Musst du beim Ausbilder nachfragen.

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Nein, haben sie nicht. Ganz im Gegenteil: Sie sind beruflich verpflichtet, einzugreifen. Sonst können sie wegen unterlassener Hilfeleistung verklagt werden.

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Hängt vom Arbeitgeber ab. Natürlich kannst du das in deinen Lebenslauf schreiben. Ist ja nicht so, dass du vier Jahre lang nichts gemacht hast.

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