sicher günstig an manche Immobilie ran, aber auf eigenes Risiko.

...zur Antwort

die Vergleichsportale zeigen leider nur die Anbieter an, mit denen sie Provisionsverträge haben - die günstigsten Anbieter wirst du so also nicht finden. Eine vollständige Datenbank gibt es da leider nicht. Auf jeden Fall vergleichen, welche Sachverhalte/Rechtsgebiete mit welchen Versicherungssummen abgedeckt sind, und nicht gleich die billigste nehmen.

...zur Antwort

zur Nachfrage: Grundsätzlich musst du da deinen Personalausweis nicht vorlegen, da es nicht um die sog. hoheitlichen Aufgaben geht. Der Veranstalter kann i.d.R. nur für bestimmte Veranstaltungen mit Altersbeschränkung stichprobenartig dein Alter prüfen - das kann natürlich auch mit Personalausweis oder anderen Dokumenten sein, die die entsprechenden Daten ausweisen.

...zur Antwort

Es wird dann ein Problem (wenn du das nicht an die Krankenkasse gibst), wenn du wiederholt wegen der selben Krankheit krank bist und diese Zeiten dann für die Entgeltfortzahlung zusammengerechnet werden. Dann muss unter Umständen der Arbeitgeber zurecht nicht weiter zahlen, weil die Entgeltfortzahlung abläuft, aber die Krankenkasse auch nicht, wenn du deine Bescheinigungen nicht rechtzeitig vorgelegt hast. - Im Zweifel zählt da jeder Tag und es geht immer ums liebe Geld.

...zur Antwort

welche Identifizierung ein Anbieter für was auch immer verlangt bzw. akzeptiert, ist erstmal seine Sache. Eine "BundesApp" gibts dafür halt noch nicht. Deinen "Perso" musst du bspw. nicht jedem zeigen, dieser muss nur zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben, z.B. bei Polizei und Ämtern bzw. bei berechtigtem Interesse (z.B. Handyvertrag, bei dem der Anbieter gesetzl. verpflichtet ist, deine Personalien zu kennen) vorgelegt werden.

...zur Antwort

ich würd mich erstmal um die Firma kümmern - nach Handelsregister hat diese ihren Sitz in Aachen und nicht in Düsseldorf. Wenn alle Stricke reißen, kannst du argumentieren, dass die auf der Rechnung benannte Firma so ja gar nicht existiert. Die benötigten Daten erhältst du in der Handelsreigsterabfrage auf handelsregisterbekanntmachungen.de (hier Bundesland NRW und Gericht Düsseldorf auswählen) oder über northdata.de den Eintrag - ebenfalls für diese Zwecke und in diesem Umfang kostenfrei - abrufen

...zur Antwort

wo die 30 EUR nun liegen, ob auf dem Giro- oder Sparkonto, ist ja wohl egal. Das Vermögen ist da.

...zur Antwort

ja. Das Geldabheben im Supermarkt ist eigentlich kein abheben im Sinne der Bank, sondern eine normale Lastschrift durch den Supermarkt. Du kaufst dort praktisch die "abgehobene" Summe per Lastschrift.

...zur Antwort

beim Verkauf eines Goldbarrens (gehen wir mal vom Standard für den Privatmann von einer Unze/31,1 Gramm aus) wirst du bei den meisten Händlern derzeit zwischen 40 und 70 EUR vom eigentlichen Wert an Gebühren verlieren. Vergleich mal die Ankaufspreise verschiedener Händler.

...zur Antwort

was hier die "Community-Experten" für einen Senf abgeben, ist manchmal schon echt zum Schießen.

Chargeback ist ein Service über die Kreditkarte, der dir sichern soll, dass du eine nicht erhaltene Ware oder Dienstleistung erstattet bekommst. Es ist eine freiwillige Leistung des Kreditkartenanbieters.

Der Kreditkartenanbieter wird zwar eine Erklärung von dir verlangen, dass du die Ware oder Dienstleistung nicht erhalten hast, gerade bei einer Dienstleistung kann es hier natürlich je nach Art zu Missverständnissen kommen bis hin dazu, dass du davon ausgehst, die Leistung nicht erhalten zu haben, der Händler aber meint, dass er dir die Leistung bereitgestellt hat.

Der Kreditkartenanbieter wird nach einer erfolgten Erstattung nicht weiter nachforschen - das ist für den dann durch.

...zur Antwort

die Polizei kann nur vor Ort ermahnen, für rechtliche Folgen, z.B. ein Bußgeld ist das städtische Ordnungsamt zuständig. Daher wird die Polizei i.d.R. auch keine Anzeige aufnehmen wollen oder diese nur zur Weiterleitung ans Ordnungsamt aufnehmen -aber nur sehr ungern.

...zur Antwort