... ganz so einfach ist die Sache leider nicht! Im Sinne von Kontowahrheit und Kontoklarheit werden hier Zahlungen quasi verschleiert. Der wirtschaftlich Berechtigte für die Zahlung ist Dein Partner und vermutlich hat er keine Vollmacht auf Dein Konto. Dadurch entsteht rein formal Intransparenz über den Zahlungseingang. Ich würde an dieser Stelle nicht gleich von Geldwäsche reden wollen, allerdings dürfte es eine Verletzung der vertraglichen Vereinbarungen zur Kontoführung darstellen.

Du kannst das Problem ganz einfach dadurch heilen, dass der Lohn auf das Konto Deines Partners eingeht und von dort per Dauerauftrag direkt auf Dein Konto weiter überwiesen wird. Damit wäre Klarheit und Transparenz geschaffen und Deine Bank sollte damit auch kein Problem haben.

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Hallo! Ich finde es toll, dass Du Dich für diese wirklich absolut interssante Aufgabe bei einem Finanzinstitut interessierst. Ich finde es gleichzeitig erschreckend wie wenig Wissen hier einzelne Forumnutzer offenbaren und teilweise unsinnige Antworten posten. Ich selbst habe in diesem Umfeld einige Erfahrung und kann DIr zu diesem wirklich spannenden und abwechslungsreichen Aufgabengebiet gerne mehr berichten. Allerdings nur ungern als Beitrag in diesem Forum. Du benötigst dafür auch nicht zwingend ein Studium. Vielmehr sind gute Bankkenntnisse zu Abläufen und den Produkten mehr von Nutzen als theoretische Kenntnisse. Ich schicke Dir meine Kontaktdaten und dann können wir uns gerne außerhalb dieses Forums weiter austauschen.

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Mal wieder ein typischer Fall von "Gier frist Hirn"! Sorry, aber etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.

Noch ein gut gemeinter Rat: Solltest Du Dich auf deren Website angemeldet und/oder sogar noch angeblich erforderliche Software dazu installiert haben, würde ich Dir empfehlen Deinen Rechner von einem Spezialisten "säubern" zu lassen. In der Regel gibt es bei diesen Gelegenheiten unfeine Hinterlassenschaften auf dem Rechner.

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Anzeige wegen Geldwäsche nachdem man Nebenjob gesucht hat

Hallo

Ich hätte mal eine Frage bzw hoffe ich vllt jemanden zu finden, dem es ähnlich ergang und man sich zusammen tun kann.

Ich hatte, da ich in meinem Hauptberuf nicht so viel verdient habe, im Internet nach einem Nebenjob gesucht und eine Anzeige geschaltet worauf sich eine Frau Naumann oder Neumann bei mir gemeldet hat und mir ein Angebot unterbreitet hat. Sie würde für eine Firma arbeiten, die nun einen neuen Onlineshop eröffnen wollten und suchen eben noch jemanden, der das alles leitet und von zu Hause aus arbeiten kann, sie schickte auch in einer E-Mail Führerschein von ihr mit und Meldebescheinigung sodass das für mich erst mal einen seriösen Eindruck machte. Ich zeigte mich interessiert und bat um mehr Informationen. Sie teilte mir dann noch mit was alles meine Aufgaben wären und wie das ganze nun weiter laufen würde. Sie schickte mir ein Formular mit welchem ich mich bei der Post melden müsste und mich bei der Fidor Bank über die dann alles laufen sollte identifizieren kann. Ich ging also zur Post und ließ mich dort per Post Ident identifizieren und die Post schickte das zurück an die Fidor Bank. Dann hörte ich erst mal eine Weile nichts bis ich eines Tages einen Brief von besagter Bank erhielt, wo mir mitgeteilt wurde, das mein Konto gekündigt wurde, da ich gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hätte, wobei ich jedoch nie einen Brief oder Zugangsdaten per Post oder ähnlichem von der Bank erhielt. Ich kontaktierte dann die Dame wieder und sie meinte das es eben daran liegen könnte das ich dort noch nicht solange wohnen würde und ich ihr doch per Mail eine Kopie vom Ausweiß schicken soll, ich tat dieses und danach keine Reaktion mehr. Ich dachte mir ok, hat sich vllt erledigt und hab dummerweise alles gelöscht bzw weg geworfen was ich darüber hatte. Es kam erst mal nichts bis ich Anfang Dezember einen Brief von der Polizei im Briefkasten hatte und vorgeladen wurde als Beschuldigter wegen Geldwäsche, ich kontaktierte dann einen Anwalt und der forderte Akteneinsicht an und weiter ist bisher noch nichts passiert. Ich sagte dann telefonisch den Termin bei der Polizei ab, wo mir der Beamte ans Herz legte doch nicht weiter mit dem Geld zu machen.

Ich suche nun jemanden der mir helfen kann und vllt jemanden kennt dem es ähnlich ergangen ist.

Lg Janine

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Hallo Janine,

ich denke, dass die Fidor-Bank grundsätzlich richtig gehandelt hat. Die Unterlagen werden von dort an die angegebene Adresse gegangen sein. Diese war halt nur nicht Deine, denn Du hast ja lediglich nur den PostIdent-Beleg gehabt. Die restlichen Unterlagen, Karten, etc. wird Dein netter Kontakt bekommen haben und damit über das Konto vermutlich betrügerische Handlungen/Transaktionen abgewickelt haben.

Ich würde nicht unbedingt "dumm" als Ausdruck benutzen wollen, aber zu leichtgläubig sollte man auch nicht sein. Dein Problem wird vermutlich werden einen Ermittler/Richter davon zu überzeugen, dass Du keine Ahnung davon gehabt haben willst, dass auf Deinen Namen ein Konto eröffnet wird. Wozu dann das PostIdent?

Ich drücke Dir die Daumen und hoffe für Dich, dass Du einen fähigen Anwalt hast. Alles Gute Loysl

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Neben den bereits genannten klassischen Methoden gibt es eine ganze Reihe weiterer Möglichkeiten. Grundsätzlich auch immer dort wo größere Mengen Bargeld als üblich oder zumindest nicht ungewöhnlich angesehen werden. Bspw. beim Gebrauchtwagenkauf, aber auch beim Kauf von Schmuck in Juwelierläden.

Aktuell rügt die OECD Deutschland für seine Lücken in der Geldwäschebekämpfung. Siehe dazu auch den beigefügten Artikel aus der Wirtschaftswoche: 26.04.2014 EXKLUSIV Geldwäsche OECD: Deutschland versagt im Kampf gegen Geldwäsche von Christian Ramthun Deutschland unternimmt nach Ansicht der OECD zu wenig gegen die Geldwäsche und damit auch gegen den internationalen Terrorismus. Finanzminister Wolfgang Schäuble fordert deshalb aus dem Justizministerium Sofortmaßnahmen. Das geht aus einem Schreiben von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) an Justizminister Heiko Maas (SPD) hervor, das der WirtschaftsWoche vorliegt. Demzufolge wird Deutschland von der OECD-Geldwäsche-Task Force (FATF) ultimativ aufgefordert, im strafrechtlichen Bereich für Nachbesserungen zu sorgen. Schäuble schreibt: „Wenn Deutschland bis Juni 2014 keine konkreten Schritte in dieser Richtung vorweisen könne, werde es in das verschärfte Überwachungsverfahren (enhanced follow-up) oder sogar in das für sogenannte Hochrisiko-Länder geltende Listungsverfahren (ICRC) überführt.“ Dies würde für Deutschland zu „erheblichen Reputationsschäden“ führen, warnt Schäuble und drängt seinen Kollegen Maas, sich rasch zur „Behebung der Defizite zu verpflichten und die hierzu erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen anzukündigen“. Besonders kritisiert die OECD, dass in Deutschland die sogenannte Selbstgeldwäsche nicht strafbar ist. Wer sein eigenes Schwarzgeld wäscht, wird nicht verfolgt. Diese Lücke nutzt nach Beobachtung des Wirtschaftswissenschaftlers Ingo Fiedler von der Universität Hamburg besonders die italienische Mafia. Außerdem sind nach Ansicht der OECD die Strafen auf Geldwäsche viel zu gering. Wer der Geldwäsche überführt werde, komme in Deutschland meist mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr davon, schreibt die WirtschaftsWoche.

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... suche hier im Forum nach dem Begriff "Geldwäsche" und Du wirst massenhaft Beispiele aus der Praxis finden.

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Wenn das Gebot in Relation zum Wert des Gutscheins steht und der Gutschein unter EUR 1.000 liegt, würde ich mir keine Gedanken machen. Außerdem erhältst Du das Geld wahrscheinlich nicht in bar. Bei einer Überweisung ist auch nicht unmittelbar mit Geldwäsche zu rechnen. Interessant wird es wenn der Gutscheinwert hoch und die Bezahlung durch Abholung bar erfolgen soll.

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Im Zweifel wird die Frage nach der Sinnhaftigkeit dieser Transaktion gestellt. Was spricht dagegen das Geld im Zweifel bar mitzunehmen, der Betrag liegt meines Wissens unterhalb der Zoll-Deklarationsgrenze? Wie auch bereits zuvor angemerkt wurde, es gibt Kreditkarten und Maestrocard. Weshalb dieses umständliche Vorgehen? Ein einigermaßen wacher Geldwäschebeauftragter Deiner Bank wird diese Fragen stellen und wenn er keine passenden Antworten bekommt eine Meldung machen (müssen).

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... ohne die Sache weiter bewerten zu wollen, aber wegen eines einmaligen Vergehens wird niemand wegen EUR 7.000 mit Gefängnis bestraft. Eine Geldbuße und ggf. Sozialstunden sind hier eher zu erwarten. Sollte "Dein Freund" aber bereits eine Historie haben, oder das Ganze gewerbsmäßig betrieben haben, dann könnte das unter Umständen anders aussehen.

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Es ist sowohl Geldwäsche - der wirkliche EIgentümer des Goldes wird verschwiegen - als auch ein Straftatbestand im Zusammenhang mit einem laufenden Insolvenzverfahren! Die Betragshöhe spielt dabei absolut keine Rolle!

Wenn Du wie Du zuvor geschrieben hast, nicht nein sagen kannst, würdest Du auch von einer Brücke springen wenn man Dich darum bittet? Was sind das für Freunde, die Dich um einen Gefallen bitten bei dem Du Dich strafbar machst?

Denke nochmal ernsthaft darüber nach, bevor Dich auf so ein Risiko einlässt!

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Die Regel zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind nicht neu. Ein Geldwäschegesetzt gibt es Deutschland seit 1993 und wir laufend aktualisiert, heißt die Anforderungen werden stetig erhöht. Im Wesentliche geht es um das "Know-Your-Customer"-Prinzip (KYC) und um die Überwachung der Transaktionen. Beim KYC ist die Anforderung die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten, also der Person, welcher das Konto rechtlich gehört entscheidend. Bei der Überwachung der Transaktionen ist die Identifizierung der Quelle des Geldes ausschlaggebend. Geldwäsche versucht beides zu verschleiern. Weitere gute Infos findest Du auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Geldw%C3%A4sche

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Der von Dir beschriebene Sachverhalt ist leider häufig verbreitet!

Der Ablauf ist etwa wie folgt: 1.) es wird eine Person gesucht, welche wie Du als Warenagent tätig werden möchte. Dies erfolgt in der Regel über sogenannte "Jobangebote" per eMail. Damit der "Vertragspartner" dem neuen Warenagent auch trauen kann, bitte er diesen um eine Ausweiskopie. Mit diesen Unterlagen werden dann weitere Warenagenten angeworben, wobei die Ausweiskopien dabei munter verteilt und ausgetauscht werden.

2.) mittels illegal erworbener Konto- und/oder Kreditkartendaten werden nun im Internet fleißig Bestellungen durchgeführt. Wie in Deinem Fall leiten die Agenten die Ware meist unverzüglich weiter. Dabei werden häufig Waren erst über mehrere Warenagenten weitergeleitet um die Spuren zu verwischen. Bis der Verkäufer merkt, dass er keine Zahlung erhält oder diese wegen Betrugs zurückgerufen werden, sind die Waren bereits über alle Berge.

3.) die Strafverfolgungsbehörden belangen die Warenagenten und diese haben unter Umständen sogar eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem ursprünglichen Verkäufer!

Deine Warnung sollte also nicht nur an angesprochene oder bereits tätige Warenagenten gehen, sondern auch an Verkäufer von höherwertigen Artikeln bei den der Bezahler von der Versandadresse abweicht! Sofern zwischen beiden keine erkennbare Verbindung besteht, sollte man vorsichtig sein!

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Die Europäische Zentralbank (EZB) berechnet den effektiven Außenwert des Euro gegenüber den Währungen von 23 Haupthandelspartnern (die s. g. EWK-23-Gruppe). Bedeutsam sind dabei jedoch v. a. der US-Dollar, das britische Pfund und der japanische Yen, die derzeit gemeinsam über 55 Prozent des gesamten effektiven Wechselkurses des Euro ausmachen. Obwohl die Währungen, die nicht zur EWK-23-Gruppe zählen, eine relativ unwichtige Rolle spielen, bestimmt die EZB auch den effektiven Wechselkurs für die 42 wichtigsten Handelspartner, die sogenannte EWK-42-Gruppe. (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Wechselkurs).

Mir ist dabei der Bezug zur Geldwäsche nicht ganz verständlich. Als Geldwäsche bezeichnet man die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes, bzw. Vermögenswerten allgemein, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten dienen.

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Ganz so einfach ist nun leider doch nicht. Die Bank - zumindest jede ordentliche - ist im Rahmen des Geldwäschegesetzes verpflichtet ihre Kunden zu identifizieren. Im Rahmen dieses KYC(know your customer)-Prozesses wird auch nach der grundsätzlichen Herkunft der erwarteten EInnahmen gefragt. Während der laufenden Kundenbeziehung werden alle Transaktionen von Monitorprogrammen überwacht. Darin sind in der Regel auch Szenarien hinsichtlich häufiger Bareinzahlungen hinterlegt. Dein Transaktionsverhalten würde hier früher oder später auffallen. Dann würde man Deine Angaben aus dem KYC-Prozess prüfen und ab diesem Zeitpunkt würden Fragen gestellt werden. Bspw. warum überweisen Deine Verwandten Dir das Geld nicht einfach auf das Konto, wäre doch viel einfacher als ein Bartransfer. Nach dem neuen Geldwäschegesetz ist auch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden zu machen. Ich gehe davon aus, dass Dein Transaktionsverhalten zumindest in diesem Zusammenhang gemeldet werden würde.

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... Privatpersonen werden von professionellen Geldwäschern gerne benutzt um die Spuren zu verwischen. Dabei werden diese mit dem Versprechen auf leicht verdientes Geld geködert. Es gibt verschiedene Varianten, angefangen bei der Entgegennahme von Zahlungen Dritter und Weiterleitung an einen vorgegebenen Kontakt (abzüglich der "Provision") bis hin zur Weitergabe der vollständigen Onlinebanking-Unterlagen (inkl. PIN und TAN). Um einen seriösen Anschein zu erwecken, werden nicht selten sogar regelrechte Verträge abgeschlossen. In aller Regel fallen diese Privatpersonen sehr schnell auf Grund der ungewöhnlichen Kontobewegungen auf und haben dann die Justiz am Hals. Üblicherweise gibt es meist keine verwertbaren Spuren zu den Hintermännern.

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... Du magst zwar nach dem Geldwäschegesetz kein Verpflichteter sein, dennoch solltest Du zur Polizei gehen und Anzeige erstatten um nicht der Beihilfe zur Geldwäsche oder der Verschleierung einer Straftat beschuldigt zu werden. Möglicherweise hat Deine Bank (als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz) bereits eine Geldwäscheverdachtsmeldung bei den Strafverfolgungsbehörden gemacht und in diesem Zusammenhang Deine Daten angeben müssen, auch wenn Du quasi nur der Geschädigte bist.

Das die ganze Sache einen klaren Geldwäschezusammenhang hat ist offensichtlich und die Rücküberweisung des Betrages die einzig richtige Vorgehensweise. Somit ist auch klar, dass Du die Ware auf keinen Fall versenden solltest.

Zur Zeit ist diese Masche wieder recht beliebt, in dieser Woche schon der zweite Fall von dem ich höre.

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Geldwäsche 400 Euro Job Legalität

Folgendes Jobangebot würde ich gerne durchsehen lassen.

Der Vertrag sieht vor Gelder aus der Schweiz nach Deutschland zu überweisen.

Hier die wesentlichen Punkte des Vertrages

3.1.3. Nach dem Empfang von Banküberweisungen überweist der Vertreter den ganzen Betrag weiter, gemäß den Bank-Details, die von der Gesellschaft über das Zahlungssystem angegeben sind und von der Gesellschaft innerhalb von 24 Geschäftsstunden angegeben wurden. Bitte beachten Sie, dass ab dem Zeitpunkt des Eingangs einer Überweisung vom Vertreter, das Geld das Firmenvermögen ist. 3.1.4. Informieren Sie schnell die Gesellschaft über jedes Problem, dass hinsichtlich des Arbeitsprozesses vorkommt.

3.2. Das Unternehmen verpflichtet sich: 3.2.1. Den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages zu folgen. 3.2.2. Die Daten des Vertreters innerhalb von 24 Geschäftsstunden nach dem Empfang in Betracht zu ziehen. 3.2.3. Dem Vertreter die Kommission 4% für die Bearbeitung jeder Zahlung zu bezahlen. Die Kommissionsgebühren verschiedener Zahlungssysteme ( Western Union, Money Gram usw.) werden aus der verbleibenden Summe des Geschäftes bezahlt. 3.2.4. Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle notwendigen Instruktionen zu geben, die für die Erfüllung der Aufgaben gefordert werden. 3.2.5. Den Vertretern alle erforderlichen Konsultationen zu ihren Fragen zu bieten, die während der Dauer der Zusammenarbeit entstehen. 3.2.6. Der Vertreter trägt keine Verantwortung für den Ursprung des Geldes, das auf sein Konto kommt. 3.2.7. Diese Vereinbarung kann von beiden Vertragsparteien beendet werden, indem von einer Partei, eine Dreifache vorherige Ankündigung geschrieben wird. Der Vertreter wird eine Liste von Rechnungen vorlegen, die Zahlungsmaßnahmen beinhalten. Vor der Ankündigung ist der Vertreter verpflichtet, alle unvollendeten Aufträge zu erfüllen. 3.2.8. Der Vertreter soll ein Mal pro Tag seinen Account auf der Webseite auf das Vorhandensein neuer Aufgaben und Aufträge prüfen. Wenn der Vertreter seinen Account nicht besucht und uns über die Gründe seiner Abwesenheit nicht gemahnt hat, wird er für jeden versäumten Tag (außer Sonntag) für 100 Euro (für jeden Tag) bestraft.

  1. Verantwortung der Parteien 4.1. Wenn die Parteien scheitern, ihre Verbindlichkeiten unter dem vorliegenden Vertrag durchzuführen oder unzulänglich durchzuführen, tragen Sie die Verantwortung in Übereinstimmung mit der Deutschen Gesetzgebung und im Anschluss an die durch den vorliegenden Vertrag festgesetzten Bestimmungen.
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... nett gemacht und trotzdem strafbar! Auch wenn Du mit einer angeblichen Firma einen Vertrag schließt, bleibt Deine Tätigkeit trotzdem illegal und erfüllt den Strafttatbestand der Beihilfe zur Geldwäsche. Spätestens Dein Kreditinstitut würde die auffälligen Transaktionen auf Deinem Konto erkennen und eine entsprechende Geldwäscheverdachtsmeldung an die Strafverfolgungsbehörden veranlassen. Die Kosten für den Anwalt kannst Du Dir sparen. Gehe lieber gleich zur Polizei, möglicherweise haben die Interesse die Hintermänner zusammen mit Ihren schweizer Kollegen zu ermitteln.

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... nun, ohne jemanden etwas unterstellen zu wollen, aber bekanntlich ist dieses Vorgehen eine beliebte Methode für Geldwäsche. Interessant wäre welche Einnahmen bei der Bank eingezahlt und dem Finanzamt gegenüber deklariert werden. Typisch für die Gastronomie sind Barumsätze. Ein Betrieb in der Größe wie Du ihn beschreibst, kommt dabei auf ca. 3.000 bis 5.000 EUR am Tag. Also ist es leicht möglich in einem kurzen Zeitraum relativ große Beträge an Bargeld zu waschen. Die anfallenden "Nebenkosten" werden dabei gerne in Kauf genommen. Aber, ich will ja keinem etwas unterstellen!

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Ich gehe eigentlich davon aus, dass Du einen Anwalt hast der Dir diese Frage beantworten sollte. Mir sind aber nur wenige Urteile bekannt, bei denen jemand wegen Geldwäsche zu Gefängnis verurteilt wurde. In aller Regel wird hier eine angemessene Geldstrafe verhängt. Häufig findet jedoch eine Verurteilung wegen eventueller Vortaten zur Geldwäsche statt. Hier kann es dann sehr wohl zu einer Gefängnisstrafe kommen. Aber wie anfangs gesagt, frage Deinen Anwalt.

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Geldwäsche bezeichnet die Einschleusung illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Dieses illegale Geld ist entweder das Ergebnis illegaler Tätigkeiten (z. B. Drogenhandel, Waffenhandel, in Deutschland auch Steuerhinterziehung) oder soll der Finanzierung illegaler Tätigkeiten (z. B. Terrorismusfinanzierung) dienen. Die zur "Geldwäsche" vorgenommenen Handlungen haben den Zweck, die illegale Herkunft von Geldbeträgen zu verschleiern, diese dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden oder der Steuerbehörden zu entziehen und Erlöse aus krimineller Tätigkeit durch möglichst unauffällige Geschäftstransaktionen, wie Kauf von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Wertpapieren, in den legalen Wirtschaftskreislauf zu überführen.

Geldwäsche ist ein Straftatbestand sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird als wichtiges Element im Kampf gegen Organisierte Kriminalität betrachtet.

Der volkswirtschaftliche Schaden entsteht durch die Beeinträchtigung des Wettbewerbs, da Personen mit Erlösen aus gewaschenem Geld finanziell stärker sind als ihre Konkurrenten, die die Erlöse am regulären Markt erwirtschaften müssen.

Als Risiken werden weiterhin die Gefahr der Unterwanderung legaler wirtschaftlicher Strukturen und vor allem die Abhängigkeit ökonomisch schwacher Staaten (z. B. Hochseeinseln, Entwicklungsländer und Länder mit Drogenanbau) von der Organisierten Kriminalität beschrieben.

... noch Fragen? Loysl

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