bitte schau mal hier: http://www.kleine-tiere-online.de/1.htm

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wenn ihn sein Gewerbe Vollzeit in Anspruch nimmt, so kann er ja keinen anderen Job annehmen. Allerdings reicht es nicht aus dem Arbeitsamt mitzuteilen, dass man ja Vollzeit für sein Gewerbe arbeitet aber keine entsprechenden oder überhaupt keine Einnahmen erzielt.

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zu 1. die Paarungszeiten der Tiere ist vom Wetter abhängig. Im Frühjahr und Sommer findet sich leichter Futter um den Nachwuchs zu versorgen. Zudem werden die meisten Tiere nackt geboren. Beispiel Vögel, die Jungvögel würden erfrieren. Menschen sind in der Regel davon nicht betroffen, da sie Feuer machen und Häuser bauen können etc. Wir sind also in der Lage unseren Nachwuchs vor Kälte und anderen negativen Einflüssen zu beschützen.

zu 2. Die Recht- oder Linkshändrigkeit hat was mit dem Gehirn zu tun. Ist die rechte Gehirnhälfte dominater als die linke wirst du Linkshänder und umgekehrt. Und nein, Rechts- oder Linkshändrigkeit wird nicht vererbt. Sollte dich dieses Thema interessieren so kannst du dich hier schlau machen: http://de.wikipedia.org/wiki/Linksh%C3%A4nder

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Nein, dein Arbeitgeber zahlt erstmal keine Lohnfortzahlung, da du während der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses erkrankt bist und somit ist die Krankenkasse zuständig. Entgeltfortzahlungsgesetz §3, Abs. 3

Um den Antrag bei deiner Krankenkasse mußt du dich allerdings selber kümmern.

Ich würde dazu einfach mal deinen zuständigen Sachbearbeiter bei deiner Krankenkasse anrufen.

Schönen Gruß

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Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.

Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.

Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.

Wer die Staatsgrenze aus oder nach Deutschland überqueren will, muss dagegen einen Pass mitführen (§ 1 Absatz 1 Passgesetz, PassG). Für immer mehr Länder wurde die Passpflicht jedoch abgeschafft oder der Personalausweis als Passersatz zugelassen.

Quelle: http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html

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single.de www.jappy.de Ob sie die besten sind weiß ich nicht, da sind ja die Geschmäcker bekanntlich auch verschieden, zumindest aber sind sie kostenlos. Einfach mal ausprobieren :-)

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siehe hier: http://www.schultreff.de/biographien/b0126t00.htm

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hier ist eine sehr informative Seite: http://www.elterngeld.net/

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Gutschrift schicken und eine neue Abschlagsrechnung erstellen???

ja, richtig gedacht :-))

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bitte machr dich hier schlau wenn du dem Kleinen helfen willst. http://www.wildvogelhilfe.org/ Eine sehr informative Seite, die mir bereits mehrmals bei der Aufzucht von Jungvögeln eine Hilfe war.

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Hallo, dazu kann ich dir etwas sagen.

In unserem Lager haben letztes Jahr Tauben gebrütet. Wir haben sie durch Zufall entdeckt. Das Kücken ist am 1. Mai geschlüpft und war nach ca. 6 Wochen flügge. Sie brüten gerne in Nischen und möglichst hoch sollte es sein, daher sind sie schwer bis gar nicht zu sehen. Allerdings kann man sie hören, da die Kücken bei der Fütterung fipsen. Zudem sehen sie tatsächlich mit 6 Wochen fast schon so aus wie Altvögel. Bis auf ein bißchen Flaum, den sie noch haben, und es fehlt ihnen noch der Horn auf dem Schnabel. Siehe Bild, da ist das Kücken 6 Wochen alt. Schönen Gruß

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da vermutest du wohl richtig. Zu 1. Lass dir keine Rister- oder Rüruprente aufschwatzen. Dass die nichts bringt kannst du hier nachlesen: http://www.riesterrentenbetrug.de/ Und bitte lasse dir nichts anderes erzählen. Du kannst und solltest auf jeden Fall das Thema nochmals googeln, solltest du unsicher sein. Zu 2. Und natürlich zahlst du auch im Rentenalter Krankenversicherungsbeiträge (Pflicht). Hier will man dir vermutlich eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung andrehen. Davon rate ich dir ebenfalls ab wenn du bereits gesetzlich Krankenversichert bist oder keine Zusatzversicherung brauchst.

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wenn du bisher freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert warst, kannst du dies auch nach der Verlängerung deines Gründungszuschusses bleiben. Selbst wenn der nicht verlängert wird kannst du weiterhin in deiner Krankenkasse versichert bleiben. In der Regel hat der Gründungszuschuss mit deiner Krankenversicherung auch nichts zu tun. Eine Pflicht sich privat zu versichern gibt es nicht.

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