Leider schreibst du nicht, ob du volljährig bist. Kann es sein, dass du nach Beginn der Ausbildung 18 Jahre alt geworden bist?
Denn die Arbeitszeit für Jugendliche ist anders geregelt als die für Volljährige - egal ob in Ausbildung oder nicht.
Gem. Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche im Wochendurchschnitt max. 8 Std./Tag arbeiten, an einzelnen Tagen bis max. 8,5, wenn sie dafür an einem anderen Tag in der selben Woche einen Zeitausgleich erhalten. Sie müssen zwei freie Tage in der Woche haben, nach Möglichkeit sollen diese zusammenhängend gegeben werden.
Erwachsene dürfen gem. Arbeitszeitgesetz pro Tag nicht mehr als 10 Std. arbeiten, im Halbjahresdurchschnitt muss dann aber eine Arbeitszeit von nicht mehr als 8 Std. herauskommen (d. h. hier muss der Zeitausgleich nicht in der selben Woche, sondern innerhalb von 6 Monaten). Die 6-Tage-Woche ist grundsätzlich erlaubt, aber ein freier Tag pro Woche muss sein.
Es hängt also tatsächlich davon ab, ob du bereits 18 bist oder nicht. Nachlesen kannst du das noch genauer in den Gesetzestexten (gibt es im Internet unter gesetze-im-internet. de) sowie zusammengefasst hier auf dieser Webseite: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit%20f%C3%BCr%20Vollj%C3%A4hrige
Allerdings frage ich mich, ob es korrekt ist, dass die Ausbildungszeit nach Beginn der Ausbildung einfach so raufgesetzt werden darf, denn das ist ja doch eine wesentliche Veränderung. Da die IHK für die Ausbildungsverträge zuständig ist, würde ich mich an deiner Stelle an diese wenden und dort nachfragen.