Hallo,
ich hab mal ein paar Fragen zu den o.g. Stichworten...
Mein Freund hat 2 uneheliche Kinder, für die er Unterhalt zahlt, allerdings weniger als der Regelunterhalt, da nach Abzug seines Selbstbehaltes nur Summe xxx für 2 Kinder da ist.
Soweit alles klar. Nun meine Fragen:
Wenn er nun Jobwechseln würde, und weniger als vorher verdienen würde, bekommt er dann Ärger vom Jugendamt???
Wenn er im neuen Job jedoch mehr verdienen würde, er allerding von einem unbefristeten in einen befristeten Vertrag käme, gäbe sowas Ärger mit dem Jugendamt??? (Auch wenn Aussicht auf eine unbefristete Übernahme besteht???)
die Kinder sind 14 und 16, beide noch in der Schule, wenn aber Kind A im Sept 2013 mit der Ausbildung beginnt, wirkt sich das auf den Unterhalt aus, wenn mein Freund momentan nicht den Regelsatz von 100% zahlen kann???
und zu guter Letzt, wenn die Kinder, oder eines von ihnen, zu uns ziehen möchte, muss dann die Mutter Unterhalt zahlen (denke Ja, sie ist berufstätig) und bekommt dann das andere Kind, dass bei der Mutter bleibt, mehr Unterhalt, da Kind A bei ihm leben würde??? würde da das Jugendamt überhaupt zustimmen? (er hat kein Sorgerecht für die Kinder).
Vielleicht kann mir jemand helfen!
Danke im Voraus!!!